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„Wir respektieren das Votum unserer Mitglieder“ – Das Ergebnis sollte als Mindeststandard verstanden werden

(c) Nicoleta Ionescu/Shutterstock.com

Die ZFA-Mitglieder des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) haben das Angebot der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, im Saarland und Landesteil Westfalen-Lippe (AAZ) vom 5. Oktober 2023 mehrheitlich angenommen. Damit erhöht sich die monatliche tarifliche Vergütung für Vollzeitbeschäftigte in der ersten Tätigkeitsgruppe (TG) rückwirkend zum 1. Oktober 2023 um 147 Euro brutto, teilt der vmf mit. Der Bruttostundenlohn für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger beträgt somit aktuell 14,01 Euro.

Außerdem steigen die Ausbildungsvergütungen zum 1. Januar 2024. Im ersten Ausbildungsjahr betragen diese dann 965 Euro monatlich, im zweiten 1.045 Euro und im dritten 1.130 Euro.

Die Laufzeit beider Verträge endet am 31.12.2024.

Außer Tarifbindung weitere steuer- oder abgabenreduzierte Zuwendungen ansprechen

Hannelore König, vmf-Präsidentin und Verhandlungsführerin bei den Tarifverhandlungen, erklärt dazu: „Wir respektieren das Votum unserer Mitglieder. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass beide Verhandlungspartner dieses Ergebnis als Mindeststandard verstehen. In Gesprächen mit dem Chef oder der Chefin bietet es sich – nicht zuletzt mit Blick auf den Fachkräftemangel – an, neben der Tarifbindung auch weitere steuer- oder abgabenreduzierte Zuwendungen wie die Inflationsausgleichsprämie, Fahrtkosten- oder Kinderbetreuungszuschüsse oder übertarifliche Zulagen anzusprechen.“

Neben der TG I noch vier weitere Gruppen mit Zuschlägen

Sylvia Gabel, ZFA-Referatsleiterin im vmf, ruft ihre Kolleginnen und Kollegen dazu auf, auch die anderen Tätigkeitsgruppen ins Spiel zu bringen: „Der Tarifvertrag sieht neben der TG I noch vier weitere Gruppen mit Zuschlägen zwischen 7,5 und 30 Prozent zur Grundvergütung vor“, sagt die Zahnmedizinische Fachassistentin. „Diese Zuschläge konnten wir in den Verhandlungen verteidigen. Es ist wichtig, dass sie auch im Berufsalltag genutzt werden. Der Tarifvertrag enthält die entsprechenden Bedingungen. So kann die TG II bereits angewendet werden, wenn vertiefende beziehungsweise spezielle Qualifizierungen im Umfang von insgesamt mindestens 65 Unterrichtsstunden besucht wurden und eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist.“

Dem erzielten Ergebnis nur zähneknirschend zugestimmt

Als Verhandlungsführung haben König und Gabel gemeinsam mit der zuständigen Tarifkommission dem erzielten Ergebnis nur zähneknirschend zugestimmt. Aus ihrer Sicht ist es das falsche Signal, denn bei der Fachkräfteengpassanalyse der Agentur für Arbeit für das Jahr 2022 belegte der Beruf ZFA neben den Pflegefachkräften den Spitzenplatz. Bei einer vmf-Online-Umfrage im Frühsommer dieses Jahres hatten zudem 39 Prozent der teilnehmenden ZFA angegeben, dass sie in den vergangenen zwölf Monaten mindestens mehrere Male im Monat über einen Ausstieg aus dem Beruf nachgedacht haben. Der vmf sieht die geringe Entlohnung als einen der wichtigsten Gründe für diese Situation. Der neue Tarifvertrag, die Gehaltstabelle und der Gehaltsrechner stehen zeitnah auf www.vmf-online.de/zfa.

Für die Landeszahnärztekammer Hessen ist das Ergebnis zum Tarifvertrag „Kein Anlass zum Feiern, aber ein tragfähiger Kompromiss“.

Quelle: vmf Praxisführung Team

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