0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
6475 Views

Weniger Bürokratie: Verfahren zur Behandlung von im Ausland Krankenversicherten wird erleichtert

(c) Sergey Shik/Shutterstock.com

Ab 1. Oktober gelten neue Regelungen für die vertragszahnärztliche Behandlung von Patientinnen und Patienten, die im Ausland krankenversichert sind. Diese hatte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit dem GKV-Spitzenverband in einer eigenständigen „Vereinbarung zur Behandlung von Patienten im Rahmen über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland“ festgelegt. Das neue Verfahren wird als Anlage 18 Bestandteil des Bundesmantelvertrags Zahnärzte.

Martin Hendges, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZBV, erklärte dazu: „Im Ergebnis wird das Verfahren für alle Beteiligten insgesamt deutlich komfortabler und schneller.“

KZBV und GKV-Spitzenverband hatten insbesondere die Regelungen zur Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) für vertragszahnärztliche Leistungen weiter optimiert. Dabei wurden auch Änderungen berücksichtigt, die sich durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ergeben haben.
Ein zentrales Ziel der Verhandlungspartner war dabei der weitere Abbau von Bürokratie in Zahnarztpraxen. So werden unter anderem die bislang ver­wendeten Formulare „Muster 80“ und „Muster 81“ durch eine kürzere „Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung“ sowie durch die Kopie der EHIC/GHIC ersetzt.

Im PVS zweisprachig in den häufigsten Fassungen

Praxen steht über die Praxisverwaltungssysteme die neue Patientenerklärung zudem in allen Teilen zweisprachig und in den am häufigsten benötigten Sprachfassungen zur Verfügung. Bislang notwendige Kopien für den Identitätsnachweis entfallen. Die bisher verwendeten, von Krankenkasse zu Krankenkasse teilweise unterschiedlichen Behandlungs- und Erfassungsscheine für Patienten, die auf Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen behandelt werden – darunter Versicherte aus der Türkei oder Tunesien – werden durch den nun einheitlich gestalteten „Nationalen Anspruchsnachweis“ abgelöst.
Alle wichtigen Informationen zum Verfahren sowie eine Kurzübersicht über wesentliche Abläufe finden sich auf der Website der KZBV.

eAU gilt ab 1. Oktober – Übergangsfrist bis Ende 2021

Die neue Regelung ist eine der Änderungen, die zum 1. Oktober in Kraft treten. Ab dem 1. Oktober müssen Arzt- und Zahnarztpraxen grundsätzlich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. Allerdings sind noch nicht alle Arzt- und Zahnarztpraxen, aber auch noch nicht alle Krankenkassen technisch so weit, dass die Übermittlung über die Telematikinfrastruktur und den Dienst „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) möglich ist. Daher gilt auch für Zahnarztpraxen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021. Bis dahin können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiter im Papierverfahren mit den Formularen 1a-d ausgestellt werden.

Ab dem 1. Juli 2022 sollen dann die Krankenkassen auch den Arbeitgebern  – also auch Zahnarztpraxen – die für sie bestimmten Daten der eAU digital zum Abruf zur Verfügung stellen. Die Patienten erhalten in der Praxis auch künftig einen unterschriebenen Papierausdruck für sich und ihren Arbeitgeber. Mehr Informationen zur eAU auch auf der Internetseite der KZBV.

Reference: Praxisführung Dokumentation Telematikinfrastruktur Praxis Team

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
19. Feb 2025

Vom Netz ins Herz

Praxisknigge-Tipp: Die Kraft der Emotionen nutzen, um Patienten von der Praxis zu begeistern
17. Feb 2025

Vollständig optimiertes Systemkonzept für die Hygiene

Neue Miele-Lösungen für die Zahngesundheit – vernetzbar, effizient und live präsentiert auf der IDS
14. Feb 2025

Mehr Struktur und Überblick dank klarer Farbcodierung

Zahnarztpraxis und Arbeitsgruppe Nachhaltiger Praxis-Workflow launchen „Colorful Organisationssystem“ – Coachings im Juni, September und November
13. Feb 2025

„Für mich gab es nie eine andere Wahl als die Selbstständigkeit“

„Dental Minds“ #23: Dr. Natalie Hülsmann-Petry über ihren Weg in die eigene Praxis
12. Feb 2025

Sprechen wir über Kommunikation in der Praxis

DGKiZ-Jahrestagung 2025: Kongress für Zahnärzteschaft und Praxisteams – „Das Lächeln der Zukunft“
6. Feb 2025

Bachelorstudiengang „Dentalhygiene (B.Sc.)“ startet im April

Präventivmedizin durch Dentalhygiene – Prof. Dr. Wölber vermittelt innovative Ansätze und Behandlungsmethoden an der Dresden International University (DIU)
4. Feb 2025

Fachkräfte von morgen begeistern

Am Boys’ Day Interesse für den Beruf der ZFA wecken – Jugendliche entdecken für sie neue Berufsfelder
31. Jan 2025

Innovation und Standortwechsel auf der IDS 2025

Blue Safety präsentiert eigene Wasserhygienelösung mit völlig neuem Ansatz