Mit der Freistellung von Krankenfahrten von einer expliziten Genehmigung durch die Krankenkasse und mit der vorgesehenen Regelung zu Videosprechstunden würden zwei zentrale Forderungen der Vertragszahnärzteschaft aufgegriffen, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Diese Regelungen finden sich im neuen „Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG)“, dessen Entwurf das Bundeskabinett am 1. August 2018 beschlossen hat.
Weniger bürokratischer Aufwand für Fahrten in die Praxis
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, erklärte dazu: „Um in Heimen und im häuslichen Umfeld die zahnärztliche Versorgung von älteren und pflegebedürftigen Menschen sowie von Patienten mit einer Behinderung schneller zu ermöglichen, sind die vorgesehenen Maßnahmen ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Längst nicht alle notwendigen Behandlungen können in stationären Einrichtungen oder in der ambulanten Pflegesituation erbracht werden. Weil es in der Regel aber an den technischen und hygienischen Voraussetzungen vor Ort fehlt, müssen die Patienten in vielen Fällen zur Behandlung in die Zahnarztpraxis gebracht werden. Hierzu ist bislang neben der ärztlichen Verordnung einer Krankenfahrt auch die vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Ein erheblicher und völlig unnötiger bürokratischer Aufwand für Zahnärztinnen und Zahnärzte, Pflegepersonal und Kassen, werden diese Fahrten bislang doch immer anstandslos genehmigt. Der Wegfall dieser Regelung verringert also künftig nicht nur Bürokratismus, sondern wird auch wesentlich dazu beitragen, die Patienten schneller zu versorgen.“
Telemedizin sinnvoll auch in der Zahnmedizin
Auch die aufgenommenen Vorgaben für Videosprechstunden im zahnärztlichen Bereich begrüßte Eßer und sieht hier Einsatzmöglichkeiten in der Zahnmedizin: „Die aufsuchende Betreuung im stationären und häuslichen Umfeld ist eine immense Herausforderung für den Berufsstand. Deshalb müssen gerade dort alle technischen Innovationen, so auch telemedizinische Leistungen und Videosprechstunden immer dann eingesetzt werden können, wenn mit ihrer Hilfe eine effizientere und effektivere Versorgung organisiert werden kann. Sinnvolle Einsatzmöglichkeiten für entsprechende Technik gibt es auch im zahnärztlichen Bereich viele.“
Drei-Monats-Frist für Vermittlung nicht sinnvoll
Kritik übte Eßer dagegen weiterhin an der geplanten Frist von drei Monaten für die Vermittlung von Kooperationsverträgen zwischen Heimen und Zahnärzten durch die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen: „Fristen und Zwangsmaßnahmen sind auch hier kein guter Lösungsansatz. Statt zu drohen, sollte die Politik vielmehr motivierende Maßnahmen beschließen. Das wird auf Dauer eher helfen, die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam zu lösen.“
Gesetz kommt zum 1. Januar 2019
Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Bundestag zugeleitet und dort beraten, das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Kern sind die Verbesserungen in der Pflege und für das Pflegepersonal, es sollen 13.000 neue Pflegestellen eingerichtet und zum Beispiel die Ausbildungsvergütungen erhöht werden. Dies bezieht auch die Pflegesituation in den Krankenhäusern mit ein. Zudem soll eine bessere Zusammenarbeit von Pflegeeinrichtungen und niedergelassenen Ärzten gefördert werden.
Spahn kündigt weitere Verbesserungen an
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte dazu: „Ab Januar 2019 können in stationären Pflegeeinrichtungen 13.000 Pflegekräfte neu eingestellt werden. Und: Jede zusätzliche oder aufgestockte Stelle für Pflegekräfte in Krankenhäusern wird voll von der Krankenversicherung finanziert. Auch die Tarifsteigerungen in der Krankenhauspflege werden vollständig von den Kostenträgern übernommen, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2018. Das Sofortprogramm Pflege ist eine erste wichtige Etappe zur Verbesserung der Pflege. Wir greifen damit der Pflege unmittelbar und spürbar unter die Arme. Es tut sich was in der Pflege - mit diesem Signal wollen wir Pflegekräfte in ihrem Berufsalltag unterstützen, neue Pflegekräfte hinzugewinnen und die pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter verbessern. Und weitere Schritte folgen bald.“
Mehr Informationen zum Gesetz auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.