0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1929 Aufrufe

Verbindliche Rechtsgrundlage für die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Praxis

Nach zweieinhalbjähriger Beratungszeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss auf Betreiben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) als stimmberechtigte G-BATrägerorganisation die eigenständige zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie verabschiedet. Diese Richtlinie ist seit dem 1. Juli 2017 verbindliche Rechtsgrundlage für die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Die Regelung von Heilmittelverordnungen in einer eigenen Richtlinie ist für Zahnärztinnen und Zahnärzte neu.

Die KZBV-Broschüre „Die zahnärztliche Heilmittelverordnung – So verschreiben Sie richtig“ soll für Zahnarztpraxen eine Hilfestellung bei der erstmaligen Befassung mit den neu geschaffenen rechtlichen Grundlagen sein.

In der Broschüre ist die Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs Zahnärzte im Volltext abgedruckt und wird im Anschluss umfassend erläutert. Dargestellt werden insbesondere die im Einzelnen verordnungsfähigen Heilmittel sowie die Grundsätze für deren Verordnung. Für die Heilmittelverordnung muss das zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband vereinbarte Verordnungsformular verwendet werden. Die Vertragspartner haben das Formular um praktische Hinweise ergänzt, wie die einzelnen Felder ausgefüllt werden müssen. In der Broschüre ist das Formular mit den Hinweisziffern zu den Ausfüllhinweisen abgedruckt.

Die Broschüre steht auf der Website der KZBV als pdf-Datei zum Download bereit.

Quelle: KZBV Praxisführung

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
25. März 2025

Recht haben und Recht bekommen

Die zwei Paar Schuhe des Rechts am Beispiel des Anspruchs auf ein Arbeitszeugnis
25. März 2025

Sie und Ihr Team machen den Unterschied

Für den Praxiserfolg braucht es ein Alleinstellungsmerkmal – ZA Sven Thiele über ein eigenes Servicekonzept, das die Praxis heraushebt
24. März 2025

Mach’s mit links!

Das richtige Equipment – Entscheidungshilfen für Linkshänder-taugliche Behandlungseinheiten
24. März 2025

Vmf ruft zum zweiten ZFA-Warnstreik auf

Zentrale Kundgebung findet am 4. April 2025 in Frankfurt am Main statt
20. März 2025

Mehr Vertrauen, weniger Bürokratie-Irrsinn

Zahnärzte in NRW unterstützen Politik-Vorstoß der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“
18. März 2025

„Eine attraktive Praxis gewinnt und bindet leichter Personal“

„Investitionen tätigt man immer nur für sich selbst“ – Thomas Kirches in Folge #24 von „Dental Minds“ über Investitionsentscheidungen, Businesspläne, Rabattaktionen und die IDS
17. März 2025

Von Druckluft bis Absaugung, von Prophylaxe bis Hygiene

Dürr Dental feiert Klassiker und präsentiert Neuheiten auf der IDS 2025
11. März 2025

„Angebot völlig indiskutabel“

ZFA-Tarifverhandlung: Stellungnahmen des vmf und der AAZ – weitere Streikmaßnahmen geplant