Nutzung der ePA noch unzureichend
Die Zahl der Versicherten, die die für sie angelegte elektronische Patientenakte tatsächlich nutzen, ist knapp zweieinhalb Monate vor der verpflichtenden Nutzung der ePA durch die Praxen noch gering. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, nutzen von den Versicherten der Techniker Krankenkasse, der APK und der Barmer mit 44 eingerichteten ePAs nur 1,2 Millionen ihre ePA aktiv. Die TK ist die größte gesetzliche Krankenkasse, die elf Millionen angelegten ePA werden von nur 750.000 Versicherten genutzt. Ein Grund dafür, dass viele der durchaus interessierten Versicherten die Akte bislang nicht nutze, seien laut Einschätzung der AOK-Bundesvorsitzenden Dr. Carola Reimann noch fehlende nützliche Funktionen. Diese sollen jetzt mit einem neuen Update kommen, das die Gematik gerade vorbereitet. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)
KBV fordert Förderprogramm für Digitalisierungsmaßnahmen
Für die Digitalisierung des ambulanten Sektors fordert die KBV ein Förderprogramm mit staatlichen Mitteln. Die anstehenden Maßnahmen bedeuteten einen hohen Investitionsaufwand, den die Praxen nicht weiterhin aus Eigenmitteln und mit Eigenengagement leisten könnten, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner in einem Video-Interview.
Laut Steiner geht es dabei unter anderem um Investitionen in eine moderne Praxis-IT, in Praxisverwaltungssysteme, in Datensicherheitsanforderungen und Cybersicherheit. „Deshalb brauchen wir ein Praxiszukunftsgesetz, das eben genau diese infrastrukturellen Maßnahmen, die notwendigen, finanziert“, betonte Steiner.
Steiner wies auf die zentrale Bedeutung der ambulanten Versorgung mit ihren rund 100.000 ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen hin. Damit bildeten sie nicht nur das Rückgrat der ambulanten Versorgung. „Sie bewältigen 97 Prozent der Behandlungsfälle im deutschen Gesundheitswesen.“
Zudem stellten die Praxen mit nahezu 800.000 Arbeitskräften einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. „Das ist fast so ein großer Sektor wie die Automobilindustrie.“ Allein anhand dieser Zahlen werde deutlich, wie bedeutsam die Praxen für die Stabilität der Wirtschaft in Deutschland seien, ergänzte das KBV-Vorstandsmitglied. (Quelle: KBV)
Das Land punktet: Höhere Gehälter bei angestellten Ärztinnen und Ärzten
Wie viel verdienen angestellte Ärzte, wenn es keine tariflichen Vorgaben gibt? Welche Faktoren beeinflussen den Verdienst im ambulanten Sektor – und worauf legen dort beschäftigte Mediziner besonderen Wert? Eine aktuelle Umfrage der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) und DocCheck Research gibt Antworten: Gerade fernab der Großstädte bieten sich für angestellte Ärzte gute Verdienstchancen. Erst recht, wenn sie in größeren Praxen tätig und am Umsatz beteiligt sind. Dabei gibt es immer noch einen ausgeprägten Pay Gap zwischen den Geschlechtern.
103.000 Euro Bruttojahresgehalt erzielen in Vollzeit angestellte Fachärzte in Kleinstädten und Dörfern im Schnitt, etwa 8.000 Euro mehr als ihre Berufskollegen in der Großstadt. Auch Hausärzte verdienen in kleineren Gemeinden mit durchschnittlich rund 96.000 Euro besser als in Metropolen, wo der Durchschnitt bei ca. 88.000 Euro jährlich liegt.
Dennoch gibt es ein deutliches Gender-Gap: Im Schnitt erhalten die in Vollzeit arbeitenden angestellten Ärztinnen, die an der Umfrage beteiligt waren, 21 Prozent weniger Gehalt als ihre männlichen Berufskollegen. Damit liegt die geschlechterbedingte Gehaltslücke bei Humanmedizinern mit Festgehalt über dem deutschen Durchschnitt, der laut Statistischem Bundesamt 2024 bei 16 Prozent lag. DAs könne unter anderem daran liegen, dass Ärztinnen andere Leistungen des Arbeitgebers und flexiblere Arbeitszeitmodelle wichtiger seien als das reine Gehalt. (Quelle: ApoBank)
Stanley M. Bergman tritt Ende 2025 als CEO von Henry Schein zurück
Foto: Henry Schein
Seine Nachfolge ist noch offen. „Der Aufsichtsrat leitet in Zusammenarbeit mit einer landesweit anerkannten Personalberatungsfirma einen formellen Suchprozess ein und wird interne und externe Kandidaten in Betracht ziehen“, heißt es in der Unternehmensmitteilung.
„Angesichts der Fortschritte in der Umsetzung unserer BOLD+1 Strategie und mit einem starken Management ist es für mich der richtige Zeitpunkt, zum Ende des Jahres in den Ruhestand zu gehen“, so Bergman. „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat bei der Bestimmung meines Nachfolgers und der Sicherstellung eines reibungslosen Übergangs. Henry Schein ist seit 45 Jahren meine berufliche Heimat, und ich werde dieses Kapitel meines Lebens mit großer Dankbarkeit für die Möglichkeit, als CEO zu arbeiten, und mit großem Vertrauen in die Zukunft des Unternehmens abschließen.“ Ein ausführlicher Beitrag folgt. (Quelle: Henry Schein/QN)
DVT-Systeme CS 9600 und CS 8200 erhalten Zertifizierung der Digital Dentistry Society
Die DVT-Systeme der 3D-Familie – CS 9600 und CS 8200 – von Carestream Dental wurden offiziell von der Digital Dentistry Society (DDS) zertifiziert. „Die DDS gilt weltweit als führende Instanz für digitale dentale Innovation und klinische Exzellenz. Die beiden Systeme sind die ersten – und bislang einzigen – DVT-Bildgebungsgeräte, die diese Auszeichnung erhalten haben“, so das Unternehmen.
Die DDS-Zertifizierung wird erst nach einem strengen, mehrmonatigen Bewertungsprozess vergeben. Ein Gremium international anerkannter Experten für digitale Zahnmedizin prüft Produkte dabei anhand von drei zentralen Kriterien:
- Fertigungsqualität und klinische Zuverlässigkeit
- Innovation und nahtlose Integration in digitale Workflows
- Evidenzbasierte wissenschaftliche Literatur zur Unterstützung der Produktleistung
Im offiziellen Produktbewertungsbericht der DDS-Kommission betonte deren Präsident Prof. Francesco Mangano: „Innovation ist ein Markenzeichen der DVT-Systeme von Carestream Dental. Die kürzliche Einführung KI-gestützter Patientenpositionierung sowie neuer Algorithmen wie MAR [Metal Artifact Reduction] unterstreicht die kontinuierlichen Verbesserungen, die diese Systeme auf den Markt bringen.“
Foto: Carestream
Die CS 8200 3D-Familie umfasst kompakte, leistungsstarke Vier-in-Eins-Systeme in verschiedenen Konfigurationen – maßgeschneidert für die Anforderungen unterschiedlichster Praxen. Sie bietet hochauflösende 2D- und 3D-Bildgebung mit optionalem Fernröntgen und Modell-Scanning – die perfekte Lösung für Kliniker, die Vielseitigkeit bei geringem Platzbedarf suchen. Weitere Informationen bei Carestream Dental. (Quelle: Carestream)
Whitepaper der Gematik gibt Überblick zum Datenschutz und Sicherheit in der TI
Das Thema „Datenschutz und Informationssicherheit“ der Telematikinfrastruktur behandelt ein aktualisiertes Whitepaper, das die Gematik jetzt zum Download anbietet. Dies seien zentrale Säulen ihres Datenschutz- und Sicherheitskonzeptes für den Betrieb und die (Weiter-)Entwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) sowie ihrer Anwendungen vor.
Das Papier greift die Fortentwicklung im Sicherheitsbereich und der TI sowie der Einführung der „ePA für alle“ und kann auf der Gematik-Website als PDF heruntergeladen werden. (Quelle: Gematik)
Wichtiger Schritt für die klinische Forschung
Deutschland ist am 10. Juli 2025 der Einführung von verbindlichen Standardvertragsklauseln für Verträge zwischen Unternehmen und medizinischen Einrichtungen über die Durchführung klinischer Prüfungen einen Schritt nähergekommen. Denn der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung zugestimmt, so der BV Med. Damit kann das Bundesgesundheitsministerium die Verordnung nun zeitnah in Kraft setzen. In den Bundesratsentscheidungen erkennt die Verbändeplattform aus KKS-Netzwerk, Deutscher Hochschulmedizin, vfa, BPI, BVMA und BVMed einen wichtigen Fortschritt: Verbindliche Standardklauseln, auf deren Basis sich Verträge zu klinischen Prüfungen zügig aushandeln lassen, können den Studienstandort Deutschland handlungsfähiger und attraktiver machen. Damit wird der Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt und die Gesundheitsversorgung mittelfristig verbessert.
Für Studien zur Erprobung von Medikamenten oder Medizinprodukten mit Patientinnen und Patienten müssen Unternehmen mit Kliniken oder Arztpraxen zusammenarbeiten. Bei diesen finden dann die Aufklärungsgespräche mit Teilnahme-Interessierten, die vorgesehenen Untersuchungen und Behandlungen und auch die Dokumentation der Therapieverläufe statt. Meist sind an einer Studie medizinische Einrichtungen mehrerer Länder zugleich beteiligt.
In den vergangenen Jahren sie die Zahl der industriell ausgerichteten Arzneimittel- und Medizinprodukte-Studien gesunken, an denen deutsche medizinische Einrichtungen beteiligt waren. Ein wesentlicher Grund dafür war, wie lange hierzulande Verträge zwischen Unternehmen und Kliniken oder Praxen verhandelt wurden. Einige andere EU-Länder konnten hingegen mehr klinische Prüfungen durchführen, weil in ihnen Verträge zügig auf Basis verbindlicher Standardklauseln ausgehandelt wurden.
In Deutschland wurde das Festlegen verbindlicher Vertragsklauseln erst mit dem im Oktober 2024 veröffentlichten Medizinforschungsgesetz ermöglicht. Seither wurde im Bundesgesundheitsministerium an konkreten Klauseln gearbeitet. Erarbeitet wurde auch eine Verordnung, mit der diese verbindlich gemacht werden sollen. Den Verordnungsentwurf hat das Bundeskabinett am 28. Mai 2025 angenommen und dann dem Bundesrat überstellt, der ihm heute zugestimmt hat.
Sobald das Bundesgesundheitsministerium die Verordnung nun in Kraft setzt, werden die Standardvertragsklauseln für Industrie-initiierte Studien in Deutschland verbindlich. Ein Abweichen davon wäre für die Vertragspartner dann nur in Ausnahmefällen und auch nur einvernehmlich möglich. (Quelle: BV Med)
Bewertung klinischer Prüfungen durch Ethik-Kommissionen: erste Richtlinie
Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (AKEK) legen die gemeinsam erarbeitete „Richtlinie zur Bewertung der Qualifikation von Prüfern, Hauptprüfern, Leitern und ärztlichen Mitgliedern von Prüfungsteams durch Ethik-Kommissionen“ vor. Darin wird festgelegt, welche Qualifikationen Ärztinnen und Ärzte mitbringen müssen, wenn sie Verantwortung in klinischen Prüfungen für die Zulassung von Arzneimitteln oder Medizinprodukten übernehmen. Es ist die erste Richtlinie, die nach Inkrafttreten des Medizinforschungsgesetzes auf Basis der neuen Rechtslage veröffentlicht wird.
In der Richtlinie werden Bewertungsgrundsätze zusammengeführt, die Bundesärztekammer und AKEK zuvor bereits im Sinne einer Harmonisierung der Verfahrensweisen und Bewertungen der zuständigen Ethik-Kommissionen erarbeitet haben. Diese gemeinsamen Empfehlungen von AKEK und Bundesärztekammer wurden unter Berücksichtigung von Anmerkungen aus den Fachkreisen überarbeitet; sie sind künftig als im gesetzlichen Auftrag erstellte Richtlinie verbindlich – sowohl für die nach Landesrecht eingerichteten Ethik-Kommissionen als auch für die Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren.
Die Richtlinie tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite des AKEK am 12. Juli 2025 in Kraft und ist ab diesem Zeitpunkt für alle zuständigen Ethik-Kommissionen verbindlich. Die vorgesehenen Übergangsbestimmungen sollen allen Stakeholdern und den Ärztinnen und Ärzten ausreichend Zeit für die Einstellung auf die neuen Vorgaben einräumen. (Quelle: BÄK)
Ivoclar kooperiert mit „Plug and Play“
Ivoclar geht eine Partnerschaft mit Plug and Play ein – einer der größten Innovationsplattformen weltweit. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Entdeckung vielversprechender Start-ups und die Einführung bahnbrechender Technologien zu beschleunigen. Gemeinsam soll die Zukunft der Zahnmedizin geprägt werden, so das Unternehmen.
Durch diese Zusammenarbeit erhalte Ivoclar dank der riesigen Plattform des neuen Kooperationspartners frühzeitigen Zugang zu vielversprechenden Start-ups in Bereichen wie digitale Zahnmedizin, Patientenerlebnis und Optimierung klinischer Arbeitsabläufe. Start-ups profitieren im Gegenzug vom tiefgreifenden Branchenwissen des Dentalunternehmens sowie von dessen globaler Reichweite und der etablierten Infrastruktur.
Ivoclar wird eine aktive Rolle in den HealthTech-Programmen von Plug and Play übernehmen und dort mit ausgewählten Start-ups in Scouting-Runden und Innovationssprints zusammenarbeiten. „Dies markiert den Beginn eines langfristigen Engagements, die Zukunft der digitalen Zahnmedizin durch aktives Co-Creation mit unternehmerischen Talenten mitzugestalten und vielversprechende Lösungen weltweit zu skalieren“, so Larklind Cerkezi, Head of Digital Excellence bei Ivoclar.
Mit dem Beitritt zum Plug and Play-Ökosystem bekräftige Ivoclar sein Engagement für kontinuierliche Innovation – getragen von der Vision, Menschen weltweit ein gesundes und strahlendes Lächeln zu ermöglichen, heute und in Zukunft. „Innovation ist ein zentraler Bestandteil unserer Mission. Diese Partnerschaft verbindet uns mit innovativen Startups und visionären Köpfen, um die Zahnmedizin weltweit weiterzuentwickeln“, sagt Markus Heinz, CEO von Ivoclar. (Quelle: Ivoclar)
Notwendiger Tausch von TI-Komponenten: neue Informationen der Gematik
Wegen des Auslaufens eines Sicherheitsalgorithmus Ende 2025 besteht die Gematik aktuell trotz Kritik der Gematik-Gesellschafter auf dem Austausch von TI-Komponenten wie Konnektoren etc., die nicht mit dem neuen Standard ECC arbeiten können. (Mehr dazu im Interview mit Dr. Karl-Georg Pochhammer.) Zahnarztpraxen sollten daher zeitnah die bei ihnen eingesetzten TI-Komponenten prüfen, ob sie mit ECC kompatibel sind. Die Gematik hat ihre Informationen für die Praxen und die Dienstleister inzwischen aktualisiert und auf einer eigenen Themenseite zusammengestellt. (Quelle: QN)
Mammographie-Screening: Sterberate bei Brustkrebs 20 bis 30 Prozent reduzierbar
Für die Untersuchung wurden Daten aus den Jahren 2009 bis 2018 ausgewertet, in denen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren anspruchsberechtigt zur MSP-Teilnahme waren. „Brustkrebs ist die häufigste krebsbedingte Todesursache bei Frauen in Deutschland. Das Forschungsprojekt zeigt erstmals, dass das MSP die Mortalität deutlich senken kann. Das ist ein wichtiges Argument, das Frauen bei ihrer ganz persönlichen Entscheidung für oder gegen eine Teilnahme berücksichtigen können“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Der Nutzen des Forschungsprojektes gehe perspektivisch über das MSP hinaus. Mit seiner Methodik, Kassendaten mit Informationen zur Todesursache aus Krebsregisterdaten zu kombinieren, sei es eine Blaupause für die Bewertung weiterer Früherkennungsprogramme.
Ziel des MSP ist die Verschiebung der Brustkrebsdiagnose in ein früheres Tumorstadium. Diese Vorverlegung in prognostisch günstigere Brustkrebsstadien wurde auch im Projekt bestätigt. „Je früher Brustkrebs erkannt wird, desto besser ist die Heilungschance und damit die Überlebensrate. Das MSP kann Leben retten“, sagt Barmer-Chef Straub. Jedes Jahr bekämen rund 75.000 Frauen in Deutschland die Diagnose Brustkrebs gestellt. Nach Daten des Barmer-Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) sind dabei vor allem Frauen ab 50 Jahre betroffen. In der Gruppe der 50- bis 69-Jährigen wurde im Jahr 2023 bei rund 4,7 Prozent der Frauen die Diagnose Brustkrebs dokumentiert. Dabei reichten die Raten von 4,3 Prozent im Saarland bis hin zu 5,4 Prozent in Schleswig-Holstein. (Quelle: Barmer)
BLZK-Präsident Wohl: „Lachgas ist kein Spielzeug!“
Zum geplanten Verbot des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige sowie über Automaten und Versandhandel erklärt Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer: „Lachgas ist ein wertvolles Medikament und kein Spielzeug. In der Zahnmedizin wird es seit langem zur Beruhigung und Schmerzlinderung eingesetzt, um Angstpatienten die Behandlung zu erleichtern. Lachgas wirkt entspannend und angstlösend, wobei der Patient während der Behandlung ansprechbar bleibt. Besonders bei der Behandlung vulnerabler Patienten, etwa bei schmerzhaften Eingriffen in der Kinderzahnheilkunde oder bei der Behandlung von Menschen mit Behinderungen, kommt Lachgas zum Einsatz und kann die Notwendigkeit von starken Betäubungsmitteln verringern.“
Für medizinische Zwecke bleibt Lachgas auch weiterhin erlaubt, weil es vielen Menschen hilft. Doch der Missbrauch durch Kinder und Jugendliche birgt ernsthafte Gefahren. Die gesundheitlichen Risiken reichen von Bewusstlosigkeit über Verletzungen des Lungengewebes bis zu neurologischen Schäden.
Wohl betont: „Wir setzen uns dafür ein, dass medizinisches Lachgas nur professionell, sicher und verantwortungsvoll eingesetzt wird. Es ist völlig inakzeptabel, dass Kinder sich an Snackautomaten Lachgas-Kartuschen mit Geschmacksaromen ziehen können. Die Bundesregierung handelt richtig, wenn sie der einfachen Verfügbarkeit einen Riegel vorschiebt. Nur so kann sie verhindern, dass Lachgas zum gefährlichen Spielzeug wird.“
Die Bayerische Landeszahnärztekammer unterstützt die Maßnahmen, die auch den Handel mit Stoffen einschränken, die als K.O.-Tropfen missbraucht werden könnten, sowie die Verbote für neue LSD-Derivate. Ziel ist es, die Gesundheit der jungen Generation zu schützen. (Quelle: BLZK )
Neuer Vergütungstarifvertrag für ZFA und Auszubildende ab dem 1. Juli 2025
Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) haben sich auf einen Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte und Auszubildende zur/zum ZFA geeinigt. Nach langen und intensiven Verhandlungen unterschrieben am 30. Juni 2025 Hans-Joachim Beier, Vorsitzender der AAZ sowie der geschäftsführende Vorstand des vmf, Stephanie Schreiber und Karin Becker-Oevermann, den neuen Vergütungstarifvertrag.
Der Vergütungstarifvertrag hat eine Laufzeit vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Er gilt für die Länder Hamburg und Niedersachsen, das Saarland und für Westfalen-Lippe. Die Tarifparteien einigten sich zunächst darauf, dass die Ausbildungsvergütungen für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2026 wie folgt steigen: Im 1. Jahr auf 1.000 Euro, im 2. Jahr auf 1.100 Euro und im 3. Jahr auf 1.200 Euro.
Für die Zahnmedizinischen Fachangestellten, die Zahnarzthelfer/innen und die fortgebildeten Fach- und Assistenzkräfte sowie die durch Aufstiegslehrgänge höherqualifizierten Berufe wie Dentalhygieniker/in werden die Vergütungen in Abhängigkeit von der Berufszugehörigkeit zum 1. Juli 2025 zunächst im Durchschnitt um 4,65 Prozent erhöht. In einem zweiten Schritt werden zum 1. Juli 2026 die Vergütungen erneut erhöht, im Durchschnitt um 2,80 Prozent. (Quelle: vmf)
Gassen: GKV-Vorschläge sind fern der Versorgungsrealität
KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen hat dem Positionspapier des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands zur Primärversorgung eine deutliche Absage erteilt. „Viele der Vorschläge sind fern der Versorgungsrealität“, sagte Gassen in einem Video-Interview. Der Verwaltungsrat sollte sich vielmehr darum bemühen, Abläufe in der Verwaltung der GKV zu verbessern und dort Einsparpotenziale zu heben.
Nach einer aktuellen Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte zur Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung könnten die größten Einsparpotentiale im Gesundheitswesen durch eine Effizienzsteigerung bei den gesetzlichen Krankenkassen, den Ausbau der Digitalisierung, eine stärkere Ambulantisierung sowie bei den Medikamentenkosten erzielt werden. Die ambulante Versorgung werde aus gutem Grund nicht erwähnt, betonte Gassen.
Schließlich würden gerade mal 16 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die ambulante Versorgung aufgewendet werden, obwohl dort 97 Prozent aller Behandlungsfälle medizinisch versorgt werden. „Bevor sich ein Verwaltungsrat Gedanken zur Umgestaltung der Versorgung vor Ort machen würde, wäre ich schon froh, wenn sie sich Gedanken darüber machen würden, wie man die bisher geleistete Versorgung zu 100 Prozent bezahlen kann“, sagte Gassen.
Probleme erwartet er beim geplanten Primärarztsystem: Das Thema Primärarztsystem werde seiner Einschätzung nach noch jede Menge Diskussionen erfordern. Angesichts von 5.000 nicht besetzten Hausarztsitzen seien gar nicht ausreichend Primärärzte vorhanden. Auch die Tatsache, dass ein nicht unerheblicher Teil der Hausärztinnen und Hausärzte in den nächsten Jahren in Ruhestand gehen oder die Arbeitszeit deutlich reduzieren wolle, „passt natürlich nicht wirklich zu einem Primärarztsystem, wo streng genommen deutlich mehr Arbeit geleistet werden müsste“. (Quelle: KBV)
Der FVDZ läuft: Den Berufsstand sichtbar machen
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) bringt im Sommer 2025 Bewegung in den Berufsstand: Mit einer bundesweiten Laufinitiative lädt der Verband etablierte und junge Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Praxisteams und Studierende ein, bei den B2Run-Firmenläufen in ganz Deutschland mit dem FVDZ an den Start zu gehen – ob als Teamstaffel oder als Einzelläufer.
Los geht’s mit einem Highlight ‒ dem Bundestagslauf in Berlin am 9. Juli 2025, bei dem der FVDZ auch als Sponsor und mit eigenem Zelt präsent sein wird. Es folgen B2Run-Läufe in München und anderen deutschen Städten mit dem Freien Verband.
Ziel ist es, mit der FVDZ-Laufinitiative gemeinsam ein starkes Zeichen für Gesundheit, Teamgeist und die Sichtbarkeit des zahnärztlichen Berufsstands zu setzen sowie den Verband als lebendiges Netzwerk zu erleben und Teil einer bundesweit starken und engagierten Zahnärzteschaft zu sein. Gemeinsames Laufen ist eine ideale Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen und den Teamgeist in der eigenen Praxis zu stärken – und es macht einfach Spaß.
Die exklusiven, nachhaltigen FVDZ-Laufshirts mit personalisierbarem Praxislogo sind dabei ein echter Hingucker und zeigen: Wir sind viele – und repräsentieren den Berufsstand sympathisch in der Öffentlichkeit. Die Teilnahme an den Laufevents ist für Verbandsmitglieder ganz unkompliziert über den Kauf eines FVDZ-Laufshirts im FVDZ-Shop. Die Startgebühr entfällt bei den ersten 30 Bestellern je Lauf, wenn beim Kauf unter „Bemerkungen“ der Wunsch-Lauf angegeben wird –Gelaufen wird in mehreren großen deutschen Städten. Hier können alle Shirt-Träger das FVDZ-Teamzelt des Ausstatters Artiva als Ruhe- und Erfrischungspunkt nutzen.
Jede Teilnahme zählt. Termine, Orte und mehr zur Laufinitiative unter www.fvdz.de/laufinitiative. (Quelle: FVDZ)
Dr. Paul Hadrossek wird Mitglied der TLZ-Geschäftsführung
Die Team Lieblings-Zahnarzt GmbH Köln (TLZ) erweitert die Geschäftsführung: Dr. Paul Hadrossek wird künftig gemeinsam mit dem bestehenden Führungsteam die strategische Weiterentwicklung und das Wachstum vorantreiben. „Mit seiner kombinierten Erfahrung als Zahnmediziner, mehrfacher Gründer im Innovationssektor und Strategieberater etablierter Unternehmen stärke er die unternehmerische und innovative Kompetenz Team Lieblings-Zahnarzt Ökosystems“, heißt es in der Pressemitteilung..
Er bringe eine „beeindruckende Breite an Expertise und verschiedenenBlickwinkeln in unser Unternehmen ein“, so Michael Steinbach, Gründer und Geschäftsführer des Unternehmens. Auch Hadrossek blicke mit Vorfreude auf die neue Aufgabe: „Mehr Zahnärzt:innen müssen auch gute Unternehmer:innen werden, um die zukünftige Versorgungsqualität zu sichern.“ Genau dort setze Team Lieblingszahnarzt an. „Ich freue mich sehr darauf, dieses Anliegen von nun an mitzugestalten und ein Teil des aus meiner Sicht spannendsten Ökosystems in der Zahnmedizin zu werden.“
Dr. Paul Hadrossek begann seine berufliche Laufbahn 2008 an der Poliklinik für Zahnerhaltung des Universitätsklinikums Münster, wo er als Assistenzarzt, wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Oberarzt tätig war. 2014 – 2017 begleitete er die Restrukturierung einer Zahnarztpraxis und baute ein Zahnmedizinisches Versorgungszentrum (ZMVZ) auf. 2017 folgte der Schritt in die digitale Gesundheitswirtschaft: In Berlin unterstützte er die Gründung des Company Builders Heartbeat Labs und gründete das erfolgreiche Telemedizin- Start-up Kinderheldin. Seit 2020 ist Dr.Hadrossek im Vorstand des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) aktiv, dessen Vorsitz er seit 2023 innehat. Parallel baute er ab 2021 die Strategieberatung Health8 mit der Zielgruppe Start-ups, Investoren und Unternehmen im Gesundheitssektor auf. (Quelle: TLZ)
Aktualisierte IT‐Sicherheitsrichtlinie und weitere Informationen auf der KZBV-Internetseite
Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) hat die Bundesregierung Anforderungen und Konkretisierungen für die digitale Zukunft in Praxen festgelegt. In diesem Rahmen wurden die KZBV und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt, die IT-Sicherheitsanforderungen für Zahnarzt- und Arztpraxen verbindlich in einer IT-Sicherheitsrichtlinie festzulegen. Die Richtlinie wurde im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt und muss nach dem Willen des Gesetzgebers gemäß § 390 SGB V jährlich überprüft und alle zwei Jahre an den Stand der Technik und an das Gefährdungspotential angepasst werden. Die KZBV hat sich bei der Erstellung der Richtlinie dafür eingesetzt, dass die gesetzlichen Vorgaben für Zahnarztpraxen mit vernünftigem und vertretbarem Aufwand umsetzbar sind und die Anforderungen auf das tatsächlich notwendige Maß konzentriert werden.
Die aktualisierte IT-Sicherheitsrichtlinie wurde am 1. Juli 2025 veröffentlicht und ist am 2. Juli 2025 in Kraft getreten. Neu eingeführte oder geänderte Anforderungen sind ab dem 2. Januar 2026 umzusetzen. Auf der Internetseite der KZBV stehen dazu zahlreiche Informationen für die Praxis bereit. (Quelle: KZBV)
BLZK-Präsident Wohl: „Lachgas ist kein Spielzeug!“
Zum geplanten Verbot des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige sowie über Automaten und Versandhandel erklärt Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer: „Lachgas ist ein wertvolles Medikament und kein Spielzeug. In der Zahnmedizin wird es seit langem zur Beruhigung und Schmerzlinderung eingesetzt, um Angstpatienten die Behandlung zu erleichtern. Lachgas wirkt entspannend und angstlösend, wobei der Patient während der Behandlung ansprechbar bleibt. Besonders bei der Behandlung vulnerabler Patienten, etwa bei schmerzhaften Eingriffen in der Kinderzahnheilkunde oder bei der Behandlung von Menschen mit Behinderungen, kommt Lachgas zum Einsatz und kann die Notwendigkeit von starken Betäubungsmitteln verringern.“
Für medizinische Zwecke bleibt Lachgas auch weiterhin erlaubt, weil es vielen Menschen hilft. Doch der Missbrauch durch Kinder und Jugendliche birgt ernsthafte Gefahren. Die gesundheitlichen Risiken reichen von Bewusstlosigkeit über Verletzungen des Lungengewebes bis zu neurologischen Schäden.
Wohl betont: „Wir setzen uns dafür ein, dass medizinisches Lachgas nur professionell, sicher und verantwortungsvoll eingesetzt wird. Es ist völlig inakzeptabel, dass Kinder sich an Snackautomaten Lachgas-Kartuschen mit Geschmacksaromen ziehen können. Die Bundesregierung handelt richtig, wenn sie der einfachen Verfügbarkeit einen Riegel vorschiebt. Nur so kann sie verhindern, dass Lachgas zum gefährlichen Spielzeug wird.“ Die BLZK unterstütze die Maßnahmen, die auch den Handel mit Stoffen einschränken, die als K.O.-Tropfen missbraucht werden könnten, sowie die Verbote für neue LSD-Derivate. Ziel sei es, die Gesundheit der jungen Generation zu schützen. (Quelle: BLZK)
BDIZ: EDI Mit neuen Gesichtern in die Zukunft
Die Mitgliederversammlung des BDIZ EDI wählte und verjüngte in Augsburg den Vorstand für die kommenden vier Jahre. Zuvor hatte sie dem Vorstand bescheinigt, den Verband sehr erfolgreich durch die vergangenen Jahre gebracht und für die Zukunft gut aufgestellt zu haben.
Die Mitgliederversammlung setzt auch weiterhin auf die bewährte Crew: Christian Berger (Kempten) und Univ.-Prof. Dr. Dr. Joachim Zöller (Köln) wurden als Präsident und Vizepräsident wiedergewählt. Prof. Dr. Jörg Neugebauer (Landsberg), bisheriger Generalsekretär, ist aufgrund der Zunahme seiner internationalen Tätigkeit auf eigenen Wunsch ausgeschieden. Neuer Generalsekretär ist der bisherige Schriftführer Dr. Stefan Liepe (Hannover). Schatzmeister bleibt Dr. Wolfgang Neumann (Philippsthal) und aufgerückt in den Kernvorstand als neuer Schriftführer ist Dr. Dr. Markus Tröltzsch (Ansbach)
Foto: Wuttke/BDIZ EDI
Dr. Renate Tischer ist auf eigenen Wunsch nach 24 Jahren aus dem Vorstand ausgeschieden und wurde mit Standing Ovations verabschiedet. An ihre Stelle tritt mit ihrer Tochter Kristin-Theres Tischer eine junge Praxisinhaberin aus Bad Salzungen. Mit Stefanie Tiede (Rostock) hat die Mitgliederversammlung ein standespolitisches Schwergewicht gewählt. Sie ist Präsidentin der Landeszahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und engagiert sich für die Bundeszahnärztekammer auf internationaler Ebene. Last but not least wird Prof. Dr. Dr. Johann Müller (München) im Vorstand künftig seine langjährige Erfahrung als Vorsitzender des auf hochklassige Fortbildung ausgerichteten Zahnärztlichen Arbeitskreises Kempten und als Präsident der European Dental Association (EDA) einbringen. Dr. Freimut Vizethum, Dr. Detlef Hildebrand und Dr. Nathalie Khasin stellten sich nicht wieder zur Wahl und erhielten viel Beifall für ihr Engagement.
Als Ziel für die kommenden vier Jahre formulierte Christian Berger, der das Ehrenamt als Präsident im BDIZ EDI seit 2005 bekleidet, eine noch stärkere Fokussierung auf die Bedürfnisse der jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte mit entsprechenden Fortbildungsangeboten des BDIZ EDI. (Quelle: BDIZ EDI)
Septodont und Micro-Mega: strategische Partnerschaft für den Vertrieb der GenENDO-Produktreihe
Septodont, weltweit führend in der Dentalanästhesie, und Micro-Mega SA, ein führender Hersteller endodontischer Feilen, geben eine kommerzielle Partnerschaft für den Vertrieb der GenENDO-Produktreihe für die Endodontie in Europa, Großbritannien, dem Nahen Osten und Afrika bekannt.
„Septodont ist bereits ein anerkannter Marktführer in der Endodontie und hat kürzlich BioRoot Flow, einen bioaktiven Wurzelkanalversiegler, auf den Markt gebracht. Die Integration der GenENDO-Produktreihe vervollständigt unser Portfolio mit medizinischen Geräten, die speziell auf die verschiedenen Phasen der endodontischen Behandlung zugeschnitten sind“, heißt es in der Pressemitteilung beider Unternehmen.
GenENDO bietet eine kompakte und dennoch umfassende Auswahl an hochwertigen endodontischen Feilen und Motoren, die speziell auf die Bedürfnisse von Zahnärzten bei der Kanalaufbereitung und -aufbereitung zugeschnitten sind.
Micro-Mega und Septodont zeichneten sich durch ein starkes Engagement für Innovation, Produktqualität und eine führende industrielle Präsenz in Frankreich aus. (Quelle: Septodont)
Franz Knieps im Ruhestand, Anne-Kathrin Klemm übernimmt BKK Dachverband allein
Anne-Kathrin Klemm übernimmt ab sofort als alleinige Vorständin die Führung des BKK Dachverbands. Die Diplom-Volkswirtin folgt damit auf den bisherigen Vorstandsvorsitzenden Franz Knieps, der nach zwölf Jahren an der Verbandsspitze in den Ruhestand geht. Klemm ist seit Anfang 2014 beim BKK Dachverband tätig, seit 2022 als Vorständin der Organisation in einer Doppelspitze gemeinsam mit Franz Knieps. Sie begann im Dachverband der Betriebskrankenkassen als Leiterin der Abteilung Politik und führte ab 2019 die Abteilung Politik und Kommunikation. Von 2017 bis Juni 2022 war sie bereits Vertreterin des Vorstands.
Mit Blick auf den scheidenden Vorstandsvorsitzenden Franz Knieps sagt Klemm: „Wie kaum ein anderer hat Franz Knieps die tiefsten Untiefen und mitunter auch Abgründe des Gesundheitssystems durchdrungen und für Klarheit gesorgt. Er hat sein politisches Wirken stets darauf ausgerichtet, die Versorgung der Versicherten in den Fokus zu rücken. Dafür hat er, wenn nötig, den Finger in die Wunde gelegt, um eine Weiterentwicklung des Gesundheitssystems zu erreichen. Diese Idee hat er in den letzten zwölf Jahren fest in der DNA der Betriebskrankenkassen verankert und sich dafür GKV-übergreifend stark gemacht. Dafür gebührt ihm unser großer Dank und Respekt.“
Anne-Kathrin Klemm sieht ihre Aufgaben klar definiert: „Die kommenden Jahre werden für die Zukunft unseres Gesundheitssystems entscheidend sein. Die systemischen Probleme in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind inzwischen so vielschichtig und gravierend, dass wir uns schnellstmöglich um nachhaltige Lösungen kümmern müssen. Der Schwerpunkt liegt dabei ganz eindeutig auf der finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. Gleichzeitig müssen wir die Chance ergreifen, die Versorgung grundlegend neu und bedarfsorientiert im Sinne der Versicherten zu gestalten.“
Dabei betont sie aber einen besonnenen Ansatz: „Die Politik muss einen verlässlichen Rahmen schaffen. Politische Schnellschüsse, deren Halbwertszeit höchstens bis zum Ende einer Legislaturperiode reicht, genügen nicht, um seit Jahrzehnten bestehende Schieflagen zu beheben. Gefragt sind durchdachte und langfristige Lösungen sowie Offenheit für Neues. Für anstehende Reformen in der Gesundheitspolitik muss das Motto lauten: Qualität und Innovation gehen vor Geschwindigkeit. Nur so können wir ein Gesundheitssystem schaffen, das den Menschen wirklich dient, indem wir die Versorgung verbessern und es gleichzeitig finanzierbar bleibt“, so Klemm weiter. (Quelle: BKK Dachverband)
Neuer Vorstandsvorsitzender Oliver Blatt tritt beim GKV-SV sein Amt an
Am 1. Juli 2025 hat Oliver Blatt seine Arbeit als Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) aufgenommen. Er tritt damit die Nachfolge von Dr. Doris Pfeiffer an, die seit Juli 2007 den Vorstandvorsitz innehatte und nun im Ruhestand ist. „Mit Oliver Blatt haben wir einen ausgewiesenen Experten als Vorstandsvorsitzenden gewonnen, der die Interessen der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer rund 75 Mio. Versicherten durchsetzungsstark vertreten wird“, sagte Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, anlässlich der Amtsübernahme.
Foto: GKV-SV
Zu seiner neuen Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands erklärt Oliver Blatt: „Eine meiner ersten und größten Aufgaben sehe ich darin, die Finanzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wieder in ruhigeres Fahrwasser zu bringen und die davongaloppierenden Zusatzbeitragssätze zu stoppen. Ganz wichtig ist mir dabei, dass wir nicht nur auf die Einnahmeseite der GKV schauen. Wir müssen das Versorgungssystem dringend strukturell effizienter aufstellen und somit langfristig vor allem an der Ausgabenseite arbeiten. Unser Gesundheitssystem muss digitaler, präventiver, aber auch nachhaltiger werden. Ich bin zudem ein großer Verfechter von vertrauensvoller und bürokratiearmer Zusammenarbeit, damit wir die ohnehin knappen Ressourcen auch tatsächlich für eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten einsetzen können. Hierbei hat unser selbstverwaltetes Solidarsystem für mich einen enorm hohen Wert, es ist ein Garant für sozialen Frieden und daher notwendiger denn je. Umso wichtiger ist es, dieses System nun gemeinsam und verantwortungsvoll in die Zukunft zu lenken. Ich freue mich darauf, diese Herausforderungen mit den Kolleginnen und Kollegen anzugehen.“ (Quelle: GKV-SV)