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Systematische Versorgung von Parodontitis ist ein neuer Anfang – 1. Video anlässlich der Jahrestagung der DG Paro am 4. Juni 2021 erschienen

(c) Screenshot: Quintessence News

Am 1. Juli 2021 tritt die neue Parodontitis-Richtlinie in Kraft, nach der gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten umfassend und dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend versorgt werden können. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat zur Information der Praxen ein dreiteiliges Videoprojekt gestartet – Teil 1 ist am 4. Juni veröffentlicht worden.

Video „PAR-Richtlinie (Teil 1)“ (Quelle: YouTube-Kanal der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung)
 

Die systematische Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis steht ab 1. Juli 2021 vor einem grundlegenden Neuanfang: Zu dem Datum tritt die neue Parodontitis-Richtlinie in Kraft, nach der gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten umfassend und dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend versorgt werden können. Um diesen Meilenstein in der Versorgung zu erreichen, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) intensive, fachliche Beratungen und Verhandlungen geführt – zunächst über mehrere Jahre im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Inhalten der Richtlinie und anschließend im Bewertungsausschuss zu den Details der einzelnen Leistungen und deren Vergütung für die Vertragszahnärzteschaft.

Interviews und Animations-Sequenzen

Um Praxen flächendeckend und allgemeinverständlich über die neue Behandlungsstrecke zu informieren, hat die KZBV ein dreiteiliges Videoprojekt mit Interviews und Animations-Sequenzen aufgelegt, welches über die Website und die Social-Media-Kanäle der KZBV bei Youtube, Facebook, Twitter abgerufen werden kann. Zahnarztpraxen erhalten schnell und kompakt alle relevanten Informationen, um die neue PAR-Richtlinie in der Versorgung ihrer Patienten zielgerichtet umzusetzen.

Inhaltliche Vorbereitung der Praxen und Information für die Öffentlichkeit

Die drei Videos dienen zugleich der inhaltlichen Vorbereitung von Versorgungsangeboten sowie als Ergänzung und Begleitung von Fortbildungsveranstaltungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Aber auch Versicherte, zahnärztliche Standespolitik, Medien sowie interessierte Öffentlichkeit können sich mit den Clips über die verbesserte PAR-Behandlung informieren.

Teil 1 mit Leistungsstrecke und Hintergrundinterviews

Teil 1 wurde am 4. Juni 2021 anlässlich der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG Paro) in Berlin gestartet. Dargestellt werden in dem Video unter anderem die neue Leistungsstrecke der systematischen PAR-Therapie sowie zentrale standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe – erläutert von Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, Martin Hendges, stellv. Vorstandsvorsitzender, Prof. Dr. Bettina Dannewitz, Präsidentin der DG Paro, und Prof. Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Teile 2 und 3 mit Infos zu Formularen, Beantragung und Abrechnung folgen

Die Teile 2 und 3 des Projekts, die unter anderem die versorgungspolitische Bedeutung, die Abrechnung der Leistungen auf Basis neuer BEMA-Positionen sowie die speziell für vulnerable Gruppen modifizierte Behandlungsstrecke thematisieren, werden in den nächsten Wochen veröffentlicht. Erläutert werden dann Formulare, die Beantragung, Bewertung und Abrechnung der neuen Leistungen inklusive entsprechender Übergangsregelungen. Bei den besonderen Leistungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach § 22a SGB V stehen insbesondere die einzelnen Leistungsbestandteile der modifizierten Behandlungstrecke, aber auch die Bewertung und Abrechnung der Leistungen im Fokus.

(Anmerkung d. Red.: Alle Videos sehen Sie hier.)

Titelbild: Prof. Dr. Bettina Dannewitz, Präsidentin der DG Paro, erläutert im ersten Video Hintergründe zur neuen PAR-Richtlinie.
Quelle: KZBV Praxisführung Team med.dent.magazin Praxis Parodontologie Politik Nachrichten

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