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DGZPM-Praktikerpreis zeichnet Handlungskonzepte in der Präventivzahnmedizin aus

Wie verhilft man seinen Patienten zu gesunden Zähnen? Wie motiviert man Kinder, Erwachsene und alte Menschen, ihre Zähne gesund zu erhalten? Hier sind Konzepte gefragt, die im Praxisalltag gut umzusetzen sind, die neue Wege finden um den Patienten zu erreichen und ihn nachhaltig zu motivieren. Auf die Suche nach solchen Konzepten macht sich die Deutsche Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGZPM) – und die besten Konzepte zeichnet sie auch in diesem Jahr wieder mit dem Praktikerpreis aus.

„2018 hatten wir viele gute Bewerbungen, von denen wir die drei besten zur Endausscheidung zu unserer Jahrestagung nach Dortmund einladen konnten. Dort ist uns die Entscheidung so schwer gefallen, dass wir sogar ausnahmsweise zwei erste Plätze vergeben haben“, sagt Dr. Lutz Laurisch, der Vizepräsident der DGPZM. „Mit dem Praktikerpreis wollen wir beispielhafte präventionsorientierte Handlungskonzepte in der zahnärztlichen Praxis auszeichnen“.

Einsendeschluss ist der 31. März 2019

Primär richtet sich der DGPZM-Praktikerpreis an niedergelassene Kolleginnen und Kollegen, aber auch an in der Präventivzahnmedizin tätige Institutionen wie Gesundheitsbehörden, Kindergärten, etc. „Die Resonanz und die Qualität der Beiträge dieses Jahres zeigen, dass unser Preis gerne von einer interessierten Kollegenschaft genutzt wird, spannende und nachahmenswerte Konzepte der Fachöffentlichkeit vorzustellen“, so Dr. Laurisch. Die Endausscheidung und Preisverleihung finden auf dem 1. Deutschen Präventionskongress statt, den die DGPZM am 17. und 18. Mai 2019 in Düsseldorf veranstaltet. Deshalb ist der diesjährige Einsendeschluss bereits der 31. März 2019. Der Preis ist mit einer Anerkennung von 1.000 Euro dotiert und wird von der Firma Ivoclar Vivadent gesponsert.

Bewerbung

Zur Teilnahme ist eine Kurzdarstellung des Konzeptes in Form eines Abstracts per E-Mail als pdf-Datei bei der DGPZM (info@dgpzm.de) einzureichen. Im Abstract sind in einer Autorenzeile die am Konzept beteiligten Personen sowie eine Korrespondenzadresse anzugeben. Der Text des Abstracts sollte 2.000 Zeichen (ohne Überschrift, Autorenzeile und Korrespondenzadresse) nicht überschreiten. Das Format des Abstracts kann detailliert in den Autorenrichtlinien der DGZ eingesehen werden, die auf der Homepage der DGPZM bereitstehen. Mit Eingang der Bewerbung erfolgt eine Empfangsbestätigung durch die DGPZM.

Die Präsentation erfolgt auf dem 1. Deutschen Präventionskongress der DGPZM am 17. und 18. Mai 2019 in Düsseldorf als Kurzvortrag. Das beste Konzept wird noch auf derselben Tagung mit dem DGPZM-Praktikerpreis ausgezeichnet. Informationen bei der DGZPM.

Titelbild: Zlikovec/shutterstock.com
Quelle: DGZPM Prävention und Prophylaxe Nachrichten Zahnmedizin

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