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vmf: Sinnvoller Beitrag, um Quereinsteiger und Fachkräfte ohne formelle Qualifikation zu integrieren

(c) Gorodenkoff/Shutterstock.com

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme die jüngsten Änderungen und Aktualisierungen im Berufsbildungsrecht sowie die Konkretisierungen in der Verordnung zur beruflichen Qualifikation. Insbesondere die Berücksichtigung des Fachkräftemangels und die Einbindung von Personen ohne reguläre Ausbildung in den Arbeitsmarkt stellen im neuen Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Berufsausbildung dar.

Validierungsverfahren praktikabel gestalten

vmf-Vizepräsidentin Patricia Ley erklärt dazu: „Damit wird die Möglichkeit geschaffen, berufliche Kompetenzen, die außerhalb formaler Ausbildungen erworben wurden, zu validieren und offiziell anzuerkennen. Wir sehen darin einen sinnvollen Beitrag, um Quereinsteiger und Fachkräfte ohne formelle Qualifikation zu integrieren. Es ist jedoch entscheidend, dass das Validierungsverfahren praktikabel gestaltet wird, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren und den ehrenamtlich tätigen Prüfenden gerecht zu werden.“

Vergleichbarkeit und Qualität der beruflichen Kompetenzen gewährleisten

Der vmf unterstützt die Zuständigkeit der jeweiligen Berufsvertretungen (paritätische Besetzung der Prüfertandems) bei der Durchführung des Validierungsverfahrens. „Somit wird eine hohe Vergleichbarkeit und Qualität der beruflichen Kompetenzen gewährleistet“, ergänzt Ley und weist darauf hin, dass es sinnvoll ist, eine Musterfeststellungsordnung einzuführen. Diese habe sich bereits bei der Musterprüfungsordnung bewährt und könne zusätzliche Belastungen für die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer vermeiden.

Ausbildung in Teilzeit nicht unter 30 Wochenstunden

Ebenfalls positiv bewertet der vmf die Flexibilisierung der Ausbildungsdauer, insbesondere im Kontext von Teilzeitausbildungen. „Dabei darf die Qualität der praktischen Ausbildung aber nicht gefährdet werden“, merkt Ley an. „Wir fordern deshalb, dass eine Ausbildung in Teilzeit nicht unter 30 Wochenstunden liegen sollte.“

Ausbildereignungsprüfung gefordert

Besonders kritisch sieht der vmf die Regelungen zur fachlichen Eignung von Ausbilderinnen und Ausbildern. „Hier ist eine verbindliche Ausbildereignungsprüfung für Ausbildungsbetriebe in den Bereichen Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin dringend erforderlich, um sicherzustellen, dass nur ausreichend qualifizierte Fachkräfte die Ausbildung übernehmen“, so die vmf-Vizepräsidentin.

Bei der Umsetzung der neuen Regelungen im Gesundheitswesen sei es nun wichtig, sorgfältig und transparent vorzugehen, um die berufliche Qualität und Kompetenz der Fachkräfte langfristig zu sichern. In diesem Zusammenhang werde eine enge Zusammenarbeit aller relevanten Akteure und eine kontinuierliche Schulung der Prüferinnen und Prüfer als unerlässlich angesehen, um den Erfolg der neuen Validierungsverfahren zu gewährleisten.

Die aktuelle Stellungnahme stellt der vmf zum Download zur Verfügung.

Quelle: vmf Praxisführung Team Nachrichten

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