Mitte März 2022 müssen Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen eine vollständige Immunisierung gegen Infektionen mit Sars-CoV-2 nachweisen, dann gilt hier eine Impfpflicht. Die Impfquoten unter Zahnärztinnen und Zahnärzte und bei den Beschäftigten in den Praxen sind regional anscheinend sehr unterschiedlich.
So berichten zahlreiche Praxisinhaberinnen und -inhaber auf Social Media, dass sie und ihre Teams komplett geimpft und bereits geboostert sind. Andere fragen danach, wie sie mit einzelnen nicht geimpften Mitarbeiterinnen umgehen sollen. In anderen Foren sammeln sich Zahnmedizinische Fach-Angestellte und Praxisbeschäftigte, die sich nicht impfen lassen wollen. Auch im ambulanten und stationären ärztlichen Bereich gibt es Personal, das die selektive Impfpflicht kritisiert oder sich nicht impfen lassen möchte.
Schreiben an die sächsische Landesregierung
Die Zahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung in Sachsen haben Anfang Januar 2022 in einem Schreiben an den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer und die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping vor den Folgen der beschlossenen Impfpflicht auf die (vertrags-)zahnärztliche Versorgung gewarnt. Die alleinige Impfpflicht für Gesundheitsberufe habe in der Zahnärzteschaft zu „erheblicher Unruhe“ geführt, es gebe besorgte, „aber auch erboste Rückmeldungen“ Man wolle die Politik über diesen Umstand in Kenntnis setzen.
Die ohnehin schon stark belasteten Praxen – die beiden Körperschaften führen hier unter anderem die neu einzuführenden TI-Anwendungen an – befürchteten eine verstärkte und nicht umkehrbare Abwanderung von nicht geimpftem Personal. Auch bei Praxisinhabern gebe es eine ablehnende Haltung zur begrenzten Impfpflicht. Dies könnte dazu führen, dass Praxen schließen beziehungsweise zur Schließung verpflichtet würden.
Umfrage unter den Zahnarztpraxen
Kammerpräsident Dr. Thomas Breyer und Dr. Holger Weißig, Vorstandsvorsitzender der KZV, verweisen dazu auch auf eine aktuelle Umfrage unter den 2.570 Zahnarztpraxen im Freistaat, auf die sich zum Zeitpunkt des Schreibens 487 gemeldet hatten. Danach seien von diesen Rückmeldungen „25 Prozent der Zahnärzteschaft und 40 Prozent der zahnärztlichen Mitarbeiter ungeimpft“. Mehr als die Hälfte der Teilnehmer hätten bejaht, dass sie mit Kündigung von Mitarbeitern und einer deutlich eingeschränkten Tätigkeit rechnen, wenn die Impfpflicht ab Mitte März 2022 umgesetzt wird. Auch vorzeitige Praxisschließungen wurden von 273 Praxen genannt, 42 Prozent befürchten dies wegen Personalmangels, 26 Prozent wegen eines ungeimpften Praxisinhabers.
Praxen könnten früher als geplant aufgegeben werden
Damit sei auch die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung vor allem im ländlichen Raum infrage gestellt, gerade in den Regionen, in denen ohnehin in fünf bis zehn Jahren eine Unterversorgung drohe. Hier könnten Praxisinhaber durch den mit der Impfpflicht verbundenen Personalmangel zusätzlich belastet werden und ihre Praxen eher als geplant aufgeben. Das werde durch die Umfrage bestätigt.
Allgemeine Impfpflicht oder differenzierte Lösungen
Breyer und Weißig fordern die sächsische Landesregierung auf, sich des Themas anzunehmen. „Der Perspektive, sich der Impfung durch einen Wechsel in einen anderen Beruf zu entziehen, kann die Politik nur durch eine allgemeine Impfpflicht begegnen. Will sie diesen Schritt nicht gehen (der ohnehin kurzfristig erfolgen müsste, denn einmal abgewandertes Personal kommt wahrscheinlich auch nicht mehr zurück), dann erwarten wir eine differenzierte Beurteilung des Sachverhaltes, die uns die Sicherstellung der Versorgung weiterhin ermöglicht.“ Beide weisen zudem darauf hin, dass die Zahnarztpraxen auch aufgrund der hohen Hygienestandards zu keinem Zeitpunkt Treiber der Pandemie gewesen seien.