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Schwachstellen bei Röntgengeräten der Human- und Dentalmedizin bleiben

(c) cawee/Shutterstock.com (Symbolbild)

Im Jahr 2024 haben die TÜV-Sachverständigen bundesweit rund 15.600 Röntgengeräte geprüft. Das entspricht einem Anstieg von 4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2023: rund 15.000 Geräte). Gleichzeitig ist die Mängelquote von 16 Prozent auf 12 Prozent gesunken, heißt es im TÜV-Röntgenreport vom 16. April 2025. Das zeigt: Die Qualitätssicherung in Deutschland funktioniert – aber auf diesem Erfolg darf sich niemand ausruhen.

Denn die Zahl der beanstandeten Geräte bleibt hoch: An 1.893 Röntgengeräten wurden Mängel festgestellt, insgesamt dokumentierten die Expertinnen und Experten 2.849 einzelne Mängel. „Trotz der positiven Entwicklung weist jedes achte Röntgengerät sicherheitsrelevante Mängel auf. Das ist ein klares Zeichen, dass wir bei regelmäßigen Prüfungen und hohen Qualitätsstandards nicht nachlassen dürfen“, so das Fazit von Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands. „Röntgenstrahlung ist niemals harmlos. Daher müssen Geräte nicht nur technisch einwandfrei funktionieren, sondern auch korrekt betrieben werden, um die Strahlenbelastung für Patienten und medizinisches Personal zu minimieren.“

Fast jeder fünfte Mangel ist schwerwiegend

Besorgniserregend ist, dass fast jeder fünfte Mangel (19 Prozent) in die Kategorie der „schwerwiegenden Mängel“ fällt. Geräte mit einem schwerwiegenden Mangel dürfen erst nach der Mängelbeseitigung und einer erneuten Prüfung wieder in Betrieb genommen werden. Mehr als die Hälfte der gefundenen Mängel (56 Prozent) sind als „erheblich“ klassifiziert und 25 Prozent als „geringfügig“. Gut jede zweite (54 Prozent) der im Jahr 2024 geprüften Röntgeneinrichtungen ist der Zahnmedizin zuzuordnen. Die Einsatzbereiche Humanmedizin und Technik sind mit jeweils 19 Prozent vertreten, 8 Prozent entfallen auf die Veterinärmedizin.

Dentalmedizin: Höchste Geräteanzahl, überdurchschnittlich viele formale Mängel

Insgesamt wurden 8.407 dentalmedizinische Geräte geprüft. Die meisten Prüfungen entfallen auf „Dental-Tubus-Geräte“ (4.965 Prüfungen), mit denen Aufnahmen einzelner Zähne angefertigt werden und in der Regel direkt im Behandlungszimmer stehen. Panoramaschichtaufnahmegeräte (2.747 Prüfungen) sind in Praxen oder Zahnkliniken in eigenen Räumen untergebracht und werden für Aufnahmen des vollständigen Gebisses verwendet. 1.245 aller geprüften Anlagen (15 Prozent) weisen mindestens einen Mangel auf. Insgesamt haben die TÜV-Sachverständigen 1.814 einzelne Mängel an dentalmedizinischen Geräten festgestellt, was einer durchschnittlichen Mängelanzahl von 1,46 pro beanstandetem Gerät entspricht. 16 Prozent aller Mängel an dentalmedizinischen Röntgengeräten sind „schwerwiegend“, 54 Prozent „erheblich“ und 30 Prozent „geringfügig“.

 

Die häufigsten Mängel betreffen unzureichend gekennzeichnete Kontrollbereiche und mangelhafte Patientenschutzmittel. Durch eine Änderung der Sachverständigen-Prüfrichtlinie im Jahr 2020 ist ein Schutz für die strahlenempfindliche Schilddrüse erforderlich (siehe auch Quintessence News). Die entsprechende Prüfposition „M05E03“ wurde bei 310 Geräten bemängelt.

Bislang war eine sogenannte Bleischürze für intraorale Aufnahmen als Patientenschutz ausreichend. Ein Schilddrüsenschutzschild kann die Schilddrüse vor Streustrahlung schützen. Dieser Schutzschild wird überwiegend verwendet, ist jedoch noch nicht beziehungsweise nicht mehr in allen Praxen vorhanden. Der Mangel ist mit einem finanziellen Einsatz von unter 100 Euro leicht zu beheben.

Konkrete Risiken schnell beheben

 „Mängel an Patientenschutzmitteln und eine unzureichende Kennzeichnung des Kontrollbereichs sind keine Formfehler, sondern ein konkretes Risiko für Patienten und Personal“, sagt Schröer. „Gerade in der Dentalmedizin, wo Röntgengeräte häufig innerhalb des Behandlungsraums eingesetzt werden, ist ein klar abgegrenzter Kontrollbereich essenziell, um unbeabsichtigte Strahlenexposition zu vermeiden.“ Zwei von drei Mängeln (68 Prozent) in der Dentalmedizin wurden bei wiederkehrenden Prüfungen festgestellt. Das unterstreicht die Bedeutung regelmäßiger und gründlicher Kontrollen im laufenden Betrieb, um die Strahlensicherheit im Praxisalltag dauerhaft zu gewährleisten.“ Der vollständige Report ist abrufbar unter https://www.tuev-verband.de/tuev-reporte/roentgenreport-2025.

Die Ergebnisse des Röntgenreport 2025 

  • 15.567 geprüfte Röntgeneinrichtungen in Deutschland im Jahr 2024
  • Nur 12 Prozent der Geräte wiesen Mängel auf – ein Rückgang um 4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr
  • Mammographie-Geräte mit besonders guter Bilanz: nur 10 Prozent Mängelquote
  • Humanmedizinische Einrichtungen mit einer Mängelquote von 13 Prozent
  • Dentalmedizinische Geräte mit einer Mängelquote von 15 Prozent
Quelle: TÜV-Verband Praxisführung Dokumentation Digitale Zahnmedizin Praxis Team

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