0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
4262 Aufrufe

KZBV-Forderung umgesetzt – G-BA beschließt erhebliche Erleichterung für Krankenbeförderung zur (zahn)ärztlichen Behandlung für Pflegebedürftige

Im letzten Plenum des Jahres 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. Dezember die Krankenbeförderung zur ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung für mobilitätseingeschränkte Versicherte erheblich erleichtert. Aufwendige Vorab-Genehmigungen durch die Krankenkassen entfallen bei vielen Patienten.

Künftig gilt für die Krankenbeförderung zur ambulanten Behandlung von Pflegebedürftigen (Pflegegrad 3 bis 5), Menschen mit Beeinträchtigung (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) und Patienten mit einer vergleichbaren Mobilitätsbeeinträchtigung, dass die erforderliche Genehmigung durch die Krankenkasse automatisch als erteilt gilt. Mit diesem Beschluss zur Änderung seiner Krankentransport-Richtlinie setzt der G-BA eine langjährige Forderung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) um. Diese Forderung hatte bereits der Gesetzgeber im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) aufgegriffen, auf dessen Regelungen die nun erfolgte Anpassung der Krankentransport-Richtlinie aufsetzt, so die KZBV.

Unnötiges bürokratisches Hemmnis verschwindet

Der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, erklärte, die Vetragszahnärzteschaft begrüße es sehr, dass mit dem Beschluss unsere langjährige Forderung endlich umgesetzt worden ist und der Zugang zur Krankenbeförderung deutlich vereinfacht wird. „Das bislang aufwendige Genehmigungsverfahren war für die besonders betroffenen Patientengruppen sowie für die verordnenden Zahnärztinnen und Zahnärzte ein unnötiges bürokratisches Hemmnis. Im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit einer Beeinträchtigung ist es unabdingbar, dass diese möglichst unbürokratisch in der Praxis versorgt werden können. Im Zusammenspiel mit den von der KZBV initiierten besonderen Präventionsleistungen nach Paragraf 22a SGB V für diese Patientengruppen ist die nun beschlossene Verfahrenserleichterung ein weiterer wichtiger Baustein, um die Versorgung weiter zu verbessern.“

Noch Formalien bis zum Inkrafttreten

Bis die neue Regelung in der Praxis wirksam wird, muss sie noch einige Formalien durchlaufen. Sie ist zunächst an das Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung übersandt worden. Wird sie vom BMG nicht beanstandet, tritt sie einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Titelbild: Transport einer Seniorin zum Zahnarzt. (Foto: Realworldmoments/Shutterstock.com)
Quelle: KZBV Praxisführung Alterszahnmedizin Team Politik

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
22. Nov. 2024

Auch bei Betriebsfeiern auf den Geldwert achten

Sachzuwendungen und Geschenke mit steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungen
22. Nov. 2024

ZFA-Tarifrunde ist gestartet

vmf: ZFA-Durchschnittsgehalt liegt unterhalb der Angemessenheitsschwelle der Europäischen Mindestlohnrichtlinie
21. Nov. 2024

Resturlaub: Worauf Arbeitgeber achten sollten

Urlaubsansprüche verjähren nur bei regelmäßigen Hinweisen darauf – Erinnerungen dokumentieren
19. Nov. 2024

Den Weg in die eigene Praxis gut vorbereiten

Wieder zwei Plätze zu gewinnen für das Praxisgründerseminar Österreich Anfang Februar 2025 – Einsendeschluss 15. Dezember 2024
18. Nov. 2024

Etablierung eines positiven, vertrauensvollen Arbeitsumfelds

BZÄK-Statement zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zahnarztpraxen
14. Nov. 2024

Führung und Kommunikation in der Zahnarztpraxis

Neues Buch „Das ICH im WIR – wie Miteinander gelingt“ von Dr. Karin Uphoff
12. Nov. 2024

Muss ich eigentlich validieren?

Mathias Lange gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Validierung
11. Nov. 2024

Fachkräfte finden und binden dank digitaler Praxis-Tools?

Im Interview: Zahnärztin Michaela Sehnert liefert Tipps, dem Fachkräftemangel zu begegnen