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KBV: rund 1,6 Milliarden Euro mehr im Honorartopf – Tariferhöhungen für MFA künftig direkt berücksichtigt

(c) rui vale sousa/Shutterstock.com

Für die ambulante ärztliche Versorgung stehen im Jahr 2024 rund 1,6 Milliarden Euro mehr zur Verfügung als 2023. Der Orientierungswert steigt um 3,85 Prozent. Künftig sollen die Tarifabschlüsse für die Medizinischen Fachangestellten (MFA) zudem direkt für die Erhöhung des Orientierungswerts berücksichtigt werden. Diese Forderung war auch vom Verband medizinscher Fachberufe immer wieder erhoben worden, zuletzt bei der großen Protestaktion am 8. September 2023 in Berlin.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) als Verhandlungspartner hatten nach gescheiterten Honorarverhandlungen – die KBV wollte mehr als 10 Prozent Erhöhung, der GKV-SV hatte 2,1 Prozent angeboten – den Erweiterten Bewertungsausschuss angerufen. Nun einigten sie sich am 13. September 2023 einstimmig auf den Vorschlag des unparteiischen Vorsitzenden des Ausschusses, Prof. Jürgen Wasem. Damit wird der Orientierungswert für die Vergütung ärztlicher Leistungen im EBM auf 11,9339 Cent. Die Veränderungsrate der Morbidität wird mit 43 Millionen Euro bewertet, insgesamt kommt so laut KBV ein Plus von 1,6 Milliarden Euro für die Versorgung zusammen.

Wirkung vergleichbar wie bei Klinikärzten

Die KBV bewertet den Abschluss differenziert: „Die Finanzmittel der ambulanten Versorgung für das nächste Jahr werden einschließlich der Morbiditätsrate um fast 4 Prozent steigen. Das stellt keinen Grund dar, in Jubel auszubrechen, ist aber in seiner Wirkung vergleichbar mit der jüngsten Tarifsteigerung für die Klinikärzte, die für 2023 ein Plus von 4,8 Prozent erzielten“, kommentierte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

Kostensteigerung des MFA-Tarifs direkt im OW abgebildet

Gemeinsam mit Dr. Stephan Hofmeister, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, hob er hervor, dass es der KBV gelungen sei, dass Tarifänderungen bei den Medizinischen Fachangestellten künftig direkt in den Verhandlungen zum Orientierungswert (OW) berücksichtigt werden. „Dadurch entsteht kein jahrelanger Verzug, bis diese Kostensteigerungen im OW abgebildet werden“, erläuterte Hofmeister. Die nächste Tarifrunde für die MFA steht für Frühjahr 2024 an, die Ergebnisse sollen dann direkt bei den Verhandlungen über den neuen OW im Sommer 2024 berücksichtigt werden. Hannelore König, Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe, begrüßte auf „X“ dieses Ergebnis: „Das ist ein wichtiger Schrittt, um in der nächsten Tarifrunde für die Medizinischen Fachangestellten die Lohndifferenzen zu anderen Berufen im Gesundheitswesen auszuheben“.

Kostenpauschalen werden weiter verhandelt

KBV-Chef Gassen ergänzte, dass die Dynamisierung der Kostenpauschalen, der durch Arzneimittelengpässe steigende Mehraufwand in den Praxen sowie die Vergütung des gestiegenen Hygieneaufwands bei speziellen Leistungen gesondert verhandelt werden. Diese Verhandlungen sollen bis Ende 2023 abgeschlossen sein.

Kassen zufrieden – 3,85 Prozent „üppig, aber sachgerecht“

Der GKV-Spitzenverband zeigte sich mit dem Abschluss sehr zufrieden. Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, erklärte: „Die gemeinsame Selbstverwaltung hat mit der Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Honorare auf die aktuelle Situation reagiert und eine gemeinsame Lösung entwickelt. Ein Honoraranstieg von 3,85 Prozent ist üppig, aber angesichts von Inflationsentwicklung und Fachkräftemangel sachgerecht. Es freut mich, dass wir als Selbstverwaltungspartner gemeinsam diese Entscheidung treffen konnten.“

Der GKV-SV gibt in seiner Pressemitteilung zum Abschluss ein um 1,8 Milliarden Euro höheres Volumen für 2024 an. Er hatte im Vorfeld die Forderungen der KBV als viel zu hoch kritisiert. Für Unmut hatte auch das Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums gesorgt, das mitten in den Honorarverhandlungen ein Faktenblatt mit Zahlen zur wirtschaftlichen Situation der Praxen an die Presse gegeben hatte, die überwiegend von den Krankenkassen stammten.

Mögliche Aufhebung der Budgetierung für Hausärzte

Anders als bei den Vertragszahnärzten, bei denen es seit 2013 bis zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz keine strikte Budgetierung der Honorarvolumen gegeben hat, unterliegen die Vertragsärzte weiter einer Budgetierung der Vergütungen. Ausnahmen wurden für Kinder- und Jugendärzte gesetzlich geregelt. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat zudem angekündigt, die strikte Budgetierung für den hausärztlichen Bereich lockern zu wollen. Das Ministerium arbeite an einen Vorschlag, hieß es Ende August.

Bei den Zahnärzten Budgetierung für 2023 und 2024

Aktuell laufen in den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen die Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden zu den Honorarvolumina für 2024. Für die Vergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen ist für 2023 und 2024 mit dem GKV-FinStG wieder eine strikte Budgetierung vorgesehen. Während in diesem Jahr noch nicht in allen KZV-Bereichen Auswirkungen in Form von Honorarverteilungsmaßstäben und Abschlägen wirksam werden, wird sich die Budgetierung 2024 voraussichtlich auf alle KZV-Bereiche ausweiten – und sich auch auf die Honorarverhandlungen der Folgejahre auswirken, wenn die Regelung laut Gesetz wieder auslaufen soll.
 
Mit Material der KBV, des GKV-SV und des Deutschen Ärzteblatts.

Quelle: Quintessence News Politik Nachrichten

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