Hilfe beim Wiedereinstieg in die Forschung: Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte, die im Anschluss an eine längere Auszeit wieder in die Klinik und Forschung zurückkehren, können sich jetzt für die „Else Kröner Wiedereinstiegsförderung“ bewerben.
Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung schreibt für das Jahr 2023 bis zu drei Förderungen aus, die in einem zweistufigen Verfahren vergeben werden. Ziel der Ausschreibung der Else Kröner-Fresenius-Stiftung ist es, in Klinik und Forschung besonders qualifizierten Ärztinnen und Ärzten/Zahnärztinnen und Zahnärzte im Anschluss an eine längere Familien- oder Betreuungsphase mit flexibel und individuell einsetzbaren Fördermitteln den effektiven Wiedereinstieg und die Fortsetzung ihrer erfolgversprechenden Karriere zu ermöglichen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich promovierte oder habilitierte Ärztinnen und Ärzte/Zahnärztinnen und Zahnärzte an Universitätsklinika in Deutschland,
- die ihre Tätigkeit in Klinik und Forschung für eine Familienphase von mindestens einem und maximal drei Jahren vollständig unterbrochen oder zu Lasten der Forschung signifikant reduziert haben,
- die bis spätestens 30. April 2024 in Klinik und Forschung zurückkehren wollen und dafür eine mindestens 80-Prozent-Stelle oder ein Stellenangebot haben,
- die mindestens 50 Prozent ihrer Arbeitszeit für Forschung aufwenden wollen und können.
Förderung für 36 Monate
Die Förderung ist für 36 Monate mit insgesamt bis zu 400.000 Euro dotiert. Die Mittel können für alle Maßnahmen beantragt werden, die zum Erreichen und Weiterentwickeln des früheren Niveaus der Forschungsleistung führen (zum Beispiel Personal- und Sachmittel für Forschungsprojekte, Mittel für Kurzzeitforschungsaufenthalte, Methodikkurse, Tagungsteilnahmen, Mentoring etc.).
Einsendeschluss am 30. April 2023
Bewerbungsskizzen können bis zum 30. April 2023 per E-Mail unter antrag-wissenschaft@ekfs.de eingereicht werden. Hinweise für die Antragstellung finden sich auf der Internetseite der Stiftung.
Nach Begutachtung der Skizzen durch eine wissenschaftliche Auswahlkommission werden einige Kandidatinnen und Kandidaten zur Vorlage eines Vollantrags eingeladen. Voraussichtlich Ende des Jahres entscheidet der Stiftungsrat nach Empfehlung durch die Kommission über die Vergabe der Förderungen, so die Stiftung.