0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
2512 Views

KZBV und GKV-SV einigen sich auf neue Bema-Positionen – technische Standards festgelegt

(c) Agenturfotografin/Shutterstock.com

Ab Oktober 2020 können Zahnärzte in der vertragszahnärztlichen Versorgung auch Videosprechstunden etc. nutzen. Auf neue Leistungen dafür haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt.

Die Übereinkunft sieht die Aufnahme von Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilien sowie eines Technikzuschlages in den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (Bema) vor.

Telekonsile für alle Versicherten abrechenbar

Durch den Beschluss des Bewertungsausschusses können Videosprechstunden mit Patientinnen und Patienten sowie Videofallkonferenzen mit Pflegepersonal künftig bei Versicherten abgerechnet werden, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten. Damit sind auch für Versicherte, bei denen zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages erbracht werden, diese Leistungen ab Oktober Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs. Telekonsilien hingegen sind dann bezogen auf alle Versicherten abrechenbar.

Abklärung im Vorfeld oder in der Nachsorge


Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV (Foto: KZBV/Baumann)

Martin Hendges, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Digitale Lösungen und Anwendungen werden für Zahnarztpraxen und Patienten im Behandlungsalltag zunehmend wichtiger. Insbesondere die Videosprechstunde ist ein sehr hilfreiches Instrument. Mit dieser Leistung können bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigung zum Beispiel im Vorfeld eines Zahnarzttermins Symptome abgeklärt und die aufsuchende Versorgung besser organisiert werden. Weitere mögliche Szenarien wären in der Nachkontrolle einer umfangreicheren Behandlung sowie in der Erörterung anstehender prothetischer Planungen zu sehen.“

Konferenzen mit dem Pflegepersonal und Konsil mit Ärzten

Hendges weiter: „Ebenso sind Videofallkonferenzen mit dem Pflegepersonal und gegebenenfalls videogestützte Telekonsilien arztgruppenübergreifend sinnvoll. Diese technischen Möglichkeiten sind sehr effizient und bringen viele Vorteile für alle Beteiligten, also Zahnärzte, Pflegeeinrichtungen, Patienten und Kostenträger - besonders in Zeiten der andauernden Pandemie. Flankierende Vereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband zu technischen Voraussetzungen schaffen für Praxen und Versicherte zudem die nötige Sicherheit, was die Verwendung und Übertragung hochsensibler Gesundheitsdaten angeht.“

Einfacherer Erstkontakt per Video


Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband (Foto: GKV-SV)

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Ab Oktober kann für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung der Erstkontakt zum Zahnarzt per Video erfolgen. Eine große Hilfe, denn für diese Personengruppen bedeutet ein Praxisbesuch häufig auch einen großen organisatorischen Aufwand. Nun kann die Behandlung per Videoübertragung geplant und vorbereitet werden. Dank Videotechnik wird es nun viel einfacher, zahnärztlichen Kontakt zu bekommen, wenn es darauf ankommt“. Beratende Videofallkonferenzen entlasteten zudem Betreuende, Pflege- sowie das zahnmedizinische Personal, so Stoff-Ahnis.

„Gut ist, dass in den letzten Jahren insbesondere die Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigungen als vulnerable Personengruppe immer stärker in den Fokus gerückt sind. Wir alle – Gesetzgeber, KZBV und GKV-Spitzenverband – arbeiten daran, die Voraussetzungen für eine gute zahnärztliche Versorgung weiter zu verbessern. So wurden in den vergangenen Jahren für diese Versichertengruppe Zuschläge für Hausbesuche und in Pflegeheimen und zusätzliche Präventionsleistungen eingeführt, um schlimmere Zahnerkrankungen zu verhüten oder rechtzeitig zu erkennen“, bilanziert sie.

Definierte Standards garantieren Sicherheit

Videosprechstunden und Videofallkonferenzen in der vertragszahnärztlichen Versorgung unterliegen definierten Standards. KZBV und GKV-Spitzenverband haben dazu in einer Vereinbarung Einzelheiten hinsichtlich Qualität und Sicherheit sowie Anforderungen an die technische Umsetzung von Videosprechstunden und die apparative Ausstattung festgelegt.

Zertifizierte Dienstleister nötig

Daneben sind auch Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit sowie Voraussetzungen an Videodienstanbieter geschaffen worden. Die Anbieter haben auf dieser Grundlage die Möglichkeit – soweit sie die vorgegebenen Anforderungen der Vereinbarung erfüllen und entsprechende Nachweise erbringen – Videodienstleistungen in die vertragszahnärztliche Versorgung zu bringen.

Liste mit Unternehmen auf der KZBV-Homepage

Im Hinblick auf die Kosten, die Praxen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines zertifizierten Videodienstleisters entstehen, ist ein pauschaler Technikzuschlag vorgesehen, der im Zusammenhang mit Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsilien abgerechnet werden kann. Eine fortlaufend aktualisierte Übersicht, welche Unternehmen Videodienstleistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung anbieten, kann auf der Website der KZBV abgerufen werden.

Titelbild: Agenturfotografin/Shutterstock.com
Reference: KZBV Praxis Patientenkommunikation Politik

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
22. Nov 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – November 2024
22. Nov 2024

Neuer Name, bewährte Qualität

Coltene: Roeko Flexi Dam wird Teil der HySolate-Produktfamilie – künftig auch in Grün erhältlich
20. Nov 2024

FAQ rund um die Mundhygiene

Listerine gibt Tipps für die optimale Beratung von Patientinnen und Patienten
19. Nov 2024

Den Weg in die eigene Praxis gut vorbereiten

Wieder zwei Plätze zu gewinnen für das Praxisgründerseminar Österreich Anfang Februar 2025 – Einsendeschluss 15. Dezember 2024
19. Nov 2024

Prävention systemischer Gesundheitsprobleme in der Zahnarztpraxis

Sunstar Gum: Parodontalerkrankungen kontrollieren – für ein ganzheitliches Gesundheitsmanagement
18. Nov 2024

Mehr Transparenz, Flexibilität und Komfort

Die ZA führt neues Rechnungsportal ein – Überblick über alle relevanten Rechnungsdokumente
15. Nov 2024

Besondere Angebote zum Black Friday 2024

Schnäppchen, Rabatte, Deals und Sparangebote bei Instrumentenspezialisten Bien-Air
14. Nov 2024

Nicht davon abhalten lassen, in die Selbstständigkeit zu gehen

Gesundheitspolitik, Spielräume der Standespolitik und Angebote für den Nachwuchs: der KZVB-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges zu Gast bei „Dental Minds“