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Rechtliche, logistische und technische Vorbereitungen laufen noch – KZBV und BZÄK zur weiteren Prozesskette zur Beschleunigung der Impfkampagne

(c) Siwakorn1933/Shutterstock.com

Corona-Schutzimpfungen sollen demnächst auch von Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgeführt werden dürfen. Noch ist es jedoch zu früh, um als Patient in den Praxen nachzufragen und entsprechende Termine zu vereinbaren, erklärten die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Denn technische und juristische Vorbereitungen und die Impfstofflogistik sind noch nicht final geklärt, werden aber derzeit von den zuständigen Stellen unter Hochdruck erarbeitet.

So müsse etwa der Gesetzgeber erst eine entsprechende Gesetzesänderung vornehmen. Auf diese vorgelagerte Prozesskette müssen Zahnärzteschaft und Patienten jetzt zunächst warten. Zudem brauche es spezielles technisches Equipment, Software-Tools, damit zum Beispiel Beratungsunterlagen bereitgestellt werden können, QR-Codes für Impfzertifikate erstellt werden können oder die Meldung über eine Impfung an das Robert Koch-Institut (RKI) abgesetzt werden kann. Dann muss insbesondere Impfstoff in ausreichender Menge geliefert werden. Dies alles wird noch einige Zeit beanspruchen.

Patienten sollen noch nicht in den Praxen anrufen

„Auch, wenn die Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ländern am Donnerstagabend beschlossen hat, dass Zahnärzte nun potenziell Corona-Schutzimpfungen geben dürfen, heißt das noch nicht, dass es ab morgen schon losgeht. Impfungen beim Zahnarzt in der Praxis sind nicht ab sofort möglich. Wir bitten daher alle Patientinnen und Patienten, von Anrufen in der Zahnarztpraxis abzusehen. Die Information zum Start kommt rechtzeitig“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK.

„Stehen Gewehr bei Fuß“

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Wir stehen gemeinsam mit unseren Teams Gewehr bei Fuß, um in externen mobilen Einheiten, Arztpraxen und Impfzentren unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen und zu entlasten. Sobald entsprechende rechtliche und sonstige Rahmenbedingungen geklärt sind, können wir dann unsere Impfleistungen perspektivisch auch direkt in Zahnarztpraxen erbringen.“

Resonanz bei den Zahnärzten gemischt

Die Resonanz auf die Ankündigung, dass künftig auch Zahnärztinnen und Zahnärzte impfen können sollen – wie von der Standespolitik bereits seit längerem angeboten und gefordert –, sind auf Social Media gemischt. Einige lehnen das Impfen in der eigenen Zahnarztpraxis komplett ab, andere wollen nur mitmachen, wenn sie in der eigenen Praxis impfen können. Für viele sind auch ungeklärte Haftungsfragen ein Hindernis, gescheut wird zudem der hohe technische und bürokratische Aufwand. Viele wären bereit, zumindest das eigene Personal zu impfen und sich in Impfzentren etc. zu engagieren, wieder andere wollen sich gar nicht an Impfungen beteiligen.

Vonseiten der BZÄK und KZBV wird derzeit präferiert, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte bei mobilen Impfeinheiten, in Arztpraxen oder Impfzentren tätig werden und impfen. Impfungen in der Zahnarztpraxis seien ein möglicher, aber eher letzter Schritt, so die beiden Organisationen in einem gemeinsamen Positionspapier.

 

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