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Kurzarbeit stark in Anspruch genommen – erste Ergebnisse der BZÄK-Umfrage zu Auswirkungen der Corona-Krise in Zahnarztpraxen

Das Arbeitsaufkommen in Zahnarztpraxen ist deutlich zurückgegangen, um mehr als 50 Prozent. Das ist eines der ersten Ergebnisse der vor rund zwei Wochen gestarteten Umfrage der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unter Praxisinhabern.

Die ersten Daten basieren auf 2.719 ausgefüllten und auswertbaren Online-Fragebögen zur aktuellen Lage der Zahnarztpraxen. (Die Umfrage wird weiter fortgeführt, so die BZÄK auf Nachfrage, Zahnarztpraxen, die den Fragenbogen noch nicht ausgefüllt haben, können noch teilnehmen.)

Bei diesem ersten Stimmungsbild zeigt sich laut BZÄK folgendes Bild:

  • Der Rückgang des Arbeitsaufkommens in den Zahnarztpraxen liegt bei deutlich über 50 Prozent. Das Ausmaß hängt allerdings stark von der Infektionslage in den verschiedenen Bundesländern ab.
  • Die Reduktion des Praxisbetriebs auf eine Notfallbehandlung variiert stark und liegt je nach Bundesland zwischen 22 und 72 Prozent. Ein zentraler Grund sind die jeweiligen gesetzlichen Festlegungen beziehungsweise die Empfehlungen der Berufsorganisationen in den Bundesländern.
  • Kurzarbeit wird über alle Bundesländer hinweg stark in Anspruch genommen – zwischen 59 und 86 Prozent der Praxen nutzen dieses Mittel.
  • Die Öffnungszeiten wurden teilweise um fast die Hälfte reduziert. Dennoch ist die Erreichbarkeit für die Patienten sichergestellt.

„Diese Ergebnisse können als erstes Stimmungsbild gewertet werden und erheben keinen Anspruch auf Repräsentativität – schon aufgrund der unterschiedlichen Teilnehmerzahlen aus den Bundesländern“, so die BZÄK. Statistisch belastbare Daten würden derzeit durch eine repräsentative Befragung der rund 3.000 Teilnehmer der GOZ-Analyse erhoben.

Da die teilnehmenden Praxen dort zudem anonymisierte GOZ-Abrechnungsdaten zur Verfügung stellen, lassen sich Veränderungen in der Leistungserbringung beziehungsweise den Umsätzen gut aufzeigen und beziffern. Alle teilnehmenden Praxen sollen in den nächsten Monaten  – je nach Entwicklung der Lage – mehrfach befragt werden.

Titelbild: FXQuadro/Shutterstock.com
Quelle: BZÄK Praxis Politik

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