0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1750 Aufrufe

Bundeszahnärztekammer fordert Bundesregierung zum Handeln auf

Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer: „Die Kolleginnen und Kollegen werden gezwungen, mit einer völlig veralteten Gebührenordnung zu arbeiten, in der inzwischen 160 zahnärztliche Leistungen nicht mehr beschrieben sind. Das ist auch gegenüber den Patientinnen und Patienten ein Unding.“

(c) BZÄK/axentis.de

Die letzte, im Kern aufkommensneutrale Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) liegt inzwischen mehr als zehn Jahre zurück, der Punktwert ist seit mehr als 35 Jahren unverändert. Die Forderungen der Zahnärzteschaft nach einer echten Novellierung mit Anpassung des Punktwerts werden von der Politik ignoriert oder abgelehnt. Jetzt reagiert die Bundeszahnärztekammer auf die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Freien Berufen. Anlass ist die geplante Anpassung der Anwaltsgebühren.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nehme zur Kenntnis, dass das Bundesjustizministerium (BMJ) einen Referentenentwurf vorgelegt hat, der eine spürbare Steigerung der Rechtsanwaltsvergütung zum Gegenstand hat (Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts, Referentenentwurf vom 18. Juni 2024), heißt es. Die Anwaltsgebühren wurden seit 2021 nicht mehr erhöht. Das BMJ nehme seine Pflicht wahr, die wirtschaftliche Entwicklung zu beobachten und die Vergütung der Anwaltschaft an diese Entwicklung anzupassen.

Aufforderung an das Bundesgesundheitsministerium

„Die Bundeszahnärztekammer würde es begrüßen, wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vergleichbar gewissenhaft arbeiten und die GOZ nicht als Gebührenordnung 2. Klasse behandeln würde“, so die BZÄK. Denn die Begründung des BMJ für die Erhöhung bei den Rechtsanwälten lasse sich 1:1 auf die Zahnärzteschaft übertragen: Ein erheblich gestiegener Kostendruck durch einen Anstieg von Energie- und weiteren Sachkosten sowie die Notwendigkeit einer auskömmlichen Vergütung, um die Niederlassung auch in strukturschwachen Regionen zu gewährleisten. „Die Gebühren der Zahnärzte wurden seit 1988 nicht mehr erhöht, aber das BMG verweigert bis heute die dringend notwendige Anpassung“, so die BZÄK.

Völlig veraltete GOZ

„Die Zahnärzteschaft gönnt den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine Erhöhung der Vergütung, sie leisten als unabhängige Berater und Vertreter ihrer Mandanten einen wichtigen Beitrag. Die Erhöhung macht allerdings deutlich, wie sehr das BMG im Vergleich die Zahnärzteschaft mit Ignoranz straft, die sich tagtäglich für die Gesundheit ihrer Patientinnen und Patienten einsetzt. Über 35 Jahre Nichtanpassung des Punktwerts sind schlichtweg ein Skandal! Die Kolleginnen und Kollegen werden gezwungen, mit einer völlig veralteten Gebührenordnung zu arbeiten, in der inzwischen 160 zahnärztliche Leistungen nicht mehr beschrieben sind. Das ist auch gegenüber den Patientinnen und Patienten ein Unding. Die Bundeszahnärztekammer fordert die Bundesregierung mit Nachdruck auf, dem zahnärztlichen Beruf endlich auch die Anerkennung zukommen zu lassen, die er verdient. Eine Anpassung der GOZ an die wirtschaftliche Entwicklung ist hierfür unerlässlich“, so BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler.

Experten sehen „Politikversagen“

Zuletzt hatte sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags in einer Expertenanhörung zu einem Antrag der Unionsfraktion mit der GOZ und der seit Jahren von der Politik nicht fortgeführten Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) befasst. Die Vertreter der Ärzte- und Zahnärzteschaft betonten ebenso wie die Vertreter der Privaten Krankenversicherung und die unabhängigen Experten, dass eine Novellierung der Gebührenordnungen dringend geboten sei – auch im Interesse der Patientinnen und Patienten. Der Experte Prof. Dr. Jürgen Wasem sah im Nichthandeln der Politik bei GOÄ und GOZ sogar ein eklatantes Politikversagen.

Ein Interview mit Dr. Romy Ermler auch zum Thema Umgang mit der GOZ in der Praxis und zur nicht erfolgenden Novellierung durch die Politik lesen Sie hier: „Wir stehen vor einem großen Wandel, und das darf man durchaus kritisch sehen“

Quelle: BZÄK/Quintessence News Politik Abrechnung Praxis

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
11. Feb. 2025

Dr. Ralf Hausweiler als Kammerpräsident wiedergewählt

ZÄK Nordrhein: Vizepräsident Dr. Thomas Heil sowie alle Vorstandsmitglieder wurden im Amt bestätigt
10. Feb. 2025

Diskriminierende Arzttermine

Was steckt hinter der Debatte um die Terminvergabe bei Ärzten und Fachärzten, für GKV- und PKV-Patienten? – Eine Kolumne von Dr. Uwe Axel Richter
10. Feb. 2025

Umfrage unter Ärzten: „Fix ein Fax“ soll bleiben

„änd“-Umfrage: Abschied vom Fax für Praxen in Deutschland trotz Datenschutzbedenken nicht vorstellbar – in Österreich seit Januar 2025 verboten
10. Feb. 2025

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Februar 2025
10. Feb. 2025

eLABZ: Keine Pflicht zur Anbindung für Labore

Vorteile der sicheren und unabhängigen Kommunikation zwischen Zahnarztpraxis und Labor sollen überzeugen
7. Feb. 2025

„Hart in der Sache, verbindlich im Ton“

Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Ehrenpräsident der Bundeszahnärztekammer, ist im Alter von 86 Jahren gestorben
3. Feb. 2025

GKV-Versicherte wünschen sich längere Praxisöffnungszeiten

Lange Wartezeiten auf Facharzttermine, offen für Online-Terminvereinbarung – GKV-Spitzenverband will Bevorzugung von Privatpatienten beenden und selbst Termine vermitteln
3. Feb. 2025

Dr. Gordan Sistig und Dr. Sinje Trippe-Frey an der Spitze

Neues Führungsduo für die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe – Jost Riekesmann war nicht wieder angetreten