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Medizinische Versorgung durch Studierende aufrechterhalten – Unischließungen nach Infektionsschutzgesetz kontraproduktiv für Lehre und Patientenversorgung

(c) Buntoon Rodseng/Shutterstock.com

Nach dem frisch novellierten Infektionsschutzgesetz müssen auch Universitäten ihren Lehrbetrieb zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei einem Inzidenzwert von 165 einstellen. Auf die gravierenden Folgen dieser Regelung für Medizin- und Zahnmedizinstudierende machen jetzt die Studierendenvertretungen aufmerksam und fordern ein Aufrechterhalten des Präsenzbetriebs bei strengen Hygienemaßnahmen.

Die Studierendenvertretungen des Studiengangs Zahnmedizin des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) und des Bundesverbands der Zahnmedizinstudierenden (BdZM) sowie die Studierenden der Humanmedizin des Hartmannbundes kritisieren die in der Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 23. April 2021 festgeschriebenen Regelungen zur Schließung der Universitäten. Ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von 165 sollen demnach die Hochschulen geschlossen werden. „Für die Studierenden der Zahnmedizin heißt dies, dass der praktische Lehrbetrieb in den meisten Universitäten auf nicht absehbare Zeit ausfällt”, sagte der Vorsitzende des Studierendenparlaments des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ), Konstantin Schrader, in einer Meldung für den FVDZ.

Sowohl in der Zahn- als auch in der Humanmedizin nimmt aber der Präsenzunterricht am Phantom oder mit Patientenkontakt einen wichtigen Teil des Studiums vor allem der höheren Semester ein. Unter aktuellen Pandemiebedingungen werden bereits jetzt strengste Hygienemaßnahmen – wie in den Praxen und Zahnarztpraxen – in der Lehre umgesetzt.

Aussetzen der Präsenzlehre ohne Vorteile für Pandemiebekämpfung

Das Aussetzen der Präsenzlehre bringt nach Einschätzung der Studierenden in diesem Bereich keinerlei Vorteile zur Eindämmung der Pandemie. „Die in der Zahnmedizin und Medizin bereits hohen Hygienestandards wurden an den Universitäten wegen der Corona-Pandemie noch einmal drastisch verschärft“, betont Schrader. „Neben Wechselunterricht, höchster Schutzausrüstung und regelmäßigen Testungen von Studierenden und Patienten haben bereits viele Studierende eine Impfung erhalten.“

Bereits begonnene Behandlungen können nicht abgebrochen werden

Die Vorsitzende des Bundesverbands der Zahnmedizinstudierenden (BdZM), Lotta Westphal, ergänzt: „Die Behandlung vieler Patientinnen und Patienten in der Zahnmedizin durch die Studierenden hat bereits begonnen und kann nicht einfach unterbrochen werden. Durch einen Ausfall der Präsenzlehre entstünde hier eine große Versorgungslücke, die von den Kliniken nur schwer kompensierbar wäre.“

„Die unverzichtbare praktische Erfahrung ist nicht nur wichtiger Bestandteil der Ausbildung, sondern auch der Versorgung von morgen: Zahnärzte sind Akteure der Gesundheitsversorgung. Wenn sie nicht in praktischer Tätigkeit ausgebildet werden, wird dies gravierende Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung haben”, betonte Schrader.

Studierende verlieren Semester und mehr

Bereits jetzt sei die Ausbildung in vielen Bereichen heruntergefahren, um notwendige Hygienekonzepte in den Kliniken einhalten zu können, so das StuPa. „Zahnärztliche Fakultäten arbeiten anders als die Universitäten, die nur theoretische Inhalte vermitteln, deshalb sind die Verhältnisse nicht vergleichbar“, so der StuPa-Vorsitzende. „Wenn wir jetzt die Universitäten schließen, verlieren viele Studierende ein ganzes Semester oder sogar mehrere. Denn die Plätze in Kursen werden von nachfolgenden Semestern beansprucht. Viele Dinge lassen sich nicht einfach im nächsten Semester nachholen.”

Sonderregelungen nach IfSG auch für die Examensjahrgänge anwenden

Paragraf 28b des IfSG (n.F.) macht Sonderregelungen für „Abschlussklassen“ möglich. Da nach dem Gesetzestext die Hochschulen mit den Schulen gleichgesetzt werden, fordert die Studierendenvertretung die Gleichstellung der Examensjahrgänge Medizin und Zahnmedizin mit den schulischen Abschlussjahrgängen.

Präsenzlehre in den vorklinischen Semestern wichtig

Doch der Ausfall von Lehrveranstaltungen stellt nicht nur in den klinischen Kursen und Examenssemestern einen schwer auszugleichenden Verlust dar. Bereits im vorklinischen Studienabschnitt ist die Präsenzlehre zwingend erforderlich, um medizinische und handwerkliche Grundkenntnisse zu erlernen, um ein Weiterkommen zu gewährleisten, so die Studierendenvertreter. Auch hier sei reine Online-Lehre – wie in anderen Studiengängen – nicht möglich. Es drohen unverschuldet verlängerte Studienzeiten und ein Qualitätsverlust in der Ausbildung des (zahn)medizinischen Nachwuchses, deren Auswirkungen nicht absehbar sind.

Unterricht am Krankenbett unverzichtbar

In der Humanmedizin verhalte es sich analog. „Der Unterricht am Krankenbett ist ein essenzieller Bestandteil, um die Arzt-Patienten-Interaktion zu trainieren. Untersuchungsmethoden und ‚handwerkliche Fähigkeiten‘ werden durch Praxisunterricht wesentlich gestützt.”, erklärt Christian Wolfram, Vorstandsmitglied der Studierendenvertretung im Hartmannbund.

Ausbildung angehender Ärzte bleibt auf der Strecke

Studierende der Zahn- und Humanmedizin tragen zur Aufrechterhaltung medizinischer Versorgung bei und erweisen sich somit als systemrelevant. Eine Unterbrechung der Präsenzlehre hätte zur Folge, dass die Ausbildung von angehenden Ärztinnen und Ärzten auf der Strecke bleibt. Deshalb plädieren die Studierendenvertretungen von FVDZ, BdZM und Hartmannbund dafür, die praxisbezogene Lehre vor Ort unabhängig der Inzidenzwerte unter strengen Hygieneauflagen fortzuführen.

 

Quelle: FVDZ Studium & Praxisstart Politik Nachrichten Praxis

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