Das Thema Medizinische Versorgungszentren (MVZ) treibt die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) nach wie vor um. Auf der Frühjahrsvertreterversammlung am 22. und 23. Juni 2018 in Köln fassten die Delegierten daher dazu diverse Beschlüsse, darunter einen, in dem die Bundeszahnärztekammer aufgefordert wird, zum gemeinsamen Standpunkt vom November 2017 zurückzukehren und sich nicht mehr ohne Abstimmung mit der KZBV oder alleine zu Fragen der vertragszahnärztlichen Versorgung zu äußern.
Gegen Fremdinvestoren und Kapitalgeber
Die Beschlüsse zu MVZ betreffen unter anderem die Ablehnung rein zahnärztlicher MVZ und die Forderung an den Gesetzgeber, durch geeignete Maßnahmen die Gründung von MVZ im vertragszahnärztlichen Bereich durch Fremdinvestoren und Fremdkapitalgeber zu unterbinden. Besonders die MVZ-Gründungen im zahnärztlichen Bereich durch Investoren, die Krankenhäuser kaufen, sind der KZBV dabei ein Dorn im Auge. Der Gründerkreis für MVZ sollte „auf die Leistungserbringer beschränkt werden, deren fachliches Leistungsspektrum auch im MVZ erbracht wird“, heißt es.
Erneut forderten die Delegierten der sogenannten „Arbeits-VV“ die Politik auf, die Degression endlich abzuschaffen, diese sei versorgungspolitisch kontraproduktiv, leistungsfeindlich, bestrafe Zahnärzte, die zur Sicherstellung der Versorgung höhere Patientenzahlen annehmen und konterkariere gesetzlich gewünschte und geforderte Präventionsanstrengungen.
Vertragszahnärztliches Gutachterwesen stärken
Als bedenklich eingestuft wurden zudem zwei Urteile des Landessozialgerichts Bayern, die das bewährte Gutachterwesen in der vertragszahnärztlichen Versorgung infrage stellten und allein den Medizinischen Dienst der Krankenkassen als Gutachter bestätigten. Das im Bundesmantelvertrag verankerte Gutachterwesen müsse gleichberechtigt zum MDK-Gutachten bestehen, so die Forderung an die Politik.
Frist für Pflegeeinrichtungen ausreichend
Ebenfalls kritisch betrachtet wurden die neuen Forderungen an die KZVen hinsichtlich der Vermittlung von Partnern für Pflegeeinrichtungen. Im Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zum „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“ heißt es, dass Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen verpflichtet werden sollen, innerhalb von drei Monaten für eine Pflegeeinrichtung einen kooperierenden Zahnarzt/Arzt zu vermitteln, wenn die Einrichtung einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Das sei weder notwendig noch sachgerecht, so der Beschluss, die derzeit vorgegebene Frist von sechs Monaten und die gesetzlichen Regelungen seien völlig ausreichend.
Klares Bekenntnis, die Digitalisierung gestalten zu wollen
Die Delegierten unterstrichen zudem die zukunftsorientierte Positionierung der Vertragszahnärzteschaft zur Digitalisierung und die Forderung, diese digitale Zukunft auch selbst gestalten zu wollen. Der Datenschutz und das Schutzinteresse der Patienten müssten dabei höchste Priorität haben. Der Beschluss verweist dazu auf das bereits vorgelegte 10-Punkte-Papier zur Digitalisierung und lehnt jegliche Form von Sanktionierungen und Bestrafungen der Vertragszahnärzte im Zusammenhang mit der Digitalisierung ab.
Krach um zukunftsorientierten Umgang mit MVZ
Hinter den Kulissen hatte es in den vergangenen Wochen schweren Krach zwischen der KZBV und dem Bundesvorstand des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) auf der einen Seite und dem Präsidium der Bundeszahnärztekammer, insbesondere BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel gegeben. Hintergrund ist eine Sitzung der AG Gesundheit im Parlamentskreis Mittelstand Mitte Juni, in der ein Papier der BZÄK vorgelegt wurde, in dem unter anderem Vorschläge zu einer Neufassung im SGB V enthalten war. Danach sollten auf eine Arztgruppe begrenzte Mono-MVZ wie die rein zahnärztlichen MVZ nur noch möglich sein unter der persönlichen Leitung eines entsprechenden Fach- oder Zahnarztes.
BZÄK-Präsident Engel hatte mit Blick auf die Wünsche und Vorstellungen des zahnärztlichen Berufsnachwuchses zur Berufsausübung und die immer schwieriger werdenden Rahmenbedingungen für Einzelpraxen eine völlige Ablehnung von Z-MVZ als nicht realistisch bewertet. Wichtig sei, dass diese Z-MVZ zahnärztlich geführt werden müssten, und dies nicht nur auf dem Papier.
Politik scheint nicht zu Änderungen bereit
Er erwartet offenbar nicht mehr, dass die Politik – wie von der Zahnärzteschaft gefordert –, die Mono-MVZ durch eine Gesetzesänderung wieder abschafft. Dafür spricht auch, dass aufseiten der Ärzteschaft bislang kein Interesse zu erkennen war, hier eine Änderung anzustreben. Hinzukommt, dass das Problem der Fremdinvestoren mit dem Verbot der Mono-MVZ nicht gelöst werden würde, da diese relativ leicht ein „Alibi“-Facharzt einer anderen Fachrichtung installieren könnten.
Daraufhin hatten der KZBV-Vorstand und der FVDZ-Bundesvorstand gemeinsam ein Schreiben an den Vorstand der BZÄK gerichtet, in dem dieses Abweichen von der gemeinsamen Linie als schädlich für den Berufsstand und die Interessen der Zahnärzteschaft scharf kritisiert wurde. Es sei damit bereits ein politischer Schaden entstanden.
Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer hatte die Vorgänge und Positionen für die Delegierten auf der VV noch einmal ausführlich dargelegt. Inzwischen sei die Angelegenheit nach intensiven Telefonaten und einem entsprechenden Schreiben der BZÄK aber formal bereinigt, hieß es in Köln. Das Thema wurde von den Delegierten intensiv diskutiert, der Antrag wurde mit Mehrheit und fünf Enthaltungen angenommen. Engel selbst war nicht als Gast bei der KZBV-VV in Köln, da parallel eine Klausurtagung der BZÄK in Bayern stattfand – unter anderem zum Thema MVZ.