0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
2619 Aufrufe

KZBV und GKV-SV einigen sich auf neue Bema-Positionen – technische Standards festgelegt

(c) Agenturfotografin/Shutterstock.com

Ab Oktober 2020 können Zahnärzte in der vertragszahnärztlichen Versorgung auch Videosprechstunden etc. nutzen. Auf neue Leistungen dafür haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt.

Die Übereinkunft sieht die Aufnahme von Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilien sowie eines Technikzuschlages in den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (Bema) vor.

Telekonsile für alle Versicherten abrechenbar

Durch den Beschluss des Bewertungsausschusses können Videosprechstunden mit Patientinnen und Patienten sowie Videofallkonferenzen mit Pflegepersonal künftig bei Versicherten abgerechnet werden, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten. Damit sind auch für Versicherte, bei denen zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages erbracht werden, diese Leistungen ab Oktober Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs. Telekonsilien hingegen sind dann bezogen auf alle Versicherten abrechenbar.

Abklärung im Vorfeld oder in der Nachsorge


Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV (Foto: KZBV/Baumann)

Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Digitale Lösungen und Anwendungen werden für Zahnarztpraxen und Patienten im Behandlungsalltag zunehmend wichtiger. Insbesondere die Videosprechstunde ist ein sehr hilfreiches Instrument. Mit dieser Leistung können bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigung zum Beispiel im Vorfeld eines Zahnarzttermins Symptome abgeklärt und die aufsuchende Versorgung besser organisiert werden. Weitere mögliche Szenarien wären in der Nachkontrolle einer umfangreicheren Behandlung sowie in der Erörterung anstehender prothetischer Planungen zu sehen.“

Konferenzen mit dem Pflegepersonal und Konsil mit Ärzten

Hendges weiter: „Ebenso sind Videofallkonferenzen mit dem Pflegepersonal und gegebenenfalls videogestützte Telekonsilien arztgruppenübergreifend sinnvoll. Diese technischen Möglichkeiten sind sehr effizient und bringen viele Vorteile für alle Beteiligten, also Zahnärzte, Pflegeeinrichtungen, Patienten und Kostenträger - besonders in Zeiten der andauernden Pandemie. Flankierende Vereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband zu technischen Voraussetzungen schaffen für Praxen und Versicherte zudem die nötige Sicherheit, was die Verwendung und Übertragung hochsensibler Gesundheitsdaten angeht.“

Einfacherer Erstkontakt per Video


Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband (Foto: GKV-SV)

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Ab Oktober kann für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung der Erstkontakt zum Zahnarzt per Video erfolgen. Eine große Hilfe, denn für diese Personengruppen bedeutet ein Praxisbesuch häufig auch einen großen organisatorischen Aufwand. Nun kann die Behandlung per Videoübertragung geplant und vorbereitet werden. Dank Videotechnik wird es nun viel einfacher, zahnärztlichen Kontakt zu bekommen, wenn es darauf ankommt“. Beratende Videofallkonferenzen entlasteten zudem Betreuende, Pflege- sowie das zahnmedizinische Personal, so Stoff-Ahnis.

„Gut ist, dass in den letzten Jahren insbesondere die Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigungen als vulnerable Personengruppe immer stärker in den Fokus gerückt sind. Wir alle – Gesetzgeber, KZBV und GKV-Spitzenverband – arbeiten daran, die Voraussetzungen für eine gute zahnärztliche Versorgung weiter zu verbessern. So wurden in den vergangenen Jahren für diese Versichertengruppe Zuschläge für Hausbesuche und in Pflegeheimen und zusätzliche Präventionsleistungen eingeführt, um schlimmere Zahnerkrankungen zu verhüten oder rechtzeitig zu erkennen“, bilanziert sie.

Definierte Standards garantieren Sicherheit

Videosprechstunden und Videofallkonferenzen in der vertragszahnärztlichen Versorgung unterliegen definierten Standards. KZBV und GKV-Spitzenverband haben dazu in einer Vereinbarung Einzelheiten hinsichtlich Qualität und Sicherheit sowie Anforderungen an die technische Umsetzung von Videosprechstunden und die apparative Ausstattung festgelegt.

Zertifizierte Dienstleister nötig

Daneben sind auch Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit sowie Voraussetzungen an Videodienstanbieter geschaffen worden. Die Anbieter haben auf dieser Grundlage die Möglichkeit – soweit sie die vorgegebenen Anforderungen der Vereinbarung erfüllen und entsprechende Nachweise erbringen – Videodienstleistungen in die vertragszahnärztliche Versorgung zu bringen.

Liste mit Unternehmen auf der KZBV-Homepage

Im Hinblick auf die Kosten, die Praxen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines zertifizierten Videodienstleisters entstehen, ist ein pauschaler Technikzuschlag vorgesehen, der im Zusammenhang mit Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsilien abgerechnet werden kann. Eine fortlaufend aktualisierte Übersicht, welche Unternehmen Videodienstleistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung anbieten, kann auf der Website der KZBV abgerufen werden.

Titelbild: Agenturfotografin/Shutterstock.com
Quelle: KZBV Praxis Patientenkommunikation Politik

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
Schmuckbild Kalenderblatt August
8. Aug. 2025

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – August 2025
Das Visual des Podcasts „Dental Minds“, ein schwarzes W mit weißem Kopfhöhrer und dem Schriftzug „Dental Minds“ links, rechts das Porträtfoto von Dr. Romy Ermler in Schwarzweiß, alles auf grünem Hintergrund
7. Aug. 2025

„Wir wollen eine freie Gebührenordnung“

Hilfestellungen für die Praxen zur GOZ, Abgrenzung zur GOÄneu, Unterstützung junger Kolleginnen und Kollegen und Abgeber – Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der BZÄK, zu Gast in Folge #29 von Dental Minds
Sylvia Wuttig schaut lächelnd an der Kamera vorbei. Sie trägt ein schwarzes T-Shirt unter einem schwarz-weißen Blazer und hält etwas rotes Schmales in der Hand, das man nicht erkennen kann. Der Hintergrund ist weiß. In der linken unteren Ecke lassen sich verschwommen lange blonde Haare erkennen.
7. Aug. 2025

Seminarkonzept mit hohem Praxisbezug

EMS: DAISY Prophy(t)-Power-Seminar – Was nicht dokumentiert ist, kann nicht abgerechnet werden
Prof. Dr. Dr. Stefan Listl hält lächelnd seine gerahmte Urkunde in die Kamera. Er steht draußen, hinter ihm ist eine Gebäudewand und hohes Gras zu sehen, rechts neben ihm ein unscharfer Strauch oder Baum.
6. Aug. 2025

IADR ehrt Prof. Dr. Dr. Stefan Listl

Internationaler Forschungspreis der Zahnmedizin geht ans Heidelberg Institute of Global Health
Von links nach rechts sitzen zwei Mädchen und ein Junge draußen auf dem Boden. Im Hintergrund sieht man zwei Gebäude. Das linke Mädchen hält eine rosafarbene Schultüte mit Prinzessin-Lillifee-Aufklebern, das Mädchen in der Mitte eine weiße Schultüte mit einem aufgeklebten fantasievollen Elefantengesicht und der Junge eine dunkelblaue Schultüte. Alle drei sind sommerlich angezogen mit Kurzarm-T-Shirts.
6. Aug. 2025

Tipps für die zahngesunde Schultüte

IZZ Baden-Württemberg: Spaß und Gesundheitsbewusstsein miteinander verbinden – ohne erhobenen Zeigefinger
Schmuckbild: ein älterer Mann steht mit einer Fachverkäuferin in einem Fachgeschäft für medizinische Hilfsmittel und lässt sich einen Elektrorollstuhl erklären, im Hintergrund Rollatoren und Rollstühle.
5. Aug. 2025

GKV-Spitzenverband fordert mehr Transparenz bei Mehrkosten

Ausgaben für Hilfsmittel auf 11,5 Milliarden gestiegen – Industrieverband hält Bericht für unnötig und bürokratisch
Gut vorbereitet in die eigene Praxis
5. Aug. 2025

Gut vorbereitet in die eigene Praxis

25. bis 28. September 2025: Wieder zwei Plätze für das Praxisgründerseminar auf Mallorca zu gewinnen – Einsendeschluss 18. August 2025
Der Gewinner Dr. Robert Heym steht mit einem männlichen und sieben weiblichen Teammitgliedern in einer Reihe, alle haben eine gelbe Rose in der Hand, eine junge Frau hält die eingerahmte Urkunde. Links davon steht Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin, und applaudiert.
4. Aug. 2025

Berlins beste Ausbildungspraxis für ZFA 2025 ausgezeichnet

ZÄK Berlin: Würdigung von Zahnarztpraxen, die durch Engagement, Innovation und Qualität überzeugen