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Einige Praxen nicht mehr arbeitsfähig, Kollegen vertreten – Patienten sollen vorher anrufen

Aufgrund der Corona-Pandemie richtet die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) einen zahnärztlichen Notdienst unter der Woche ein – zusätzlich zum laufenden Praxisbetrieb. Teilnehmen können daran alle Praxen, die behandlungsfähig sind. Patienten, die einen Zahnarzttermin brauchen, werden gebeten, zunächst telefonisch ihren Hauszahnarzt zu kontaktieren. Sollte diese Praxis den Betrieb eingestellt haben, können Patienten eine der Praxen aufsuchen, die sich für den Notdienst unter der Woche gemeldet hat. Die KZVB erstellt derzeit eine entsprechende Liste, die voraussichtlich ab Montag, 23. März 2020, auf kzvb.de stehen wird.

„Zahlreiche Praxen haben der KZVB mitgeteilt, dass sie aufgrund fehlender persönlicher Schutzausrüstung (Mundschutz, Handschuhe) bzw. Desinfektionsmittel sowie wegen Ausfällen beim Praxispersonal bereits jetzt oder in Kürze nicht mehr behandlungsfähig sind. Gleichzeitig haben viele Kollegen erklärt, dass sie weiterhin für die Behandlung von Schmerzpatienten zur Verfügung stehen“, heißt es in der Meldung der KZVB.

Dank an Kollegen für Solidarität

„Wir danken den Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich dafür, dass Sie sich in dieser schwierigen Zeit solidarisch zeigen und eine Notversorgung aufrechterhalten. Wir appellieren aber auch an die Patienten, derzeit nur unaufschiebbare Behandlungen durchführen zu lassen. Es besteht nach Ansicht des Robert-Koch-Instituts zwar kein Infektionsrisiko beim Zahnarzt, wenn alle Schutzvorkehrungen eingehalten werden. Dennoch sollen Sozialkontakte auf ein Mindestmaß reduziert werden. Und dazu gehören nun einmal auch aufschiebbare Zahnarztbesuche. Was aufgeschoben werden kann, entscheiden eigenverantwortlich der Behandler und der Patient“, so Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer und Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns.

Nur für echte Notfälle

Patienten werden gebeten, vor einem Zahnarztbesuch unbedingt telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um die Kontakte im Wartezimmer auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Weiter aufrechterhalten wird auch der zahnärztliche Notdienst am Wochenende (notdienst-zahn.de). Auch hier wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Schmerzpatienten sollen dem Zahnarzt vor der Behandlung mitteilen, ob sie grippeähnliche Symptome haben oder Kontakt zu Infizierten hatten.

Generell gilt, dass der zahnärztliche Notdienst ausschließlich für Schmerzpatienten gedacht ist. Angesichts der Corona-Epidemie bittet die KZVB darum, die Notdienstpraxen nicht mit aufschiebbaren Behandlungen zu belasten.

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Titelbild: FooTToo/Shutterstock.com
Quelle: KZVB Politik Praxisführung Nachrichten

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