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KZV Saarland: Je Praxis und Kalenderjahr sind bis zu drei ZFA-Förderungen aus dem Strukturfonds möglich

Seit gut zwei Jahren besteht der zahnärztliche Strukturfonds im Saarland. Durch dieses Förderinstrument werden verschiedene Maßnahmen finanziert, mit denen die ambulante zahnärztliche Versorgung verbessert und unterstützt werden soll. Die finanziellen Mittel für den Strukturfonds werden zu gleichen Teilen von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland (KZVS) und den Krankenkassen bereitgestellt.

Förderpauschale in Höhe von 1.000 Euro je Fortbildung

Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Förderung von Fortbildungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Förderfähig sind beispielsweise die Fortbildung zur Dentalhygienikerin oder die Fortbildung zur zahnmedizinischen Prophylaxeassistenz. Die Förderung erfolgt mittels einer Förderpauschale in Höhe von 1.000 Euro je Fortbildung. Je Praxis und Kalenderjahr sind bis zu drei ZFA-Förderungen aus dem Strukturfonds möglich.

„Die ZFAs sind das unverzichtbare Rückgrat unserer Praxen“

Die KZVS konnte nun die 30. Förderung einer ZFA-Fortbildung bewilligen – und damit eine erfolgreiche Zwischenbilanz dieser Fördermaßnahme ziehen. „Die ZFAs sind das unverzichtbare Rückgrat unserer Praxen. Daher ist es umso wichtiger, in die Fortbildung der ZFA zu investieren“, betonen Jürgen Ziehl, Präsident der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland, und Dr. Lea Laubenthal, stellvertrende Vorsitzende der KZV Saarland. Weitere Informationen zum Strukturfond

Quelle: KZV Saarland Fortbildung aktuell Team Praxis

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