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BZÄK-Kampagne „11 Pfennig“ zum mehr als 30-jährigen Stillstand beim GOZ-Punktwert

Die Zeit der Nichtanpassung des Punktwertes der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beträgt aktuell mehr als 30 Jahre und 8 Monate. Darauf weist die Bundeszahnärztekammer in ihrer aktuellen Kampagne „11 Pfennig“ hin. Die gegebenen Spielräume mit Punktwert und Analogberechnung seien längst ausgeschöpft.

„Das Bundesverfassungsgericht wies 2001, vor 18 Jahren, darauf hin, dass statt einer Novellierung des GOZ-Punktwertes zunächst gegebene Spielräume genutzt werden müssten. Anders als gemeinhin angenommen, sind die Spielräume der GOZ aber denkbar klein. Das Bundesverfassungsgericht wird wohl an die Möglichkeit gedacht haben, mit den Patienten Honorarvereinbarungen zu schließen. Ein Vorschlag, der sich kaum als Lösungsmöglichkeit für die gesamte Zahnmedizin anbietet. Es führt kein Weg daran vorbei: In Anbetracht des rapiden Wandels zahnärztlicher Arbeit und der Erweiterung des Leistungsbereichs ist die Politik aufgerufen, die GOZ endlich aktuell auszugestalten“ so die Bundeszahnärztekammer.

Die durch den Verordnungsgeber unterlassene Punktwertanpassung der GOZ führe dazu, dass jährlich weitere GOZ-Honorare unter die Sätze der Kassenbehandlung fallen, so die BZÄK. Für etliche Leistungen stellt die GOZ inzwischen Honorare zur Verfügung, die teilweise deutlich unter den Sätzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (Bema) liegen. Tatsächlich sind derzeit etwa 60 Leistungen in der GOZ schlechter bewertet als im Bema. Eine Zusammenstellung (Stand März 2017) hat die BZÄK auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Patienten informieren

Es sei sinnvoll, hierüber die Patienten zu informieren, da dieser Umstand und die damit verknüpften betriebswirtschaftlichen Aspekte nur wenigen Patienten hinreichend bekannt sind. Seien Leistungen betriebswirtschaftlich nicht mehr kostendeckend zu erbringen, komme eine Honorarvereinbarung zwischen Zahnarzt und Patient in Betracht (ein Muster stellt die BZÄK auf ihrer Homepage zur Verfügung).

Dieses Vereinbarungsformular könne unter Berufung auf das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2016 (AG Düsseldorf, Az.: 27 C 11833/14) Verwendung finden. Weitere Informationen zum Thema Bema und GOZ stellt die BZÄK auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

Petition der PZVD gestartet

Die Privatzahnärztliche Vereinigung Deutschlands (PZVD) hat zu diesem Thema kürzlich eine Online-Petition gestartet, die von Zahnärzten und Patienten gezeichnet werden soll.

Titelbild: BZÄK
Quelle: BZÄK Politik Praxisführung

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