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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – April 2025

BIG direkt gesund verdreifacht ab 1. April 2025 den Zuschuss zur PZR

Die gesetzliche Krankenkasse BIG direkt gesund verdreifacht ihren Zuschuss zur Professionellen Zahnreinigung. Gab es bisher einmal im Jahr 50 Euro zur PZR dazu, sind es künftig – ab 1. April 2025 – zweimal im Jahr je 75 Euro, also insgesamt 150 Euro.

„Unter all unseren freiwilligen Leistungen für unsere Kundinnen und Kunden ist die professionelle Zahnreinigung die beliebteste. Daher haben wir uns entschlossen, dieses Angebot im Sinne unserer Versicherten auszubauen“, sagt Jens Herzog, Geschäftsbereichsleiter Kunde und Markt bei der BIG.

Der höhere Zuschuss gilt für alle Mitglieder, die bis zum 31. März 2025 noch keine PZR in Anspruch genommen haben. (Quelle: BIG)

„Sinkende Zahl von Darmkrebs-Neuerkrankungen seit 2002 zeigt deutlich, dass Vorsorge schützt“

Der Anteil gesetzlich Versicherter zwischen 55 und 64 Jahren in Deutschland, die eine Vorsorgekoloskopie in Anspruch genommen haben, blieb von 2014 bis 2018 nahezu unverändert. Zum Beginn des Einladungsverfahrens im Jahr 2019 ist dieser Wert etwas gestiegen. Ein weiterer leichter Anstieg bis zum Jahr 2023 ist lediglich für 55- bis 64-jährige Frauen zu beobachten. Männer der gleichen Altersgruppe verbleiben auf dem Niveau von 2019. Insgesamt sind bei den 55- bis 64-Jährigen nur geringfügige Geschlechtsunterschiede zu beobachten.

Von der seit 2019 präventiv fokussierten Bevölkerungsgruppe der Männer zwischen 50 und 54 Jahren wird das Angebot ab 2020 in ähnlichem Maße angenommen wie von 55- bis 64-Jährigen. 65- bis 74-Jährige kommen für die zweite Vorsorgekoloskopie in Frage. Deren Anteil mit Untersuchung ist signifikant niedriger als der der jüngeren Altersgruppe. Über die Jahre 2014 bis 2019 ist dabei kaum eine Veränderung zu beobachten. Während der COVID-19-Pandemie 2020-2021 zeigen die vertragsärztlichen Abrechnungsdaten einen Rückgang der Inanspruchnahme-Rate. 2023 wurde das Niveau von 2019 wieder erreicht. Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Schwerpunktauswertung der vertragsärztlichen Abrechnungsdaten für den Zeitraum 2014 bis 2023, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) veröffentlicht hat.

Prozentualer Anteil von gesetzlich Versicherten, die 2014-2023 Vorsorgekoloskopien in Anspruch genommen haben (differenziert nach Alter und Geschlecht)
Prozentualer Anteil von gesetzlich Versicherten, die 2014-2023 Vorsorgekoloskopien in Anspruch genommen haben (differenziert nach Alter und Geschlecht)
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung

„Mit Beginn des Einladungsverfahrens sehen wir, dass die Teilnahmerate an Vorsorgekoloskopien insbesondere bei jüngeren Patienten etwas gesteigert werden konnte. Dass es seitdem keinen substanziellen Anstieg mehr gab, könnte auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen sein. Die sinkende Zahl von Darmkrebs-Neuerkrankungen seit 2002, als die Vorsorgekoloskopie als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse eingeführt worden ist, zeigt jedoch deutlich, dass Früherkennungsuntersuchungen vor ernsthaften Erkrankungen wirksam schützen können. Wir müssen allerdings nach wie vor feststellen, dass die Teilnahmeraten zur Darmkrebsvorsorge auch weiterhin deutlich ausbaufähig sind“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Gesetzlich versicherte Männer ab 50 Jahren sowie gesetzlich versicherte Frauen ab 55 Jahren können zwei Früherkennungskoloskopien im Abstand von 10 Jahren in Anspruch nehmen. Das Alter für die erste Untersuchung ist für Männer im Jahr 2019 von 55 auf 50 Jahre herabgesetzt worden. Für Frauen ist dies ab 1. April 2025 möglich. Seit 2019 erhalten anspruchsberechtigte Versicherte ab 50 Jahren im Rahmen eines organisierten Darmkrebsscreenings von ihrer Krankenkasse eine Einladung zur Früherkennung auf Darmkrebs. (Quelle: Zi)

Elterngeld: Einkommensgrenze sinkt

Eltern, deren Kinder nach dem 31. März 2025 geboren werden, erhalten nur Elterngeld, wenn sie nicht mehr als 175.000 Euro verdienen. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Bei Paaren und getrennt erziehenden Eltern wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet, bei Alleinerziehenden kommt es auf das alleinige Einkommen an. Mehr Informationen im Familienportal zum Elterngeld. (Quelle: Bundesregierung)

EU-Konsultation zu Zöllen: „Medizinische Versorgung aus dem Zollstreit herauslassen“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisiert in seiner  Stellungnahme zur EU-Konsultation über US-Zölle und EU-Gegenzölle, dass die aktuelle Vorschlagsliste der Europäischen Kommission auch zahlreiche Medizinprodukte und wichtige Bestandteile enthält. „Die Aufnahme von für die medizinische Versorgung wichtigen Produkten in die EU-Liste stellt einen Bruch mit der bisherigen Praxis dar, Medizinprodukte aus humanitären Gründen von handelspolitischen Maßnahmen auszunehmen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der deutsche MedTech-Verband fordert daher, MedTech-Produkte und wichtige Komponenten von allen geplanten Zoll- und Handelsbeschränkungen auszunehmen. (Quelle: BVMed)

 

Zahnärzte fordern: Zuckersteuer erheben und Werbeverbot für Süßigkeiten einführen

Durch regelmäßige Prophylaxe, die richtige Mundhygiene und eine zahngesunde Ernährung können Volkskrankheiten wie Karies und Parodontitis vermieden werden. Die nordrheinische Zahnärzteschaft fordert die künftige Bundesregierung daher auf, endlich eine Zuckersteuer zu erheben und ein konsequentes Werbeverbot für Süßigkeiten und zuckerhaltige Getränke einzuführen.

Seitens der Zahnärzteschaft werden bereits erfolgreich zahlreiche Anstrengungen unternommen, damit weniger Patienten an Karies und Parodontitis erkranken. Diese reichen von der Gruppen- und Individualprophylaxe für die Kleinsten bis hin zu eigenen Aufklärungskampagnen. „Während wir alle Hebel in Bewegung setzen, damit weniger Menschen an Karies und Parodontitis erkranken, versäumt die Politik es seit Jahren, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zuckerkonsum nachhaltig zu reduzieren. Dabei wissen wir: Die Einführung einer Zuckersteuer wirkt“, so Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein.
Unabhängig von der Mund- und Zahngesundheit begünstigt ein hoher Zuckerkonsum weitere Volkskrankheiten wie Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Dabei besteht zwischen Parodontitis und Diabetes eine enge Wechselwirkung. So entwickeln Menschen, die an Parodontitis leiden, häufiger Diabetes und umgekehrt. Aktuell leiden in Deutschland allein circa 14 Millionen Menschen an einer schweren Parodontalerkrankung (DMS 6), fast neun Millionen laut Deutscher Diabetes Stiftung an Diabetes mellitus und weitere 15 bis 20 Millionen sind Prädiabetiker (Deutscher Gesundheitsbericht 2022).

Studien aus anderen Ländern wie Großbritannien oder Mexiko hätten gezeigt, dass durch die Einführung einer Zuckersteuer der Konsum signifikant gesenkt und die Zahngesundheit verbessert werden konnte. So ist gemäß einer Studie des BMJ Nutrition Prevention & Health die Zahl der Zahnextraktionen bei Kindern in den ersten fünf Lebensjahren um mehr als ein Viertel gesunken. Ursache für die Zahnextraktionen ist in 90 Prozent der Fälle Karies.

Durch eine eigene Kampagne hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in den vergangenen Jahren zudem wesentlich zur Aufklärung über die Volkskrankheit Parodontitis beigetragen. Dies bedeutet: Während die Zahnärzteschaft auf Prävention setzt und aus eigenen Finanzmitteln Aufklärungskampagnen finanziert, wurden durch die Politik nachweislich wirksame Maßnahmen wie die Einführung einer Zuckersteuer bislang nicht umgesetzt. (Quelle: Zahnärztekammer Nordrhein)

 

Quelle: Quintessence News Nachrichten Politik Wirtschaft Team Praxis

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