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Statement der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): Daten sollen Grundlage zur Verhandlung mit Krankenkassen schaffen

Die Abgabefrist für die Erhebungsunterlagen des Zahnärzte-Praxis-Panels (ZäPP) ist ein weiteres Mal verlängert worden. Zahnarztpraxen in ganz Deutschland haben bei der laufenden Erhebung noch bis zum 7. Januar 2019 Zeit, die benötigten Unterlagen einzureichen. Das ZäPP ist eine neue, systematische Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Die viele Jahre bewährte Kostenstrukturerhebung der KZBV wird im Rahmen des ZäPP deutlich erweitert fortgesetzt.

Datengrundlage für Verhandlungen mit Krankenkassen

Durch das ZäPP soll in diesem Jahr und in den Folgejahren eine noch belastbarere Datengrundlage zu Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Entwicklungen der Zahnarztpraxen in ganz Deutschland geschaffen werden. Die Ergebnisse sind das Fundament für künftige Verhandlungen mit den Krankenkassen zur Weiterentwicklung der Gesamtvergütungen und des Leistungskataloges.

Um möglichst viele Praxen für die Teilnahme am ZäPP zu motivieren, hat die KZBV einen Info-Film für die Social-Media-Kanäle und Websites aller vertragszahnärztlichen Körperschaften produziert. Erläutert werden in dem Clip alle erforderlichen Schritte zur Mitwirkung am ZäPP. Betont wird dabei besonders der Panel-Charakter der Umfrage: Möglichst viele, gleichbleibende Teilnehmer sollen über mehrere Jahre hinweg Auskunft über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihrer Praxis geben. Das neue Video steht allen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) für ihre Informationszwecke ab sofort und in den Folgejahren zur Verfügung.

Jede Teilnahme zählt!

Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Zahlreiche Praxen haben sich bereits am ZäPP beteiligt. Dafür bedanke ich mich im Namen des gesamten Vorstands der KZBV ausdrücklich. Wir wollen die Zahl der Teilnehmer möglichst weiter steigern und so die Aussagekraft der Untersuchung weiter erhöhen. Ich appelliere daher an alle Kolleginnen und Kollegen in den Praxen, sich am ZäPP zu beteiligen! Durch die Erhebung wird die Position unseres Berufsstandes in Verhandlungen mit den Kostenträgern substanziell gestärkt. Das kommt im Ergebnis jeder einzelnen Praxis ganz konkret zugute. Jeder vollständig ausgefüllte und fristgemäß eingereichte Fragebogen zählt! Mit dem ZäPP-Film geben wir eine schnell verfügbare, praktische Hilfestellung, damit jede Praxis unkompliziert und fristgerecht an diesem wichtigen Projekt mitwirken kann.“

Das Zahnärzte-Praxis-Panel


Mehr als 38.000 Praxen haben in den vergangenen Monaten per Post einen ZäPP-Fragebogen erhalten und wurden um die Teilnahme an der Erhebung gebeten. Die Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen wird mit einer Aufwandspauschale honoriert. Als zusätzliches Dankeschön erhalten Teilnehmer nach Abschluss der Untersuchung zudem kostenfreie Kontroll- und Planungsinstrumente. Durchgeführt wird das ZäPP vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der KZBV. Das Zi ist ein renommiertes wissenschaftliches Forschungsinstitut, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder getragen wird.


Informationen zum ZäPP, Hilfestellungen und begleitende Unterlagen zur Erhebung inklusive einer Auflistung der wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema können unter www.kzbv.de/zäpp sowie unter https://zäpp.de abgerufen werden.


Titelbild: KZBV

Quelle: KZBV Politik

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