Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat am 28. Juni 2021 den finalen Film ihres dreiteiligen Videoprojekts zum Inkrafttreten der neuen Parodontitis-Richtlinie veröffentlicht. Im Fokus: die PAR-Behandlung für Pflegebedürftige und andere sogenannte vulnerable Gruppen.
Video „PAR-Richtlinie (Teil 3)“ (Quelle: YouTube-Kanal der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung)
Nachdem kürzlich in einem ersten Video die neue Behandlungsstrecke, ihre Entstehung sowie standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe vorgestellt wurden und der zweite Teil detailliert über konkrete Modalitäten bei Beantragung, Abrechnung und Übergangsregelungen informierte, werden jetzt die Leistungen und zu beachtenden Regelungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen im Detail vorgestellt. Für diese Versicherten steht ab Juli 2021 eine bedarfsgerecht modifizierte, bürokratie- wie barrierearme Behandlungstrecke zu Verfügung, mit der eine Behandlung von Parodontitis außerhalb der systematischen PAR-Behandlung möglich ist.
Schritt für Schritt erklärt
Das neue Video kann ab sofort über die Website und die Social-Media-Kanäle der KZBV bei Youtube, Facebook und Twitter abgerufen werden. Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, und Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, erläutern Schritt für Schritt die Leistungen der modifizierten PAR-Behandlungsstrecke, die sich vor allem an Pflegebedürftige und Versicherte mit einer Beeinträchtigung richtet, bei denen die systematische Behandlung gemäß der PAR-Richtlinie nicht durchgeführt werden kann.
Wie schon Teil II dient auch das 3. PAR-Erklärvideo der Information von behandelnden Zahnärztinnen, Zahnärzten und ihren Teams, aber auch von Patienten, deren Angehörigen oder von Pflegepersonal. Zugleich soll der Film eine inhaltliche Vorbereitung von Versorgungsangeboten ermöglichen und aktuelle Fortbildungsveranstaltungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen begleiten und ergänzen.
Im Bundesanzeiger veröffentlicht
Video „PAR-Richtlinie (Teil 2)“ (Quelle: YouTube-Kanal der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung)
Die PAR-Richtlinie und die modifizierte PAR-Richtlinie sind inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und können so fristgerecht zum 1. Juli 2021 in Kraft treten. Im gut halbstündigen Video 2 werden von Martin Hendges die Abfolge, die Leistungsinhalte und die Abrechnung ausführlich erläutert, ebenso die verschiedenen Formulare und die Übergangsregelungen. Alle drei Videos sind auf dem Youtube-Kanal der KZBV und auf der eigenen Themenseite auf der KZBV-Internetseite zu finden. Dort sind auch PDF-Dateien zur Richtline zum kostenlosen Herunterladen eingestellt, die auf den in den Videos gezeigten Präsentationen beruhen und die Versorgungsstrecke und häufige Fragen zur Abrechnung enthalten.
Video „PAR-Richtlinie (Teil 1)“ (Quelle: YouTube-Kanal der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung)
Vollständige Integration in die PVS bis Oktober
Aufgrund der sehr kurzen Fristen und paralleler neuer TI-Anforderungen haben sich die KZBV und der Verband Deutscher Dentalsoftware-Anbiete (VDDS) darauf verständigt, dass die vollständige Implementierung der neuen PAR-Richtlinie und aller neuen Formulare in die Praxisverwaltungssysteme zum 1. Oktober 2021 abgeschlossen sein soll. Eine entsprechende gemeinsame Information ist den PVS-Herstellern und den Kunden Mitte Juni übermittelt worden.