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Experten-Anhörung im Gesundheitsausschuss zu MVZ und Investoren – Kritik an KBV-Chef Gassen

Im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags fand am 13. März 2024 ein Fachgespräch des Gesundheitsausschusses zum Thema MVZ statt.

(c) starmaro/Shutterstock.com

Was muss sich bei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ändern und wie viel Regulierungsbedarf sehen Expertinnen und Experten bei MVZ, die von Investoren betrieben werden? Um diese Fragen ging es unter anderem in einem nichtöffentlichen Fachgespräch „Private Equity im Gesundheitswesen“ des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags am 13. März 2024 in Berlin.

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hatte bereits Ende 2022 angekündigt, dass er bei den investorenbetriebenen MVZ stärker regulieren wolle. Er wolle keine Investorenmedizin, hatte er angekündigt. Jetzt wiederholte er diese Ankündigung beim SpiFa-Fachärztetag am 14. März 2024 in Berlin. Schon im ersten Versorgungsgesetz, das bereits fertig sei, solle es Regelungen zu den iMVZ geben. „Diese ‚werden wir drastisch einschränken‘, sagte der Minister“, zitiert ihn die „Ärzte Zeitung“ in ihrem Bericht.

Gefordert werden diese Einschränkungen von den Körperschaften der Ärzte- und Zahnärzteschaft schon seit langem, die Bundesärztekammer verfasste dazu auch ein scharfes Positionspapier. Gehör fanden sie bei den Gesundheitsministern der Länder, die Lauterbach seit 2022 bis hin zu einer Bundesratsinitiative immer wieder auffordern, endlich tätig zu werden.

Uneinheitliche Positionen in der Ampel-Koalition

Allerdings ist sich die Koalition uneins darüber, wie weit die Einschränkungen für Investoren in der ambulanten Versorgung reichen sollen. Weitgehend Konsens scheint es zu sein, dass es mehr Transparenz über die Eigentümerverhältnisse von MVZ geben solle und es für die Patientinnen und Patienten einfacher erkennbar werden soll, wer hinter einer Praxis steht. Weitergehende Einschränkungen – zum Beispiel eine Beschränkung für Krankenhäuser, nur in räumlicher Nähe und nur für Fachrichtungen, die im Haus selbst angesiedelt sind, ein MVZ zu gründen/zu übernehmen – werden vor allem von der FDP als zu weitreichend abgelehnt. Diese eingeschränkte Gründungs-/Kauferlaubnis wird vor allem von der Zahnärzteschaft gefordert. Die wenigsten Krankenhäuser haben zahnärztliche oder MKG-chirurgische Abteilungen, sie könnten dann auch keine zahnärztlichen MVZ gründen.

KZBV-Vorstandvorsitzender Hendges mit klarer Position gegen Investoren

In der Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss am 13. März 2024 scheint sich aber ein Aufweichen der bisher geschlossenen Positionen abgezeichnet zu haben. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, geriet im Nachgang in die Kritik. Wie es im Kurzbericht des Deutschen Bundestags heißt, äußerte sich Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), kritisch zur aktuellen Lage. Fremdinvestoren drängten immer stärker in die vertragszahnärztliche Versorgung vor. Der Anteil der iMVZ an den MVZ liege im zahnärztlichen Bereich aktuell bei 30 Prozent, mit steigender Tendenz. Gutachten zeigten, dass iMVZ keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgung in strukturschwachen ländlichen Regionen leisteten. So befänden sich 80 Prozent der iMVZ in Städten oder Regionen mit besonders hohen Einkommen.

Hendges betonte, die Investoren suchten sich nur lukrative Standorte aus. Es gehe dabei nicht um die Gründung von Praxen, sondern um den Ankauf etablierter Praxen. An der Versorgung sogenannter vulnerabler Gruppen hätten iMVZ nur einen verschwindend geringen Anteil. Viele iMVZ seien überdies in den Händen sehr weniger Großinvestoren.

KBV-Chef will keine zu starken Regulierungen

Gassen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) riet von einer stark regulativen Gesetzgebung ab, die womöglich vor Gerichten nicht standhalten könnte. Es mache auch keinen Sinn, das Rad wieder zurückzudrehen, habe er erklärt. 20 Jahre nach Einführung der MVZ 2004 gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass diese eine schlechtere Versorgung gewährleisteten.

Ärztliche Eigentümer sollten gestärkt werden

Gleichwohl sei es sinnvoll, die Positionen von Ärzten zu stärken, die ein MVZ führen, besitzen und gegebenenfalls irgendwann an andere Ärzte weitergeben wollten. Inhabergeführte Praxen seien die stärkste Brandmauer gegen iMVZ. Auch Transparenzregeln könnten verbessert werden.

Wissenschaft pro MVZ

Der Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Andreas Ladurner von der Hochschule Aalen hob die Bedeutung der MVZ für die Versorgung in Ergänzung der Einzel- oder Gemeinschaftspraxen hervor. MVZ erlaubten skalierbare Organisationen der ambulanten Versorgung mit einem professionellen Management. Das sei genau das, was gebraucht werde. Gutachten zeigten zudem, dass iMVZ keine Gefahr für die Qualität oder Wirtschaftlichkeit der Versorgung darstellten. Auch Ladurner plädierte dafür, die ärztlichen Leiter in MVZ zu stärken.

Trägerschaft von Ärzten mit höheren Barrikaden als die von Investoren

Der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) macht bereits seit längerem darauf aufmerksam, dass es große Probleme bei ärztlich getragenen MVZ gebe, wenn es um die Weitergabe oder Nachfolge eines MVZ gebe. Susanne Müller bekräftigte diese Kritik im Gespräch. Es sollte den ärztlichen Trägern einfacher gemacht werden, MVZ zu gründen und zu behalten. Die Trägerschaft von Ärzten sei mit viel mehr Barrikaden versehen als bei nichtärztlichen Trägern.

Erhalt und Übergabe ärztlicher MVZ nicht geregelt

Der Gesetzgeber habe auch nur über Gründungen nachgedacht, nicht über Erhalt und Übergabe. Derzeit gebe es rund 2.500 ärztlich getragene MVZ, die wegen der Struktur des Vertragsarztrechts keinen natürlichen Nachfolger hätten. Sie schlug vor, das konstruktiv zu ändern.

Kritik an Gassens Positionierung

Die in der Bundestags-Kurzmeldung kolportierten und in ärztlichen Medien verbreiteten Äußerungen Gassens riefen scharfe Kritik der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) hervor: Gassen habe den Berichten zufolge „ganz offensichtlich den Eindruck erweckt, die Ärzteschaft habe sich mit dem zunehmenden Einfluss von Finanzinvestoren aus dem In- und Ausland auf das deutsche Gesundheitssystem arrangiert“.

Der Vorstand der KVB – Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – erklärte: „Wir stehen weiterhin vollumfänglich hinter der Initiative des Bundesrates, die großflächige Verbreitung von iMVZ, die von Finanzinvestoren beherrscht werden, im deutschen Gesundheitswesen wirksam zu begrenzen. Es ist eine besorgniserregende Entwicklung, dass Finanzinvestoren immer häufiger ihnen wirtschaftlich rentabel erscheinende Arztsitze aufkaufen und damit junge Kolleginnen und Kollegen keine Chance mehr haben, sich in eigener Praxis niederzulassen. Denn mit den finanziellen Möglichkeiten von Private-Equity-Gesellschaften kann keine Ärztin und kein Arzt konkurrieren. So drohen eine Kettenbildung und Monopolisierung im Gesundheitswesen.“

Konsequenzen für Gassen gefordert

Er forderte in seiner Kritik an Gassen sogar einen möglichen Rücktritt: Vom Vorstandsvorsitzenden der KBV erwarten wir, dass er diese öffentlich differenziert darstellt – so wie dies gestern der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Martin Hendges, getan hat. Kann oder will Gassen dies nicht tun, muss man über seine Eignung für das Amt an der Spitze der Vertretung der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft diskutieren.“

Bayerische Gesundheitspolitik will Fremdinvestoren einschränken

Gerade in Bayern haben Ärzte- und Zahnärzteschaft viel Aufmerksamkeit für ihr Anliegen gefunden, die Investoren-MVZ zu begrenzen und die ärztliche und zahnärztliche Versorgung durch niedergelassene Mediziner und Zahnmediziner zu sichern. Sowohl der frühere bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek als auch seine Nachfolgerin Judith Gerlach haben diese Anliegen unterstützt und in der Gesundheitsministerkonferenz und mit einer Bundesratsinitiative Druck auf Bundesgesundheitsminister ausgeübt, in diesem Bereich endlich die von ihm angekündigten Regulierungen umzusetzen.

Noch liegt der finale Entwurf des ersten Versorgungsgesetzes nicht vor, nur eine Vorfassung von Ende 2023 wurde Anfang des Jahres bekannt. Als erstes der vielen von Lauterbach angekündigten Gesetze kursiert seit 15. März 2023 der Entwurf des Krankenhausreformgesetzes. (MM)

Quelle: Quintessence News Politik Nachrichten Praxis

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