0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
5500 Aufrufe

Bei entsprechender Indikation auch von Zahnärzten zu verordnen – Beschwerdeausschuss entscheidet

Ein Oralchirurg hatte im Rahmen seiner rein oralchirurgischen Tätigkeit unter anderem ein Glucocorticoid-Nasenspray verordnet. Auf Antrag der Krankenkasse hatte zunächst die Prüfungsstelle in Hannover eine Streichung des Medikaments mit der Begründung vorgenommen, dass es nicht zulasten der Krankenkasse verordnet werden darf.

Auf entsprechenden Widerspruch des Oralchirurgen hat nunmehr aber der Beschwerdeausschuss nach entsprechender Argumentation der Kanzlei Ihde & Coll. (Hannover) befunden, dass das Medikament sehr wohl zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden darf. Es wurde damit argumentiert, dass das betreffende Präparat, Rhinocort 64, in einem konkreten Verhältnis zur oralchirurgischen Tätigkeit stünde.

Rechtfertigende Indikationen auch in der Zahnmedizin

Es gebe beispielsweise Fälle, in denen alio loco ein Zahn mit Bezug zur Kieferhöhle extrahiert wurde und die Kieferhöhle mit Schmerzen reagiere, also möglicherweise beherdet sei. In solchen Fällen komme die Verordnung des genannten Medikaments in Betracht. Der Wirkstoff in diesem Präparat sei ein Glucocorticoid. Durch seinen Einsatz werde eine entzündliche Reaktion der Nebenhöhlen beziehungsweise der dort befindlichen Schleimhaut verringert oder beseitigt. Die Verordnung des Mittels entspreche durchaus dem zahnärztlichen Standard.

Beschwerdeausschuss folgt der Argumentation

Dem hat sich der Beschwerdeausschuss angeschlossen. Wörtlich heißt es in dem Bescheid: Grundsätzlich gehört die Behandlung von dentogenen Sinusitiden zum Therapiespektrum eines Zahnarztes, ebenso dem eines oralchirurgisch tätigen Zahnarztes. Die Verordnung von Rhinocort nasal Aqua 64 ist erstattungsfähig und kann somit bei entsprechender Indikation zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen auch von Zahnärzten vorgenommen werden. Diese Entscheidung kann man eigentlich nur begrüßen.

Frank Ihde, Rechtsanwalt und Notar, Hannover

Frank Ihde, Rechtsanwalt und Notar

Rechtsanwalt und Notar Frank Ihde, Hannover (Jahrgang 1954), studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Göttingen. Seit fast 25 Jahren ist er praktizierender Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arzt- und Medizinrechtes. Neben seiner Tätigkeit als Anwalt hat er jahrelange Erfahrung als Geschäftsführer des Berufsverbandes der Augenoptiker im Umgang mit Krankenkassen und auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechtes gesammelt. Seit 1996 hat er sich auf dem Gebiet des Zahnarztrechtes durch viele Publikationen und Seminare einen Namen gemacht. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein sowie seit 2004 Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. Die Notarbestellung erfolgte im Jahr 2002. Zum Mandantenstamm der Kanzlei Ihde&Coll zählen neben den Zahnärzten und Humanmedizinern auch verschiedene Kliniken. (Foto: Ihde)


Titelbild: Iren Moroz/Shutterstock.com
Praxisführung Praxis Team

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
16. Juni 2025

Zahnfüllungen halten immer länger

Barmer Zahnreport 2025: Es bestehen erhebliche regionale Unterschiede bei der Liegedauer von Füllungen
12. Juni 2025

„Man kann viel erreichen, wenn man gegenüber dem Prüfgremium sachlich agiert“

Folge #27 will dem Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung den Schrecken nehmen
11. Juni 2025

Sachsen: finanzielle Unterstützung für Zahnärztinnen

Förderprogramm: Niedergelassenen Zahnärztinnen können nach Geburt eines Kindes einmalige Zahlung erhalten
6. Juni 2025

Warnung: Keine Erstattungsordnung statt Gebührenordnung eines freien Berufs

Neue GOÄ kann kein Vorbild für die GOZ sein – Staatsversagen: Bundeszahnärztekammer, DGZMK, DGMKG und BDO erinnern an Aufgabe der Bundesregierung
4. Juni 2025

Zwei Tage alles rund um Abrechnung und Praxismanagement

DZR Kongress 2025 begeisterte mit Fachwissen, Praxisnähe und persönlichem Austausch
28. Mai 2025

Wissensriesen, Umsetzungszwerge und der Praxisalltag

Lernen schafft Zukunft: Oliver Schumacher zu den fünf besten Strategien für nachhaltige Verhaltensänderungen (2)
28. Mai 2025

Wissen zu gesunden Zähnen und Zahnfleisch allen zugänglich machen

ProDente Informationsmaterialien zum internationalen Tag der Leichten Sprache am 28. Mai
16. Mai 2025

Korrekt abrechnen und sicher dokumentieren

Neue kostenfreie On-Demand-Webinare rund um die Abrechnung von Permadental

Verwandte Bücher