Nach wie vor gibt es eine Hängepartie in der Bundesregierung, wenn es um die Fremdinvestoren in der ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung geht. Eine für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) angekündigte Regelung war dann im Gesetzentwurf nicht enthalten. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung fordert jetzt die Politik erneut zum Handeln auf.
Die Bundesregierung hatte angekündigt, die vom Bundesrat eingebrachten Vorschläge zur Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren betrieben werden (iMVZ), zu prüfen. Nach Auffassung von Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV, reicht das allein nicht aus. Er erklärt: „Nachdem sich sowohl Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Janosch Dahmen, der gesundheitspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, medial eindeutig für eine Einschränkung von iMVZ positioniert haben, liegt es nun an der FDP, hier mitzuziehen.“
Breite Trägervielfalt bliebe erhalten
Hendges: „Die von uns geforderte räumliche und fachliche Gründungsbeschränkung für zahnmedizinische iMVZ zielt darauf ab, die Gefahren für die Patientenversorgung einzudämmen. Gleichzeitig bliebe damit eine breite Trägervielfalt auch weiterhin erhalten. Es besteht somit kein Grund, sich einer Regulierung zu versperren. Daher appellieren wir nachdrücklich an die Ampelkoalition, unseren Vorschlag aufzugreifen und so den Gefahren für Patientinnen und Patienten, die mit der Ausbreitung von iMVZ einhergehen, im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) endlich wirksam zu begegnen.“
Jedes dritte Z-MVZ in Investorenhand
Die KZBV warnt, ebenso wie andere Vertreter und Organisationen aus dem ärztlichen und zahnärztlichen Bereich, vor den Gefahren für Patientenwohl, Versorgungsqualität und die Sicherstellung einer flächendeckenden vertragszahnärztlichen Versorgung durch iMVZ. Mittlerweile befindet sich laut KZBV nahezu jedes dritte zahnmedizinische MVZ in der Hand von Investoren.
Bundesrat fordert gesetzliche Regelung
In seiner Entschließung vom 16. Juni 2023 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, ein MVZ-Regulierungsgesetz vorzulegen. Im Zuge des aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum GVSG hat der Bundesrat diese Forderung nochmals bekräftigt und die Dringlichkeit einer Aufnahme entsprechender Regelungen in das GVSG betont. Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur GVSG-Stellungnahme des Bundesrats sieht nun eine Prüfung des Sachverhalts vor.
Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach zeigte sich am 28. August 2024 nach der Kabinettssitzung und angesichts der Reaktion auf die Bundesratskritik enttäuscht. Dass die Regulierung von iMVZ nur „geprüft“ werden solle, bedeute erneut ein „Verschieben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag“, zitiert der Ärztenachrichtendienst (aend.de) die Ministerin.
Anhörung im Gesundheitsausschuss Ende September
Nach aktuellem Zeitplan soll es am 25. September 2024 eine Anhörung zum GVSG im Gesundheitsausschuss des Bundestags geben. Die zweite und dritte Lesung sollen dann Mitte Oktober folgen, der Bundesrat könnte sich Ende November abschließend mit dem Gesetz befassen. In Kraft treten soll es dann in weiten Teilen schon zum 1. Januar 2025.
Informationen zu iMVZ, das aktuelle Analysepapier und umfangreiche Gutachten zum Thema sind auf der KZBV-Website eingestellt.