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KZBV sieht DMP-Aktualisierung als wichtigen Schritt für verbesserte Patientenversorgung

Es ist allgemein bekannt, dass negative Wechselwirkungen zwischen Diabetes und Parodontitis bestehen: Einerseits erhöht der Diabetes das Risiko, an Parodontitis zu erkranken. Andererseits reduzieren akute Entzündungen die Wirkung von Insulin, sodass eine Parodontitis die Einstellung des Blutzuckers bei Diabetikern erschweren kann.

(c) Monkey Business Images/shutterstock.com

Schon lange weist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gemeinsam mit der Wissenschaft darauf hin, dass negative Wechselwirkungen zwischen Diabetes und Parodontitis bestehen. Einerseits erhöht der Diabetes das Risiko, an Parodontitis zu erkranken. Andererseits reduzieren akute Entzündungen die Wirkung von Insulin, sodass eine Parodontitis die Einstellung des Blutzuckers bei Diabetikern erschweren kann. Da Patientinnen und Patienten mit Diabetes ein deutlich erhöhtes Risiko haben, an Parodontitis zu erkranken, sind regelmäßige jährliche zahnärztliche Kontrollen bei ihnen besonders wichtig.

Sektorenübergreifende zahnärztliche Versorgung wird gestärkt

Vor diesem Hintergrund begrüßt die KZBV, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Anforderungen an die Diagnostik und Behandlung im Disease-Management-Programm (DMP) Diabetes mellitus Typ 1 aktualisiert hat und damit auch die sektorenübergreifende diabetologische und zahnärztliche Versorgung stärkt.

Hierzu erklärt Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Das Vorliegen von Diabetes mellitus ist ein Risikofaktor für das Auftreten einer Parodontitis. Die Sicherung der Zahngesundheit spielt daher gerade für Diabeteserkrankte eine besonders wichtige Rolle. Diese Zusammenhänge hat der G-BA bereits in seiner Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen aufgegriffen. Mit der Anpassung des DMP Diabetes mellitus Typ 1 hat der G-BA nun eine korrespondierende Regelung geschaffen, die auch aus Sicht der diabetologischen Versorgung die Wichtigkeit der Zahngesundheit und der regelmäßigen zahnärztlichen Kontrollen besonders herausstellt. Das ist ein wichtiges Signal und unterstreicht einmal mehr die Bedeutung der sektorenübergreifenden Versorgung, auch im Sinne eines ganzheitlichen Präventionsverständnisses. Ziel muss es sein, dass die an der Prävention, Früherkennung, Diagnostik und Therapie beider Erkrankungen beteiligten Fachdisziplinen die betroffenen Patientinnen und Patienten über Zusammenhänge aufklären und damit die Qualität der Versorgung verbessert wird.“

Parodontitistherapie als Früherkennungs- und Vorsorgeleistung

Auch verschiedene Übersichtsarbeiten weisen auf günstige Effekte im Behandlungserfolg hin. So führt die Behandlung einer Parodontitis zu einer besseren glykämischen Stoffwechseleinstellung und umgekehrt. „Infolgedessen ist es notwendig, die Leistungen für die präventionsorientierte Parodontitistherapie endlich als Früherkennungs- und Vorsorgeleistung gesetzlich zu verankern und für die Versorgung die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Denn allein eine umfassende Präventionsorientierung im Gesundheitswesen verbessert nicht nur die Gesundheit, sondern reduziert letztlich mittel- und langfristig die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung“, stellt Hendges klar.

Durch eine unbehandelte oder nicht frühzeitig behandelte Parodontitis entstehen zudem hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem, die allein im zahnärztlichen Bereich bei rund 200 Millionen Euro jährlich liegen. Dazu kommen indirekte Krankheitskosten, die eine international vergleichende Studie für Deutschland mit rund 34,79 Milliarden Euro beziffert.

Den Beschluss des G-BA zur Aktualisierung des DMP Diabetes mellitus Typ 1 finden Sie auf der Website des G-BA.

Quelle: KZBV Parodontologie Interdisziplinär Zahnmedizin Politik

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