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Noch keine Einigung bei den Verhandlungen um Orientierungswert –nächste Runde Mitte September

(c) KT Stock photos/Shutterstock.com

Auch die zweite Verhandlungsrunde zur Finanzierung der ambulanten Versorgung der rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband ist am 23. August 2023 ohne Ergebnis beendet worden. „Die Positionen von KBV und Krankenkassen liegen unverändert weit auseinander“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen.

Der KBV-Chef sprach von „schwierigen Verhandlungen“ und fügte hinzu: „Wir haben intensiv diskutiert und die Positionen noch mal klargemacht.“ Dabei sei es auch um die unterschiedlichen Bestandteile des OW-Verhandlungspakets gegangen. Dazu würden jetzt weitere Fachgespräche und Verhandlungsrunden anberaumt.

Verhandlungen gehen weiter – EBA noch nicht angerufen

Positiv ist aus Sicht von Beobachter, dass noch keine Seite den Erweiterten Bewertungsausschuss angerufen hat. Im Moment sei noch nicht absehbar, wann mit einer Einigung oder einem Schiedsspruch gerechnet werden könne, so die KBV. Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) sei am Donnerstsag angesichts der laufenden Gespräche noch nicht angerufen worden, fuhr Gassen fort und sagte: „Insofern bleibt abzuwarten, was die nächsten Wochen bringen.“ Nächster Verhandlungstermin im Bewertungsausschuss ist der 13. September.

Gehaltserhöhung für nichtärztliche Praxismitarbeiter

Bei den Verhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband geht es um die Anhebung des Orientierungswerts (OW) und damit der Mittel für die ambulante Versorgung ab 1. Januar 2024. Die KBV verlangt eine deutliche Steigerung des Orientierungswerts – gefordert sind 10,2 Prozent –, um die realen Einkommensverluste der Ärzte und Psychotherapeuten auszugleichen. In der geforderten OW-Erhöhung ist auch eine monatliche Gehaltserhöhung für nichtärztliche Praxismitarbeiter von 300 Euro eingerechnet, die von Krankenkassen zu finanzieren ist, so die KBV. Vonseiten des GKV-Spitzenverbands waren 2,1 Prozent Steigerung des OW angeboten worden.

Steigende Kosten und Personalmangel gefährden die Praxen

Die KBV hatte ihre Forderung mit den extrem gestiegenen Kosten und dem akuten Mangel an qualifiziertem Personal begründet. Die Niedergelassenen hätten bislang keinen Inflationsausgleich erhalten und müssten infolge der hohen Preissteigerungen reale Einkommensverluste hinnehmen. Dies war auch Thema der Krisensitzung am 18. August 2023 in Berlin, die unter dem Schlagwort „Praxenkollaps“ lief. Die Teilnehmer verabschiedeten einen Forderungskatalog mit einem Ultimatum an die Politik. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hatte parallel dazu den Hausärzten eine Entbudgetierung in Aussicht gestellt.

Quelle: Quintessence News Politik Nachrichten

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