0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
6553 Aufrufe

Weniger Bürokratie: Verfahren zur Behandlung von im Ausland Krankenversicherten wird erleichtert

(c) Sergey Shik/Shutterstock.com

Ab 1. Oktober gelten neue Regelungen für die vertragszahnärztliche Behandlung von Patientinnen und Patienten, die im Ausland krankenversichert sind. Diese hatte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit dem GKV-Spitzenverband in einer eigenständigen „Vereinbarung zur Behandlung von Patienten im Rahmen über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland“ festgelegt. Das neue Verfahren wird als Anlage 18 Bestandteil des Bundesmantelvertrags Zahnärzte.

Martin Hendges, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZBV, erklärte dazu: „Im Ergebnis wird das Verfahren für alle Beteiligten insgesamt deutlich komfortabler und schneller.“

KZBV und GKV-Spitzenverband hatten insbesondere die Regelungen zur Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) für vertragszahnärztliche Leistungen weiter optimiert. Dabei wurden auch Änderungen berücksichtigt, die sich durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ergeben haben.
Ein zentrales Ziel der Verhandlungspartner war dabei der weitere Abbau von Bürokratie in Zahnarztpraxen. So werden unter anderem die bislang ver­wendeten Formulare „Muster 80“ und „Muster 81“ durch eine kürzere „Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung“ sowie durch die Kopie der EHIC/GHIC ersetzt.

Im PVS zweisprachig in den häufigsten Fassungen

Praxen steht über die Praxisverwaltungssysteme die neue Patientenerklärung zudem in allen Teilen zweisprachig und in den am häufigsten benötigten Sprachfassungen zur Verfügung. Bislang notwendige Kopien für den Identitätsnachweis entfallen. Die bisher verwendeten, von Krankenkasse zu Krankenkasse teilweise unterschiedlichen Behandlungs- und Erfassungsscheine für Patienten, die auf Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen behandelt werden – darunter Versicherte aus der Türkei oder Tunesien – werden durch den nun einheitlich gestalteten „Nationalen Anspruchsnachweis“ abgelöst.
Alle wichtigen Informationen zum Verfahren sowie eine Kurzübersicht über wesentliche Abläufe finden sich auf der Website der KZBV.

eAU gilt ab 1. Oktober – Übergangsfrist bis Ende 2021

Die neue Regelung ist eine der Änderungen, die zum 1. Oktober in Kraft treten. Ab dem 1. Oktober müssen Arzt- und Zahnarztpraxen grundsätzlich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. Allerdings sind noch nicht alle Arzt- und Zahnarztpraxen, aber auch noch nicht alle Krankenkassen technisch so weit, dass die Übermittlung über die Telematikinfrastruktur und den Dienst „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) möglich ist. Daher gilt auch für Zahnarztpraxen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021. Bis dahin können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiter im Papierverfahren mit den Formularen 1a-d ausgestellt werden.

Ab dem 1. Juli 2022 sollen dann die Krankenkassen auch den Arbeitgebern  – also auch Zahnarztpraxen – die für sie bestimmten Daten der eAU digital zum Abruf zur Verfügung stellen. Die Patienten erhalten in der Praxis auch künftig einen unterschriebenen Papierausdruck für sich und ihren Arbeitgeber. Mehr Informationen zur eAU auch auf der Internetseite der KZBV.

Quelle: KZBV/Quintessence News Praxisführung Dokumentation Telematikinfrastruktur Praxis Team

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
KI kann dem Arzt-Patienten-Verhältnis schaden
24. Juli 2025

KI kann dem Arzt-Patienten-Verhältnis schaden

Studie: Menschen schätzen Ärzte negativer ein, wenn diese angeben, in ihrer Arbeit KI zu verwenden
Was gelebte Kundennähe im Factoring bewirken kann
21. Juli 2025

Was gelebte Kundennähe im Factoring bewirken kann

30 Jahre DZR –Thomas Nellen: „Wir sind mit den Anforderungen der Praxen gewachsen“
Die „sprechende Dokumentation“ wird viel Zeitersparnis bringen
17. Juli 2025

Die „sprechende Dokumentation“ wird viel Zeitersparnis bringen

Interview mit Sabine Zude, Geschäftsführerin der CGM Dentalsysteme, über aktuelle Themen wie KI, Cloud, eLABZ und neue Services
„Entwicklungen im Gesundheitswesen aktiv mitgestalten“
16. Juli 2025

„Entwicklungen im Gesundheitswesen aktiv mitgestalten“

BFS-Kampagne: „André taucht ein“ soll offenen Dialog über die Zukunft der Zahnmedizin fördern
BDIZ EDI: Neuer Kombikurs DVT/Strahlenschutz
15. Juli 2025

BDIZ EDI: Neuer Kombikurs DVT/Strahlenschutz

Zweiteiliger Kurs startet ab 23. August 2025 an der Universität Köln mit Aktualisierung der Fachkunde
Künstliche Intelligenz erhält Einzug in Labor und Praxis
9. Juli 2025

Künstliche Intelligenz erhält Einzug in Labor und Praxis

Ein Team: Zahntechniker und Zahnärzte zwischen Handwerk und Digitalisierung
Neuer Vergütungstarifvertrag für ZFA und Auszubildende
8. Juli 2025

Neuer Vergütungstarifvertrag für ZFA und Auszubildende

vmf: Gültig seit 1. Juli 2025 – „Passable prozentuale Erhöhung“ gilt für alle im Tarifvertrag ziehenden Tätigkeitsgruppen
Dentalhygienekongress 2.0 – Ein Kongress von #dhsfürdhs
8. Juli 2025

Dentalhygienekongress 2.0 – Ein Kongress von #dhsfürdhs

Möglichkeiten des berufspolitischen Engagements – Stärkung der Professionalisierung von DHs in Deutschland

Verwandte Bücher