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vmf: Gültig seit 1. Juli 2025 – „Passable prozentuale Erhöhung“ gilt für alle im Tarifvertrag ziehenden Tätigkeitsgruppen

(c) Pixelvario/Shutterstock.com

Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) haben sich auf einen Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) und Auszubildende zur/zum ZFA geeinigt.

Zähe Verhandlungen führten erstmals zum ZFA-Streik

Die langen und intensiven Verhandlungen hatten am 20. November 2024 in Frankfurt am Main begonnen. Anfang Januar konnte man sich zumindest über eine Anhebung bei den Ausbildungsvergütungen einigen – allerdings noch nicht, ab welchem Zeitpunkt diese gelten sollten. Da es zu den Tarifverhandlungen selbst im Februar keinen Fortschritt gab, rief der vmf erstmals zum Warnstreik der ZFA. Nachdem die AAZ am 5. März ein neues Angebot vorgelegt hatte, sagte der vmf ein für den 10. März „in kleiner Runde“ geplantes Gespräch ab (siehe hierzu den Bericht „Angebot völlig indiskutabel“, in dem auch die Stellungnahme der AAZ veröffentlicht ist).

Nun ist es geschafft: Am 30. Juni 2025 unterschrieben Hans-Joachim Beier, Vorsitzender der AAZ, sowie der geschäftsführende Vorstand des vmf, Stephanie Schreiber und Karin Becker-Oevermann, den neuen Vergütungstarifvertrag.

Stufenweise Erhöhung

Der Vergütungstarifvertrag hat eine Laufzeit vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Er gilt für die Länder Hamburg und Niedersachsen, das Saarland und für Westfalen-Lippe. Die Tarifparteien einigten sich zunächst darauf, dass die Ausbildungsvergütungen für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2026 wie folgt steigen:

  • im 1. Jahr auf 1.000 Euro
  • im 2. Jahr auf 1.100 Euro und
  • im 3. Jahr auf 1.200 Euro

Für die ZFA, die Zahnarzthelferinnen und -helfer und die fortgebildeten Fach- und Assistenzkräfte sowie die durch Aufstiegslehrgänge höherqualifizierten Berufe – wie zum Beispiel Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker – werden die Vergütungen in Abhängigkeit von der Berufszugehörigkeit zum 1. Juli 2025 zunächst im Durchschnitt um 4,65 Prozent erhöht. In einem zweiten Schritt werden zum 1. Januar 2026 die Vergütungen erneut erhöht, im Durchschnitt um 2,80 Prozent.

ZFA-Ausbildung bleibt attraktiv

Beier brachte seine große Freude über die Einigung zu Ausdruck: „Ich bin sehr glücklich darüber, dass wir diese Einigung erzielt haben. Insbesondere freue ich mich über die Steigerung der Ausbildungsvergütungen. Mit nun vierstelligen Ausbildungsvergütungen und den vielen wohnortnahen Ausbildungsbetrieben und Berufskollegs bleibt die ZFA-Ausbildung sehr attraktiv.“

Das bestätigen auch Stephanie Schreiber und Sylvia Gabel (Referat ZFA im vmf). Sie betonen weiter: „Vor allem kommt dazu, dass sich die passable prozentuale Erhöhung durch alle im Tarifvertrag ziehenden Tätigkeitsgruppen, insbesondere auch für die auf dem Beruf der ZFA aufbauenden Berufe mit weiterführenden Berufsbezeichnungen, positiv auswirkt.“ Intensives Lernen, was meistens berufsbegleitend erfolge, und weiterführende Abschlüsse würden in diesem Beruf gerne genutzt und für die Praxis eine gute Organisationsstruktur zum Vorteil der Patientinnen und Patienten sowie der Praxisinhaberinnen und -inhaber schaffen.

Den neuen Tarifvertrag können die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hamburg, Niedersachsen, dem Saarland und Westfalen-Lippe über ihre Zahnärztekammern beziehen. Die Mitglieder des vmf finden den Tarifvertrag im Volltext ab sofort im internen Mitgliederbereich.

Quelle: vmf Praxis Praxisführung Team Politik

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