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Der Nutzen für die Praxis dreht sich vor allem um den Patienten – die TI liefert dazu noch zu wenig, meint Dr. Uwe Axel Richter

(c) KITTIPONG SOMKLANG/Shutterstock.com

Das Schöne am Dasein eines gesundheitspolitischen Kolumnisten? Man ist in der Themen- und Wortwahl relativ frei. Doch wie immer im Mediengeschäft setzt im Wesentlichen das Zielgruppeninteresse die Grenzen. Und diese Grenzen sind beim Thema Digitalisierung bei den niedergelassenen Heilberuflern ebensowie bei den Apothekern mittlerweile eng gesetzt. Kurz: Brechreiz statt Begeisterung.

Die Abwehrreflexe, mit denen mittlerweile die große, gern als schweigend betitelte Mehrheit der Niedergelassenen auf das ebenso dauerpräsente wie übermächtige Thema „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ reagiert, lässt befürchten, dass eine konstruktive und sachbezogene Auseinandersetzung mit der Telematik nur schwer wieder in Gang zu bringen sein wird. Zu groß ist die Differenz zwischen den seitens der Leistungserbringer täglich gemachten Erfahrungen und den Versprechungen aus Politik, Gematik, IT-Industrie und Verbänden.

Digitale Steinzeit in den Praxen?

Entsprechend fielen manche Leserreaktionen auf meine letzten beiden Kolumnen zu besagtem Thema aus. Pros und Cons hielten sich wie zu erwarten nicht so ganz die Waage. Typisch eine Reaktion aus dem Umfeld der IT-Industrie: Wie ich denn dazu käme, zu behaupten, dass Zahnärzte wie Ärzte „digital“ seien? Bei deren Kenntnisstand wie auch technischen Ausrüstung könne man, wenn denn überhaupt, nur von digitaler Steinzeit reden. Und das hätte mit Digitalität nun man gar nichts zu tun.

Digitale Steinzeit? Je nach Blickwinkel stimmt das schon. Cloud? Weitestgehende Fehlanzeige in bundesdeutschen Praxen. Wen das Warum interessiert, frage mal nach den Erfahrungen. Vernetzung? In der Sache (Arzt-Patientenverhältnis, Datenschutz) liegend eingeschränkt, im Laborbereich funktioniert es. Kommunikation unter den Heilberuflern? Immer noch eingeschränkt, aber KIM funktioniert leidlich.

Zeitgemäße, digitale Kommunikation für die Patienten, zum Beispiel via elektronischer Patientenakte (ePA)? Wir reden hier vom politischen „Herzstück“ (Zitat Lauterbach) der TI – und doch ist die Gematik immer noch meilenweit von einer adäquaten Umsetzung entfernt. Aber wenigstens Videosprechstunden? Die Mehrheit der Praxen ist derzeit technisch und zeitlich nicht dazu in der Lage, viele der von Dritten(!) – Politik, Wirtschaft und teils auch Kassen – öffentlich inszenierten und versprochenen digitalen Segnungen umzusetzen.

Nicht kompatible Erwartungshaltungen

Damit liegt der Finger nicht nur in der „Wunde“, sondernd genau an der Sollbruchstelle beim Thema Digitalisierung des Gesundheitswesens – den seit trotz zwei Jahrzehnten „gemeinsamer“ Arbeit nach wie vor nicht kompatiblen Erwartungshaltungen.

Nehmen wir als Beispiel die Videosprechstunde, eines der Fanale der Digitalisierung im Gesundheitswesen.  Der McKinsey eHealth Monitor von Ende 2021 weist eine Erhöhung der digitalen Sprechstunden um das 900-Fache aus. Richtig gelesen: um das 900-Fache. In Zahlen waren es 2,7 Millionen. 2019 lag diese Zahl noch bei weniger als 3.000.

Ja, endlich positive Nachrichten von der Digitalisierungsfront! Dazwischen lag jedoch die Sondersituation Coronakrise. Eine gewaltige Steigerung, aber in der Realität der Versorgung ist das nach wie vor von vernachlässigbarer Größenordnung, vor allem wenn diese Zahl in Relation zur Zahl der Praxen und Patientenkontakte gestellt wird.

Wird die Steigerung der digitalen Sprechstunden nun auch die bis dato zurückhaltenden entsprechenden Investitionen in die Praxis-IT triggern? Das hängt von jedem einzelnen Niedergelassenen ab. Will man persönlich dieses Angebot machen, wie schätzt man diesbezüglich das eigene Patientenkollektiv ein und wird es sich rechnen? Kein Niedergelassener wird es sich leisten können, ein solches Angebot dauerhaft querfinanzieren zu können.

In dem Maße digital, wie sich ein Nutzen generieren lässt

Es liegt also mitnichten an einer grundsätzlichen Verweigerungshaltung der Niedergelassenen oder gar einer Digitalisierungsphobie der Heilberufler. Ich wiederhole mich da gerne: Zahnärzte und Ärzte sind seit Jahren in dem Maße digital, wie gemessen am Invest ein entsprechender Nutzen generiert wird. Wo kein Nutzen und/oder dieser wirtschaftlich nicht dargestellt werden kann, da kein Invest.

Nutzen ist nicht nur Wirtschaftlichkeit

Deshalb sein an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Nutzen bei Niedergelassenen mehrere Dimensionen hat und mit Wirtschaftlichkeit eben nicht ausreichend beschrieben ist. Neben der zahnärztlichen Freiberuflichkeit, der Versorgung (IT darf/sollte nicht zusätzliche Komplexität verursachen) dreht sich der Nutzen um – den Patienten! So viel zum Selbstverständnis der Heilberufler: Die IT hat sich den Versorgungsnotwendigkeiten unterzuordnen, nicht andersherum.

Da tun sich Abgründe auf

Womit wir wieder bei der Sollbruchstelle sind, den zwei in vieler Hinsicht inkompatiblen Welten der ZahnMedizin und der Gesundheits-IT, wie sie nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums und der Großindustrie aussehen soll. Welcher IT-ler, welcher Politiker versteht diese „Welt“? Insbesondere von der Gesundheitspolitik muss man das jedoch erwarten können.

Doch leider Fehlanzeige, auch Herr Prof. Dr. Lauterbauch ist und wird diesbezüglich keine Hilfe sein, wie beispielhaft sein Agieren rund um die Einführung des E-Rezepts und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zeigt. Er hatte die Chance, das Projekt E-Rezept neu aufzusetzen und sauber durchgetestet in die Anwendung zu bringen. Immerhin hatte er sich diese Messlatte bei seinem legendären Auftritt bei der KBV Ende vergangenen Jahres selbst gelegt. Nun sollen bis Sommer 30.000 im System erfolgreich übermittelte E-Rezepte reichen, um die verpflichtende Anwendung zu starten.

Beratungsresistent weitergestümpert

Leider wird genauso beratungsresistent weitergestümpert wie unter Spahn, dessen Erfolgsparameter ebenfalls nur sekundärer Natur war: Termin eingehalten. Ob das Ganze auch funktioniert wie projektiert, ist Nebensache. Aber vielleicht habe ich auch den falschen Fokus. Führt man sich das mit dem E-Rezept einhergehende marktverändernde Potenzial und die davon profitierenden Industrien vor Augen, dann hat das Einhalten von Terminen natürlich erste Priorität.

Von der TI 3.0 nicht reden, wenn die TI 1.0 nicht funktioniert

Das mag nun wie die mäkelnde Kleingeistigkeit Ewiggestriger klingen, die nicht in der Lage sind, die großartigen Chancen der Digitalisierung auch im Gesundheitswesen zu begreifen. Doch man muss nicht permanent in den vielgepriesenen, durch die Digitalisierung neu entstehenden „data lakes“ baden, um auf die Erkenntnis zu kommen, dass es keine gute Idee ist, permanent über die TI 3.0 und eine noch tollere digitale Zukunft zu schwadronieren, wenn so gut wie kein Projekt der TI 1.0 in der Praxis reibungslos funktioniert. Denn die gute alte Verkäuferregel „Ist die Performance deines Produkts in der Gegenwart nicht so dolle, rede über die wunderbare Zukunft und die Segnungen der Entwicklungspipeline“ hat ihr Limit bereits erreicht.

Brauchbare und funktionale Lösung für die ePA einfordern

Es wird daher endlich Zeit, dass die Gematik wenigstens die bereits gesetzlich verankerten Projekte abarbeitet und liefert. Okay, das war jetzt ein wohlfeiler und frommer Wunsch, vor allem mit Blick auf Lauterbachs Herzensprojekt ePA. Diese war und ist gemäß Projektierung in der Tat das zentrale Projekt der TI. Wir müssen hier endlich eine brauchbare und funktionale Lösung einfordern – kompatibel mit dem SGB V, den bürgerlichen Grundrechten (informationelle Selbstbestimmung), der DSGVO, dem Berufsrecht der Berufsstände und bitte im Gleichschritt mit den Ländern. Ach ja, und ein bisschen funktionaler als Lauterbachs reine PDF-Sammelstelle, die mittels Suchfunktion durchforstet werden soll, darf es schon sein.

Enjoy the show!

Dr. Uwe Axel Richter, Fahrdorf


Foto: Verena Galias
Dr. med. Uwe Axel Richter (Jahrgang 1961) hat Medizin in Köln und Hamburg studiert. Sein Weg in die Medienwelt startete beim „Hamburger Abendblatt“, danach ging es in die Fachpublizistik. Er sammelte seine publizistischen Erfahrungen als Blattmacher, Ressortleiter, stellvertretender Chefredakteur und Chefredakteur ebenso wie als Herausgeber, Verleger und Geschäftsführer. Zuletzt als Chefredakteur der „Zahnärztlichen Mitteilungen“ in Berlin tätig, verfolgt er nun aus dem hohen Norden die Entwicklungen im deutschen Gesundheitswesen – gewohnt kritisch und bisweilen bissig. Kontakt zum Autor unter uweaxel.richter@gmx.net.

 

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