0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1725 Aufrufe

Mitunter jahrzehntelange Wirkung, wenn weitere leichtere Taten folgen

(c) Alexander Limbach/Shutterstock.com

Wer eine zahnärztliche Approbation, erhalten will, muss sich unter anderem als würdig erweisen, den zahnärztlichen Beruf auszuüben. Dies ist unter anderem nicht der Fall, wenn der Antragsteller Straftaten begangen hat. Allerdings führt eine Straftat nicht dazu, dass eine Approbation nie mehr erteilt werden kann. Vielmehr ist die Schwere der Tat zu beachten, eine längere straffreie Zeit ist zugunsten des Antragstellers zu berücksichtigen.

Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen (OVG) zeigt, dass eine schwere Straftat jahrzehntelang der Erteilung der Approbation entgegenstehen kann (Az.: 8 LB 101/23).  Es ging in der Entscheidung um einen Arzt, sie ist jedoch auf Zahnärzte übertragbar. Der Antragsteller hatte einen Nebenbuhler in den 1980er-Jahren erschossen und seine Lebensgefährtin schwer verletzt. Angesichts verminderter Schuldfähigkeit wurde er nur zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Vergebliche Versuche, die Approbation zu erhalten

Nach mehreren vergeblichen Versuchen beantragte er 2021 erneut die Approbation. Die zuständige Behörde verweigerte dies, obwohl seit der Tötung mittlerweile mehr als 30 Jahre vergangen waren und die Tat nicht mehr im Bundeszentralregister eingetragen war. Hiergegen klagte er und gewann vor dem Verwaltungsgericht. Die Behörde ging in Berufung, das OVG lehnte die Erteilung der Approbation ab.

Besondere Schwere der Tat und Folgetaten

Das OVG stellte auf die besondere Schwere der Tat ab, aber auch darauf, dass der Antragsteller später erneut straffällig wurde: Fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr, vorsätzliche Körperverletzung. Die Tötung dürfe berücksichtigt werden, auch wenn diese nicht mehr im Bundeszentralregister eingetragen ist, eine Ausnahmevorschrift erlaube dies.

Da der Antragssteller inzwischen deutlich über 70 Jahre alt ist, dürfte er wohl keine Approbation mehr erhalten. Ein hartes Urteil also.

Dr. Wieland Schinnenburg, Zahnarzt und Rechtsanwalt, Hamburg

Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg
Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg
Foto: Stephan Trapp
Dr. Wieland Schinnenburg studierte Zahnmedizin und Jura und war bis Ende 2017 als Zahnarzt in eigener Praxis in Schleswig-Holstein tätig. Parallel arbeitete er als Rechtsanwalt und Mediator in Hamburg und ist in diesem Bereich weiter aktiv.

Schinnenburg ist FDP-Mitglied und war unter anderem Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft. Nach der Bundestagswahl 2017 war er für eine Legislaturperiode bis Oktober 2021  Mitglied des Deutschen Bundestags und in dieser Zeit Mitglied des Gesundheits- und des Rechtsausschusses und Drogenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

Quelle: RA Dr. Schinnenburg Studium & Praxisstart Praxis Bunte Welt

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
4. Juni 2025

Existenzgründungen: Kaufpreise, Investitionen, Trends

IDZ legt neuen InvestMonitor Zahnarztpraxis für 2023 vor – mehr Praxisabgaben als Existenzgründungen
4. Juni 2025

Klinikspende für humanitäre Aktion: Zweites Leben für altes Klinikinventar

Dentale Netzwerker im Großeinsatz bei Räumung einer Klinik – vier LKW mit Hilfsgütern für die Ukraine gepackt
3. Juni 2025

Theater unter Druck: „Mehr Zahlen, mehr Projekte, mehr Unsicherheit“

„ladies dental talk“ zum 11. Mal in Berlin: Am 2. Juli 2025 mit der Talkgästin Karla Mäder, Leitende Dramaturgin am Deutschen Theater Berlin
3. Juni 2025

Künstliche Intelligenz: Fakten, Fähigkeiten und Grenzen für die Praxis

Maximilian Nols und Marc Schäfer über fünf KI-Mythen – es liegt am Menschen, KI zum Wohl der Patienten einzusetzen
3. Juni 2025

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Juni 2025
3. Juni 2025

„Akademische/r Experte/in“ als neues postgraduales Angebot

Die Danube Private University (DPU) in Krems erweitert das Angebot postgradualer Weiterbildungen – bekannte Studiengänge zum Master of Science (Continuing Education) starten im Herbst 2025
2. Juni 2025

Gibt es sie noch, die guten Nachrichten?

Der Ärztetag hat den Vorschlag für die GOÄneu in Leipzig verabschiedet – Dr. Uwe Axel Richter mit einer kritischen Würdigung
2. Juni 2025

Zahnärzteschaft bleibt kritisch: GOÄneu mit großer Mehrheit verabschiedet

Ermler: Steigerungsfaktor für individuelle Anpassung erhalten – Warken sieht Notwendigkeit für GOÄ-Novellierung

Verwandte Bücher

  
Andrea Faggian

The Lean Dental Office

Run your practice like the best companies in the world
Andrea Faggian

Il dentista lean

Gestisci il tuo studio come le migliori aziende al mondo
Alessandro Agnini / Andrea Mastrorosa Agnini

La rivoluzione digitale 2.0

Applicazioni clinico-tecniche nella pratica quotidiana
Aynur Durali

Meine Zahnarztpraxis läuft

Tipps und Tricks zur Gewinnsteigerung
Christian Henrici / Bernd Halbe (Hrsg.)

Mein Beruf – meine Zukunft

Kriterien einer Entscheidungsfindung – angestellt oder selbstständig?