Nach einer Sitzung mit Vertretern aller Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und der Bundeszahnärztekammer in Köln informierten der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer, der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges und BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel am Dienstagnachmittag über die aktuelle Situation in der zahnärztlichen Versorgung und über die Frage der Notfallversorgung von Infizierten und Erkrankten.
Alle drei stellten klar, dass „von oben“ angeordnete Praxisschließungen, wie sie inzwischen schon von Zahnärzten gefordert würden, nicht zur Diskussion stehen und auch nicht möglich seien. „Wir befinden uns derzeit in einer so nicht gekannten Ausnahmesituation, die nach jetzigem Stand länger andauern könnte. Wir sind als Zahnärzte gefordert, unsere Patienten auch in dieser Situation zu versorgen“, betonte Engel. Es gehe um die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung bei gleichzeitiger Sicherung der Existenz der Praxen angesichts zurückgehender Patientenzahlen, erklärte Eßer. Die dazu erarbeiteten Forderungen und Konzepte seien eng abgestimmt, man stehe im sehr engen Austausch miteinander und ebenso mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der in der aktuellen Situation als Gesprächspartner immer erreichbar sei, wie beide betonten.
KZBV und BZÄK haben Politik Vorschläge unterbreitet
Für die zahnärztliche Versorgung von Patienten, die mit dem Virus infiziert, an Covid-19 erkrankt oder in Quarantäne seien und eine unaufschiebbare zahnärztliche Behandlung benötigten, haben KZBV und BZÄK der Politik Lösungsvorschläge unterbreitet. Diese seien positiv aufgenommen worden und würden jetzt auf Bundes- und Landesebene beraten. Man hoffe, dass diese Vorschläge angenommen und zügig umgesetzt werden. Auch die KZVen und Kammern auf Länderebene stünden hier im engen Kontakt mit den zuständigen Ministerien.
Wegen der benötigten speziellen Schutzkleidung und Schutzausrüstung für die Behandlung dieser Patientengruppe stehe man ebenfalls im engen Kontakt mit dem Bundesgesundheitsministerium. Die Beschaffung erfolge jetzt wie angekündigt zentral und der Bedarf der Zahnärzteschaft für diese Notfallbehandlungen werde berücksichtigt werden.
Überschaubare Zahl von Notfallpatienten erwartet
Die Zahl der Patienten, die zur Gruppe infiziert/erkrankt/unter Quarantäne gehören und gleichzeitig einen unaufschiebbaren zahnmedizinischen Behandlungsbedarf hätten, sei nach den Berechnungen der KZBV als eher überschaubar anzusehen, so Martin Hendges. Dennoch müsse für diese Patienten eine Behandlungsmöglichkeit sichergestellt werden. Dies versuche man mit den vorgeschlagenen Konzepten schnellstmöglich zu erreichen.
Versorgung mit Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln
Die Versorgungslage mit Mund-Nasen-Schutz, Handschuhen und Desinfektionsmitteln sei in einigen Regionen schwierig, zum Teil seien sie nicht verfügbar. Man stehe auch hier im engen Kontakt mit dem Ministerium und dem Minister, um schnellstmöglich eine zügige Versorgung wieder zu ermöglichen. Ebenso gebe es einen Austausch mit Herstellern und Handel.
Abschlagszahlungen und Praxisexistenzen sichern
Ein weiterer wichtiger Punkt der Sicherstellung seien die Abschlagszahlungen aus der vertragszahnärztlichen Versorgung an die Zahnarztpraxen, damit diese auch bei zu erwartenden deutlich zurückgehenden Patientenzahlen wirtschaftlich handlungsfähig blieben. Es sei mit den KZVen besprochen worden, dass diese mit den Krankenkassen regional entsprechende Regelungen aushandeln sollen. Die Zahlungswege zwischen Kassen und KZVen einerseits und zwischen KZVen und Zahnärzten andererseits seien nach Feststellung aller KZVen auch in Fällen von coronabedingten Schließungen immer gewährleistet. Auch sollen Wege gefunden werden, die Abschlagszahlungen zumindest für 2020 auf dem Niveau der Vorjahre zu halten, erklärte Hendges.
„Die Praxen sollen so in die Lage versetzt werden, ihre Zahlungsfähigkeit zu erhalten. Zudem ist es unser Ziel, Einnahmeausfälle aus Kassenleistungen und Zuzahlungen wegen ausbleibender Patienten durch entsprechende staatliche Unterstützungsmaßnahmen zu kompensieren“, erklärte Eßer. Diese Forderung habe man bereits vorgetragen und werde darauf drängen, dass auch die Zahnarztpraxen unter einem Rettungsschirm abgesichert würden, wie er jetzt für Krankenhäuser angekündigt worden sei.
Hier sei man mit den Ministerien auf Bundes- und Länderebene, den Krankenkassen und dem GKV-Spitzenverband in engem Austausch, um die Existenz der Zahnarztpraxen und damit die zahnärztliche Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen.
Ärztliche Verantwortung kann nicht abgegeben werden
Alle drei stellten heraus, dass die Zahnärzte ihre ärztliche Verantwortung in dieser Krisensituation nicht abgeben können. Es stünden bei allen Körperschaften umfangreiche Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung, die ständig an die neuen Anforderungen angepasst würden. Jeder Zahnarzt müsse in der Lage sein, eine individuelle Risikoabwägung durchzuführen und – unter Berücksichtigung der medizinischen und hygienischen Voraussetzungen – mit dem Patienten zu entscheiden, welche Behandlungen durchgeführt werden sollten oder müssten und welche aufgeschoben werden könnten. Dabei sei zu berücksichtigen, so Engel, dass durch das Aufschieben kein zusätzlicher Behandlungsbedarf oder gar Schaden für den Patienten entstehen dürfe.
„Wir wissen nicht, wie lange diese Situation so noch andauern wird“, so Engel. In dieser schwierigen Situation müssten alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen zusammenstehen und die Bevölkerung weiter so gut wie möglich medizinisch versorgen.
KZVen und Kammern informieren
Die KZVen und Kammern in den Ländern sollen die Zahnärzt*innen in allen Fragen zeitnah über den jeweils aktuellen Stand informieren und haben das zum Teil bereits getan. Umfangreiche Informationen über neue Regelungen und zu SARS-CoV-2/Covid-19 erhalten Zahnarztpraxen ebenfalls über ihre regionalen KZVen und Zahnärztekammern sowie über die Internetseiten der BZÄK und KZBV.
Dr. Dirk Erdmann, ADP-Medien, Dr. Marion Marschall, Quintessence News
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