0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
5882 Aufrufe

Auch nichtärztliches Personal daran gebunden - im Arbeitsvertrag darauf hinweisen


Rechtsanwalt und Mediator Dr. Wieland Schinnenburg (Bild: Burgis Wehry/Schinnenburg)

Jeder Zahnarzt kennt die ärztliche Schweigepflicht. Diese gilt nicht nur für ihn, sondern er muss auch dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter sich daran halten. Verstößt ein Mitarbeiter dagegen, ist regelmäßig eine fristlose Kündigung angezeigt.

Mit einem solchen Fall hatte sich jetzt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) zu beschäftigen (Az. 12 Sa 22/16). Eine Medizinische Fachangestellte (MFA) einer großen röntgenologischen Praxis fotografierte den Bildschirm des Praxiscomputers ab, auf dem der Name und das Geburtsdatum einer Patientin und der zu untersuchende Körperbereich zu sehen war. Dieses Foto schickte sie per WhatsApp an ihre Tochter. Die Patientin war der MFA und ihrer Tochter persönlich bekannt. Die Tochter gab diese Nachricht wiederum per WhatsApp an Mitglieder eines Sportvereins weiter.

Auch ohne vorherige Abmahnung möglich

Die Praxis kündigte der MFA fristlos, ohne sie vorher abgemahnt zu haben. Diese Kündigung wurde vom LAG bestätigt. Die Gewährleistung der ärztlichen Schweigepflicht auch durch das nichtärztliche Personal sei grundlegend für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Deshalb müsse der Arzt bei einem Verstoß das Vertrauen möglichst schnell wiederherstellen können. Einer Abmahnung bedürfe es nicht, da der Verstoß schwerwiegend war und die MFA in ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet wurde.

Im Einzelfall Abmahnung prüfen

Allerdings kommt es in diesem Zusammenhang auf den Einzelfall an: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az. 17 Sa 2200/13) hielt in einem anderen Fall eine Abmahnung für erforderlich: Dort hatte eine Krankenschwester mit einem Frühchen ein Selfie gemacht und dieses auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht. Das Frühchen war später verstorben. Dieser Verstoß wurde als weniger schlimm betrachtet, da aufgrund des Bildes kein Bezug zum Arbeitgeber herzustellen sei.

Zahnarzt sollte schnell reagieren

Jeder Zahnarzt sollte daher im Arbeitsvertrag ausdrücklich auf die Schweigepflicht hinweisen. Sollte es zu Verstößen kommen, sollte er schnell scharfe arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Zu der Frage, ob vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist, sollte er anwaltlichen Rat einholen.

Dr. Wieland Schinnenburg, Hamburg

Vita


Dr. Wieland Schinnenburg studierte Zahnmedizin und Jura und war bis Ende 2017 als Zahnarzt in eigener Praxis in Schleswig-Holstein tätig. Parallel arbeitete er als Rechtsanwalt und Mediator in Hamburg und ist in diesem Bereich weiter aktiv. Schinnenburg ist FDP-Mitglied und war unter anderem Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft. Seit der Bundestagswahl 2017 ist er Mitglied des Deutschen Bundestags. Er ist Mitglied des Gesundheits- und des Rechtsausschusses und Drogenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Foto: Burgis Wehry/Schinnenburg


Aufmacherbild: Shutterstock, CandyBox Images
Quelle: RA Dr. Wieland Schinnenburg Praxisführung Team

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
Junge Frau mit verschiedenen Informationskarten in der Hand, die das IZZ für das Azubi-Recruting zur Verfügung stellt. Die Frau hat lange Haare und trägt ein hellblaues Jeanshemd, darunter ein weißes T-Shirt. Im Hintergrund ist eine Collage mit Szenen von einem Messestand, dem Zusammenstellen von Informationsmaterial für den Versand, einer jungen Frau, die sich am Bildschirm die Ausbildungsbörse der LZK Baden-Württemberg anschaut sowie ein Handy, das das den Istagram-Kanal des IZZ zeigt.
5. Aug. 2025

Azubi-Recruiting in Baden-Württemberg

IZZ und Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg: Gemeinsam für starke Nachwuchskräfte
Der Gewinner Dr. Robert Heym steht mit einem männlichen und sieben weiblichen Teammitgliedern in einer Reihe, alle haben eine gelbe Rose in der Hand, eine junge Frau hält die eingerahmte Urkunde. Links davon steht Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin, und applaudiert.
4. Aug. 2025

Berlins beste Ausbildungspraxis für ZFA 2025 ausgezeichnet

ZÄK Berlin: Würdigung von Zahnarztpraxen, die durch Engagement, Innovation und Qualität überzeugen
Kollektives Lernen ist mehr als „gemeinsam auf Fortbildung gehen“
30. Juli 2025

Kollektives Lernen ist mehr als „gemeinsam auf Fortbildung gehen“

Die Rolle des kollektiven Wissensaufbaus – Oliver Schumacher über erfolgreiches Lernen im Team
Schmuckbild: Ein Mann sitzt im Wartezimmer und füllt ein Formular aus
28. Juli 2025

Großzügige Gebührenvereinbarungen nach GOZ sind rechtlich zulässig

Dr. Wieland Schinnenburg: Urteil des OLG Düsseldorf bestätigt großen Gestaltungsspielraum für Zahnärzte
KI kann dem Arzt-Patienten-Verhältnis schaden
24. Juli 2025

KI kann dem Arzt-Patienten-Verhältnis schaden

Studie: Menschen schätzen Ärzte negativer ein, wenn diese angeben, in ihrer Arbeit KI zu verwenden
Was gelebte Kundennähe im Factoring bewirken kann
21. Juli 2025

Was gelebte Kundennähe im Factoring bewirken kann

30 Jahre DZR –Thomas Nellen: „Wir sind mit den Anforderungen der Praxen gewachsen“
Die „sprechende Dokumentation“ wird viel Zeitersparnis bringen
17. Juli 2025

Die „sprechende Dokumentation“ wird viel Zeitersparnis bringen

Interview mit Sabine Zude, Geschäftsführerin der CGM Dentalsysteme, über aktuelle Themen wie KI, Cloud, eLABZ und neue Services
„Entwicklungen im Gesundheitswesen aktiv mitgestalten“
16. Juli 2025

„Entwicklungen im Gesundheitswesen aktiv mitgestalten“

BFS-Kampagne: „André taucht ein“ soll offenen Dialog über die Zukunft der Zahnmedizin fördern

Verwandte Bücher