0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1830 Views

Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse unklar: Regelung kommt erst durch die neue zahnärztliche Approbationsordnung

BZÄK informiert: Die dringende Novelle der völlig veralteten zahnärztlichen Approbationsordnung ist weiterhin nicht abzusehen. Auf der heutigen Sitzung des Bundesrates wurde die vorgesehene Abstimmung zur Approbationsordnung vertagt. Damit wird die Überarbeitung der 62 Jahre alten Studienordnung erneut hinausgezögert.

Die zahnärztliche Approbationsordnung regelt nicht nur die Studienbedingungen der Zahnmedizinstudierenden, sondern soll in ihrer Neufassung ebenso Verfahrensregeln für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse definieren. Dies ist in der alten Version noch nicht enthalten.

Zahnärzte können – wie andere Berufe auch – mit ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland einen Antrag auf Approbation stellen. Die 2014 vom Bund eingeführte „Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen“ gilt jedoch nicht für Zahnärzte: Im Gegensatz zu Ärzten und Apothekern hat es der Gesetzgeber versäumt, bei der zahnärztlichen Berufsanerkennung einheitliche Regelungen bei der Eignungs- und Kenntnisprüfung festzulegen, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Rahmen der Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte sollten die entsprechenden Regeln aufgenommen werden.

„Nun wird die Einführung der neuen Approbationsordnung, die seit Jahren überfällig ist, erneut vertagt. Damit bestehen Unsicherheiten, die sich letztendlich auf die Patienten negativ auswirken können“, kritisiert BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. „Das Bundesgesundheitsministerium hat nach jahrelangen Gesprächen mit der Zahnmedizin Anfang August 2017 endlich eine Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung vorgelegt. Ich appelliere jetzt eindringlich an die Länder, im Bundesrat den Weg für eine moderne Approbationsordnung zeitnah frei zu machen. Die Verzögerungen sind nicht länger tragbar.“

Hintergrund

Die Approbationsordnung für Zahnärzte stammt aus dem Jahr 1955 und ist seitdem inhaltlich weitgehend unverändert geblieben. Sie ist inzwischen 62 Jahre alt. Im vergleichbaren Zeitraum hat die ärztliche Approbationsordnung mehrere Novellierungen erfahren, wodurch zeitgemäße Anpassungen in der Medizinerausbildung einfließen konnten.

Foto: Shutterstock, Lemusique
Reference: BZÄK Praxisführung Wirtschaft Bunte Welt

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
28. Mar 2025

Hilfe bei seltenen Zahnerkrankungen und Fissurenversiegelung

Innovationsausschuss: Zwei zahnmedizinische S3-Leitlinien (weiter)entwickelt
28. Mar 2025

Bewerbungsfrist für „Oral Health Professional Educators Awards“ 2025 läuft

Neben ökologischer Nachhaltigkeit wird nun auch gerechtere Gesundheitsversorgung ausgezeichnet
27. Mar 2025

Digitale Dienstplanung und Zeiterfassung in der Zahnmedizin

Anforderungen und Möglichkeiten – effiziente Lösungen für Praxen und Labore jeder Größe
27. Mar 2025

„Eine attraktive Praxis gewinnt und bindet leichter Personal“

„Investitionen tätigt man immer nur für sich selbst“ – Thomas Kirches in Folge #24 von „Dental Minds“ über Investitionsentscheidungen, Businesspläne, Rabattaktionen und die IDS
26. Mar 2025

Junge Menschen für den Ausbildungsberuf ZFA begeistern

KZV Westfalen-Lippe: Innovative Kooperation für den ländlichen Raum – Bad Berleburg als Modellregion
25. Mar 2025

Recht haben und Recht bekommen

Die zwei Paar Schuhe des Rechts am Beispiel des Anspruchs auf ein Arbeitszeugnis
25. Mar 2025

Sie und Ihr Team machen den Unterschied

Für den Praxiserfolg braucht es ein Alleinstellungsmerkmal – ZA Sven Thiele über ein eigenes Servicekonzept, das die Praxis heraushebt
24. Mar 2025

Mach’s mit links!

Das richtige Equipment – Entscheidungshilfen für Linkshänder-taugliche Behandlungseinheiten

Related books

  
Andrea Faggian

The Lean Dental Office

Run your practice like the best companies in the world
Andrea Faggian

Il dentista lean

Gestisci il tuo studio come le migliori aziende al mondo
Alessandro Agnini / Andrea Mastrorosa Agnini

La rivoluzione digitale 2.0

Applicazioni clinico-tecniche nella pratica quotidiana
Aynur Durali

Meine Zahnarztpraxis läuft

Tipps und Tricks zur Gewinnsteigerung
Christian Henrici / Bernd Halbe (Editor)

Mein Beruf – meine Zukunft

Kriterien einer Entscheidungsfindung – angestellt oder selbstständig?