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Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse unklar: Regelung kommt erst durch die neue zahnärztliche Approbationsordnung

BZÄK informiert: Die dringende Novelle der völlig veralteten zahnärztlichen Approbationsordnung ist weiterhin nicht abzusehen. Auf der heutigen Sitzung des Bundesrates wurde die vorgesehene Abstimmung zur Approbationsordnung vertagt. Damit wird die Überarbeitung der 62 Jahre alten Studienordnung erneut hinausgezögert.

Die zahnärztliche Approbationsordnung regelt nicht nur die Studienbedingungen der Zahnmedizinstudierenden, sondern soll in ihrer Neufassung ebenso Verfahrensregeln für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse definieren. Dies ist in der alten Version noch nicht enthalten.

Zahnärzte können – wie andere Berufe auch – mit ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland einen Antrag auf Approbation stellen. Die 2014 vom Bund eingeführte „Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen“ gilt jedoch nicht für Zahnärzte: Im Gegensatz zu Ärzten und Apothekern hat es der Gesetzgeber versäumt, bei der zahnärztlichen Berufsanerkennung einheitliche Regelungen bei der Eignungs- und Kenntnisprüfung festzulegen, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Rahmen der Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte sollten die entsprechenden Regeln aufgenommen werden.

„Nun wird die Einführung der neuen Approbationsordnung, die seit Jahren überfällig ist, erneut vertagt. Damit bestehen Unsicherheiten, die sich letztendlich auf die Patienten negativ auswirken können“, kritisiert BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. „Das Bundesgesundheitsministerium hat nach jahrelangen Gesprächen mit der Zahnmedizin Anfang August 2017 endlich eine Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung vorgelegt. Ich appelliere jetzt eindringlich an die Länder, im Bundesrat den Weg für eine moderne Approbationsordnung zeitnah frei zu machen. Die Verzögerungen sind nicht länger tragbar.“

Hintergrund

Die Approbationsordnung für Zahnärzte stammt aus dem Jahr 1955 und ist seitdem inhaltlich weitgehend unverändert geblieben. Sie ist inzwischen 62 Jahre alt. Im vergleichbaren Zeitraum hat die ärztliche Approbationsordnung mehrere Novellierungen erfahren, wodurch zeitgemäße Anpassungen in der Medizinerausbildung einfließen konnten.

Foto: Shutterstock, Lemusique
Quelle: BZÄK Praxisführung Wirtschaft Bunte Welt

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