Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) hat die Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) am 5. März zum ersten Warnstreik in der Berufsgeschichte aufgerufen. „Das ist umso dringender notwendig, da das vereinbarte neue Angebot der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (AAZ) für die nächste Verhandlungsrunde am 10. März noch immer nicht vorliegt“, so der Verband in einer aktuellen Meldung am 4. März.
Die Arbeitgeberseite, die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ), habe zunächst die Einigung auf einen Kompromiss signalisiert, sie dann kurz vor Weihnachten wieder zurückgezogen. Die letzten Gespräche haben vor fast zwei Monaten am 8. Januar 2025 in Bochum stattgefunden.
Prekäre Situation der Gehälter bei den ZFA beklagt
Hannelore König, vmf-Präsidentin, macht die prekäre Situation der Beschäftigten in den Zahnarztpraxen deutlich: „Vollzeitbeschäftigte ZFA erhielten laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit Ende des Jahres 2023 im Mittel ein Bruttogehalt von 2.521 Euro. Je nach Region liegen die Gehälter dabei zwischen 2.274 Euro in Thüringen und 2.703 Euro in Hamburg. Mit Blick auf die Lebenshaltungskosten ist das weder im Osten noch im Norden ausreichend, um mit dieser Vollzeitbeschäftigung den Lebensunterhalt zu finanzieren. Seit Oktober 2023 beträgt der Bruttostundenlohn in der ersten Tätigkeitsgruppe der ersten drei Berufsjahre 14,01 Euro. Wenn die ZFA wollen, dass sich daran etwas ändert, gilt es, am Mittwoch ein deutliches Zeichen zu setzen.“
„Wissen, dass Arbeitgeber mit unverhältnismäßigen Reaktionen drohen“
Ihr sei bewusst, dass die Beteiligung an Warnstreiks in Kleinbetrieben eine besondere Situation darstellt. „Wir wissen, dass es Arbeitgeber gibt, die mit unverhältnismäßigen Reaktionen drohen. Das haben wir in den vergangenen Wochen bereits bei der Tierärzteschaft erlebt. Aber die Streikteilnahme ist ein Grundrecht und unseren Mitgliedern steht ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft unsere Rechtsabteilung beratend zur Seite“, so König.
Werbung um ZFA, aber Einstiegsgehalt unter Niedriglohnschwelle
Sie kritisiert auch die widersprüchlichen Aktivitäten beim Thema Fachkräftemangel. Es könne „nicht sein, dass die Zahnärzteschaft enorm viel Energie und wiederholt Geld in Kampagnen steckt, um die Zahl der Auszubildenden in dem Beruf zu erhöhen und ihnen dann mit dem Eintritt ins Berufsleben 2.500 Euro brutto als Einstiegsgehalt anbietet“. Diese Summe liege unter der Niedriglohnschwelle.
„Wir fordern ein Gehaltsplus von 5 Prozent im Durchschnitt über alle Berufsjahr- und Tätigkeitsgruppen und mindestens ein Einstiegsgehalt von 15,50 Euro brutto pro Stunde nach erfolgreich abgeschlossener dreijähriger Ausbildung rückwirkend ab 1. Januar für eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025“, so König.
Die zentrale Kundgebung zum Warnstreik findet am 5. März ab 13.30 Uhr auf dem Ida-Ehre-Platz in Hamburg statt. Alle Infos gibt es auf der Aktionsseite des Verbands.