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Die Folgen der Gesundheitspolitik und das Ergebnis der Honorarverhandlungen der Ärzte – eine Analyse von Dr. Uwe Axel Richter

(c) Fagreia/Shutterstock.com

3,85 Prozent! So lautet die real erreichte Steigerung der Honorare der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für das kommende Jahr. Wohlgemerkt inklusive der Morbiditätsrate. Angesichts der Ärzte-Forderung von 10,2 Prozent kann man da schwerlich von einem Erfolg sprechen.

In Anbetracht der Gesamtsituation aus vorausgegangenem erheblichen Honorarverlust durch den Wegfall der Neupatientenregelung bei gleichzeitig massiv steigenden Kosten und der Inflation muss man wohl oder übel zu dem Schluss kommen: Die bei der Hälfte der Niedergelassenen eh schon schlechte Stimmung wird sich mit dieser Vereinbarung nicht verbessern, sondern noch weiter verschlechtern.

3,85 Prozent sind nicht 4,8 Prozent

Las man die Erläuterungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in der offiziellen Pressemeldung nach Verkündigung des Verhandlungsergebnisses, wähnte sich selbst der gutmeinende Betrachter im falschen Film. Verglich doch der Vorstandsvorsitzende der KBV, der Orthopäde Dr. Andreas Gassen, den Abschluss mit den jüngst erzielten Tarifsteigerungen für die Klinikärzte in Höhe von 4,8 Prozent. Vielleicht wollte er damit die Botschaft senden, dass das erzielte Honorarplus ja eigentlich ziemlich gut sei. Abgesehen davon, dass das Verhandlungsergebnis der KBV fast 1 Prozent schlechter ist, hinkt dieser Vergleich jedoch auf beiden Beinen. Der Gegenwind für Gassen und den KBV-Vorstand aus den eigenen Reihen war vor für den 15. September anberaumten KBV-Vertreterversammlung entsprechend, und auch die Forderungen nach einem Rücktritt Gassens halten an.

Klinik und Praxis, oder: Äpfel und Birnen

Selbstständige, die sämtliche Kosten von Energie bis Personal aus eigenen Einnahmen begleichen müssen, mit angestellten Klinikärzten zu vergleichen, ist der Sache nach bereits vollkommen daneben. Zieht man allerdings die erheblichen Einnahmeverluste im Zuge des GKV-FinStG aufgrund des Wegfalls der Neupatientenregelung in Betracht, wundert man sich ob des Vergleichs umso mehr. Vor allem dann, wenn man die exorbitanten Kostensteigerungen in den vergangenen beiden Jahren in Bezug zu steigenden Leistungsmengen und sinkenden Umsätzen setzt.

Historischer Stimmungstiefpunkt

Angesichts dieser Situation würde es nicht wundern, wenn sich die eh schon schlechte Stimmung an der vertragsärztlichen Basis weiter verschlechtert. Gemäß dem Zi-Stimmungsbarometer des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) bewerten 55 Prozent der befragten Niedergelassenen  die Situation aktuell als schlecht oder sehr schlecht. Betrachtet man die einzelnen Fachgebiete, geht es noch deutlich schlechter: Mehr als 70 Prozent der gynäkologischen und orthopädischen Niedergelassenen bewerten die Situation als sehr schlecht und schlecht, bei den Hausärzten sind dies 60 Prozent.

Die Mehrzahl der Praxen fühlt sich ausgezehrt

Als wesentliche Gründe nennt das Zi die Kostensprünge, die Bürokratielast und die mangelnde Wertschätzung. Wie das das Zi in der diesbezüglichen Pressemeldung formuliert, „zehren die Praxen aus“, es bezeichnete das Stimmungsbild als besorgniserregend. In Anbetracht einer solchen Lage wird die nun erzielte Honorarsteigerung von 3,85 Prozent definitiv zu keinem Stimmungsumschwung führen. Denn unter dem Strich wird auch im Jahr 2024 bei den Praxisinhaberinnen und -inhabern das Minus im Vergleich der letzten drei Jahre nicht ausgeglichen werden.

6.000 Kassensitze unbesetzt

Derzeit nehmen bereits 6.000 unbesetzte Kassensitze nicht mehr an der Versorgung teil. Vor dem Hintergrund des an Fahrt aufnehmenden Generationenwechsel kann sich jeder ausmalen, wohin die aufgezeigte finanzielle Perspektive führen wird. Denn diese Honorarsteigerung ist auch aus psychologischer Perspektive nicht mehr als ein zu kleines Pflaster auf eine immer größer werdende Wunde namens Auszehrung. Hinsichtlich der hierfür mitursächlichen Bürokratielast sind keine konkreten Signale im Hinblick auf eine Verbesserung zu erkennen. Es wäre ja schon als Erfolg zu werten, wenn es nicht schlimmer werden würde. Doch genau das wird der Fall sein.

Die Zeichen stehen auf Sturm

Denn das bereits vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen wird die Bürokratielast nochmals deutlich ansteigen lassen. Mit der Einführung der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenakte (ePA) (Opt-out-Regelung) zum 15. Januar 2025 wurde gleichzeitig die Verpflichtung ins Gesetz geschrieben, dass das Befüllen und weitere Leistungen im Zuge des Datenmanagements Aufgabe der Leistungserbringer sein wird.

Sinnvolle Datenstrukturierung? Zum Start der ePA wird es das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit trotz des noch zu gründenden Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) aller Erfahrung nach nicht geben. Aber fordernde Patienten und sie unterstützende Kassen. Und als ob das nicht schon genug Nervpotenzial beinhalten würde, konnte es sich der Gesetzgeber im Zuge der zum 1. Januar 2024 ebenfalls greifenden Nutzungspflicht des E-Rezepts nicht verkneifen, gleich eine Sanktionsregelung in das Gesetz zu schreiben. Damit wird eine weitere pauschale Honorarkürzung in Höhe von 1 Prozent fällig, wenn der Nachweis „der technischen Befähigung zur elektronischen Verordnung“ nicht erbracht werden kann. „Mit Speck fängt man Mäuse?“ – Das war einmal. Heute schwingt man die Sanktionskeule.

„Üppige“ Wertschätzung – aber nur aus Sicht der Kassen

Aber ob man die fehlende Wertschätzung ausschließlich dem professoralen wie professionellen Ignoranten der Leistungen des ambulanten Systems namens Karl Lauterbach anlasten kann, möchte ich bezweifeln. Gut, von den Krankenkassen ist qua Rolle nichts anderes zu erwarten. So lautete das Angebot der Kassen für den Orientierungswert 2024: 2,1 Prozent.

Nach der Einigung der Parteien auf Basis des Vorschlags des Schlichters ließ die Vorständin beim GKV-Spitzenverband, Stefanie Stoff-Ahnis, verlauten: „Die gemeinsame Selbstverwaltung hat mit der Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Honorare auf die aktuelle Situation reagiert und eine gemeinsame Lösung entwickelt. Ein Honoraranstieg von 3,85 Prozent ist üppig, aber angesichts von Inflationsentwicklung und Fachkräftemangel sachgerecht.“

Zwei Drittel der ZFA und MFA fühlen sich schlecht bezahlt

„Sachgerecht“? Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe, sieht gemäß der aktuellen Umfrage des Verbands unter MFA und ZFA etwas ganz anderes: 66 Prozent der MFA und sogar 69 Prozent der ZFA sind aktuell mit dem Gehalt deutlich unzufrieden. Zwei Drittel der Fachkräfte! „Mit Blick auf die große Gehaltsdifferenz zu anderen Berufen im Gesundheits- und Sozialwesen mit gleicher Qualifikation bekräftigte die Präsidentin die Forderung nach einer vollumfänglichen, staatlichen Gegenfinanzierung verhandelter Tariferhöhungen sowie einen Branchenmindestlohn als Lohnuntergrenze für die Fachkräfte. Kurz- bis mittelfristig seien steuerliche Regelungen für Gesundheits- und Sozialberufe mit niedrigem Bruttoentgelt notwendig, um die prekäre Situation dieser Berufe zu verbessern.“

Betitelt war die entsprechende Pressemeldung des Verbands mit „Faire Entlohnung im Gesundheitswesen ist Grundlage für eine gute Versorgung“. Angesichts dieser eklatanten Differenz in der Einschätzung fragt man sich schon, warum die Krankenkassen, die für die Versorgung der ihnen anvertrauten Patienten Sorge tragen müss(t)en, an genau diese Versorgung die Axt anlegen. (Zynischer Nachsatz: Aber ZFA wie MFA gelten ja als gut ausgebildet – und die Krankenkassen können im Vergleich zu den Niedergelassenen deutlich besser bezahlen.)

Die Doktrin Ulla Schmidts wirkt weiter

Apropos Wertschätzung. Glaubt eigentlich jemand (außer den Funktionären), dass sich die Niedergelassenen von ihrer KBV wertgeschätzt fühlen? Vor allem jetzt, wo so richtig Druck auf dem Kessel ist, agiert der Vorstandsvorsitzende so, als ob mit „10,2 Prozent fordern und 3,85 Prozent bekommen“ alles in Butter sei. Schließlich sei die KBV keine Gewerkschaft. Wie wahr! Das wurde aber auch von niemandem behauptet.

Kein „Streik“, sondern Widerstand gegen eine verfehlte Politik

Wenn Niedergelassene das Wort „Streik“ in den Mund nehmen, lautet die Übersetzung: Widerstand gegen eine alles verändernde Politik, deren einzige Legitimation der Satz von Ulla Schmidt ist, dass Schluss sein müsse mit der Ideologie der Freiberuflichkeit. Oder will jemand ernsthaft behaupten, dass die Wähler der Ampelkoalition den vorsätzlichen Abriss des ambulanten Systems in Auftrag gegeben hätten?

„Ihr seid nicht allein“

Und Widerstand gegen eine permanent steigende Bürokratielast, die der Patientenversorgung die Zeit wegfrisst. Was im Übrigen für jede neu eingeführte digitale „Segnung“ ebenfalls gilt. Mit anderen Worten: Spürbarer Einsatz für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort und glaubhafter Kampf für die Weiterentwicklung des ambulanten Systems. Oder die noch simpler formulierte Botschaft: Ihr seid nicht allein! Das muss eine Frage des Selbstverständnisses sein, wenn man die Zukunft der Versorgung mitgestalten will.

Dr. Uwe Axel Richter, Fahrdorf


Foto: Verena Galias
Dr. med. Uwe Axel Richter (Jahrgang 1961) hat Medizin in Köln und Hamburg studiert. Sein Weg in die Medienwelt startete beim „Hamburger Abendblatt“, danach ging es in die Fachpublizistik. Er sammelte seine publizistischen Erfahrungen als Blattmacher, Ressortleiter, stellvertretender Chefredakteur und Chefredakteur ebenso wie als Herausgeber, Verleger und Geschäftsführer. Zuletzt als Chefredakteur der „Zahnärztlichen Mitteilungen“ in Berlin tätig, verfolgt er nun aus dem hohen Norden die Entwicklungen im deutschen Gesundheitswesen – gewohnt kritisch und bisweilen bissig. Kontakt zum Autor unter uweaxel.richter@gmx.net.

Quelle: Quintessence News Politik Team Praxis

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