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Ausgaben für Hilfsmittel auf 11,5 Milliarden gestiegen – Industrieverband hält Bericht für unnötig und bürokratisch

Schmuckbild: ein älterer Mann steht mit einer Fachverkäuferin in einem Fachgeschäft für medizinische Hilfsmittel und lässt sich einen Elektrorollstuhl erklären, im Hintergrund Rollatoren und Rollstühle.

(c) Markus Photo and video/Shutterstock.com

Bekommen gesetzlich Versicherte Hilfsmittel verordnet – von der Bandage und dem Hörgerät bis zum Rollstuhl –, müssen die Anbieter immer die mehrkostenfreie Lösung anbieten. Bei vier von fünf Hilfsmitteln wählen Versicherte auch diese mehrkostenfreie Lösung, so der neue Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands. Trotzdem fordert der GKV-SV erneut eine gesetzliche Meldepflicht.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für das medizinisch notwendige und gleichzeitig wirtschaftlichste Hilfsmittel. Der Gesetzgeber hat dazu festgelegt, dass sich gesetzlich Krankenversicherte mit einer Zuzahlung von mindestens 5 und höchstens 10 Euro an Hilfsmitteln beteiligen. Es gibt weitere Höchstgrenzen, zum Beispiel bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln.

Bessere Qualität teurer Hilfsmittel hinterfragt

„Unser Mehrkostenbericht zeigt, dass gut 80 Prozent der GKV-Hilfsmittelversorgungen mehrkostenfrei erfolgen. Für die verbleibenden 20 Prozent zahlen GKV-Versicherte im Durchschnitt rund 149 Euro aus eigener Tasche. Bringen diese Mehrkosten aber auch eine bessere Versorgung?“, so Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands.. 

Begründung: Versicherte vor ungerechtfertigten Mehrkosten schützen

Porträtfoto von Oliver Blatt, Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-SV. Foto: GKV-SV

Die Kassen müssten die Gründe für die Wahl der Versicherten erfahren: „Die Gründe kennen gesetzliche Krankenkassen leider nicht. Das muss sich unbedingt ändern! Denn nur wenn wir die Gründe kennen, weshalb sich Versicherte für Hilfsmittel mit Mehrkosten entscheiden, können wir einschätzen, ob es sich um die bewusste Entscheidung für eine Leistung handelt, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht, oder ob es ggf. andere Gründe gibt. Erst wenn wir das wissen, können unsere Versicherten besser vor ungerechtfertigten Mehrkosten geschützt werden. Wir fordern den Gesetzgeber daher auf, endlich eine gesetzliche Meldepflicht für die Gründe von Mehrkosten festzulegen.“

Medizintechnikunternehmen sehen im Bericht bürokratisches Relikt ohne Nutzen

Die Medizintechnikunternehmen im Verband Spectaris kritisieren den Bericht dagegen als bürokratisches Relikt ohne nennenswerten Mehrwert für die Versorgung. „Was als Beitrag zur Transparenz gedacht war, hat sich längst zu einer Belastung für Patienten, Leistungserbringer und das gesamte Gesundheitssystem entwickelt“, erklärt Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbands Medizintechnik bei SPECTARIS. „Der Bericht liefert ein verzerrtes Bild der Versorgung, verursacht unnötigen Verwaltungsaufwand und führt in der Praxis zu keinerlei spürbaren Verbesserungen für Betroffene.“

Laut SPECTARIS ist die Methodik des Berichts nicht geeignet, die tatsächlichen Zuzahlungen korrekt abzubilden. Insbesondere werden relevante Kostenpositionen nicht erfasst, wenn sie zeitlich außerhalb der Leistungserbringung anfallen. Zudem zeigen die bisherigen Ausgaben der Berichte keinerlei Wirkung auf das Verhalten der Krankenkassen – ein Nutzen für die Versorgungsqualität ist nicht erkennbar. „Statt Klarheit zu schaffen, produziert der Bericht vor allem eines: Bürokratie. Das ist besonders für chronisch kranke und mobilitätseingeschränkte Menschen eine erhebliche Hürde auf dem Weg zur notwendigen Versorgung“, so Kuhlmann weiter. Auch Leistungserbringer stünden durch die komplexe Datenerhebung zunehmend unter Druck.

Paragraf streichen, stattdessen einfache Standards zur Kostenübernahme entwickeln

SPECTARIS fordert daher die ersatzlose Streichung von § 302 Abs. 5 SGB V, der die jährliche Erstellung des Berichts vorschreibt. „Die Abschaffung des Mehrkostenberichts wäre ein klares Signal für Bürokratieabbau und Patientennähe“, so Kuhlmann. Als praxistaugliche Alternativen schlägt der Verband unter anderem die Entwicklung klarer, vereinfachter Standards zur Kostenübernahme vor, die sich auf die im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Produkte beziehen und nicht mehr aufwendig dokumentiert werden müssen. Auch ein direkterer Zugang zu Hilfsmitteln auf Basis ärztlicher Verordnung und nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit könne die Versorgung verbessern. Eine weitere Möglichkeit wäre eine automatische Kostenübernahme bei ärztlich verordneten Hilfsmitteln – ein Systemwechsel, der langfristig zu mehr Effizienz und weniger Verwaltungsaufwand führen könnte. „All diese Ansätze hätten eines gemeinsam: Sie würden das Verfahren spürbar vereinfachen und die Versorgung der Patientinnen und Patienten deutlich beschleunigen“, so der Verband.

31,75 Millionen Hilfsmittelversorgungen

Der aktuelle Mehrkostenbericht analysiert GKV-Abrechnungsdaten für Hilfsmittel aus dem Jahr 2024. Hierfür wurden 31,75 Millionen Hilfsmittelversorgungen (2023: 31,97 Millionen) mit einem Ausgabevolumen von rund 11,5 Milliarden Euro (2023: 11 Milliarden Euro) ausgewertet. Erneut bestätigt die Datenanalyse, dass auch im Jahr 2024 GKV-Versicherte rund 80 Prozent der Hilfsmittel regelhaft mehrkostenfrei bezogen haben, so der GKV-SV.

1,04 Milliarden Euro für Mehrkosten

Bei rund sieben Millionen Fällen (etwa 22 Prozent) haben Versicherte laut Bericht jedoch eine Hilfsmittelversorgung mit Mehrkosten gewählt. Die Summe aller Mehrkosten betrug etwa 1,04 Milliarden Euro. Bei diesen etwa 22 Prozent zahlten Versicherte im Schnitt 148,70 Euro (2023: 149,48 Euro) dazu, damit sind die durchschnittlichen Mehrkosten je Versicherten im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozent (2023: 5,5 Prozent) gesunken.

Quelle: GKV-SV/QN Politik Wirtschaft Praxis

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