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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Dezember 2023

Rheinland-Pfalz will Fachzahnarzt Parodontologie einführen

Die Delegierten der Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz stimmten am 25. November 2023 einer geänderten Weiterbildungsordnung zu und damit der Einführung des Fachzahnarztes Parodontologie im Bundesland.

Zur Vertreterversammlung (VV) war Prof. Dr. James Deschner, Direktor der Poliklinik für Parodontologie und Zahnerhaltung, Universitätsmedizin Mainz, eingeladen worden, um das Konzept der Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Parodontologie zu erläutern. Dieses wurde von den Delegierten einstimmig verabschiedet, sodass zukünftig in Rheinland-Pfalz die Gebietsbezeichnung „Fachzahnarzt für Parodontologie“ erworben werden kann. Prof. Deschner zeigte sich hocherfreut über diese „historische Entscheidung“.

Vor einem Jahr hatten die Delegierten dafür gestimmt, ein Konzept zur Weiterbildung für das Fachgebiet Parodontologie zu erstellen. In der Kammer wurden daraufhin in Abstimmung mit Prof. Deschner, dem Vorstand und dem Satzungsausschuss die entsprechenden Weiterbildungsinhalte erarbeitet. Der geänderten Weiterbildungsordnung muss zunächst das zuständige Ministerium zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann. (Quelle: ZÄK Rheinland-Pfalz)
 

Private-Equity-Fund übernimmt Mehrheit an Keramikimplantatanbieter Swiss Dental Solutions AG

Der Gilde Healthcare's Private Equity Fund („Gilde Healthcare“, ein spezialisierter Healthcare-Investor, übernimmt die Mehrheit der Aktien an der SDS über die UNAC Holding AG als Teil eines internationalen Wachstums- und Expansionsplans. Unternehmensgründer Dr. Karl Ulrich Volz bleibe weiterhin eng mit dem Unternehmen verbunden und behalte eine signifikante Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft. SDS habe sich zum Weltmarktführer für Keramikimplantate im Dentalbereich entwickelt, heißt es in der Meldung vom 18. Dezember 2023. Die neue Partnerschaft stärkedie Führungsposition und globalen Wachstumsaussichten von SDS.

SDS-Gründer Volz war einer der ersten Anbieter von vollkeramischen Implantaten für die Zahnmedizin. Das Unternehmen biete ein ganzheitliches, biologisches und wissenschaftlich fundiertes Zahnbehandlungskonzept, das von der Herstellung von Implantaten, chirurgischen Werkzeugen und Geräten bis hin zu Nahrungsergänzungsmitteln und umfasst zudem eine eigene Klinik sowie ein Schulungszentrum reiche.

Die Partnerschaft mit Gilde Healthcare markiere den Beginn der nächsten Wachstumsphase für SDS und bietet der Firma Zugang zu Gilde Healthcare's Netzwerk und Expertise.  Ziel sei es laut Volz, nicht nur die Position auszubauen, sondern auch das Wachstum in den USA und Europa beschleunigen und die Qualität unserer Kundenbetreuung weiter zu verbessern. (Quelle: Gemeinsame PM von Gilde Healthcare und SDS)
 

Erste Tests im Dezember: Digitale Identitäten auch für Privatversicherte

Privatversicherte können in Zukunft ihr Smartphone als ebenso einfachen wie sicheren Zugang zur Telematik-Infrastruktur nutzen. Dazu hat die Private Krankenversicherung (PKV) nun einen wichtigen Meilenstein erreicht. Im Auftrag des PKV-Verbandes haben die Unternehmen „IBM Deutschland GmbH“ und „Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH“ die Umsetzung digitaler Identitäten für Privatversicherte entwickelt. Nach der erfolgreichen Zertifizierung liegen nun für beide Produkte die nötigen Zulassungen der für die Telematik-Infrastruktur in Deutschland verantwortlichen Gematik vor.

Noch im Dezember 2023 sollen digitale Identitäten bei den ersten Privaten Krankenversicherungen eingeführt werden. Damit werde es Privatversicherten möglich sein, mit dem Smartphone bei den Arztpraxen online einzuchecken und auch digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte oder das elektronische Rezept einfach über ihr Smartphone zu nutzen. „Mit der Zulassung der digitalen Identitäten werden nun die nächsten Schritte der Digitalisierung spürbare Mehrwerte für die Versicherten bringen“, so der PKV-Verband. (Quelle: PKV-Verband)
 

Infos zum E-Rezept für Zahnarztpraxen

In wenigen Wochen ist es soweit: Am 1. Januar 2024 startet das E-Rezept. Verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV sollen dann nur noch per E-Rezept verordnet werden. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat auf ihrer Internetseite Fragen und Antworten und Erfahrungsberichte zum E-Rezept zusammengestellt, auch zur Signatur von E-Rezepten. (Quelle: KZBV)
 

Lange Beratungslücke bei der Unabhängigen Patientenberatung

Patientinnen und Patienten und Hilfesuchende, die sich an die Unabhängige Patientenberatung (UPD) wenden wollen, stehen jetzt und voraussichtlich noch weit bis ins kommende Jahr hinein vor verschlossenen Türen beziehungsweise finden keine Ansprechpartner. Grund ist die gesetzlich vorgegebene Neuorganisation der UPD, die jetzt in Trägerschaft einer Stiftung agieren soll. Die gesetzlichen Krankenkassen, die diese Stiftung aus ihren Mitteln errichten mussten, hatten lange Zeit mehr Einfluss auf deren Arbeit gefordert. Bis die Einigung erreicht war, bei dem das Bundesgesundheitsministerium den Kassen deutlich entgegenkam, dauerte es bis in den Herbst, die Stiftung wurde erst Anfang Dezember 2023 genehmigt. Bis dahin war der Mitarbeiterstamm vom bisherigen Träger gekündigt worden, ebenso wie die angemieteten Räume und die Online-Präsenzen. Seit 8. Dezember 2023 ist die UPD nicht mehr erreichbar.

Wie lange diese „Beratungslücke“ bestehen wird, ist unklar. Der Verbraucherzentrale Bundesverband ging im November im Gesundheitsausschuss von bis zu einem Jahr und mehr aus. Der GKV-Spitzenverband rechnete mit Grundstrukturen und telefonischer Beratung ab April 2024. Der Sprecher der bisherigen UPD hielt das im Ausschuss für sportlich, da sich unter anderem die Mehrzahl der rund 100 Beschäftigten bis dahin anderweitig orientiert haben dürfte und für die Stiftung nicht mehr zur Verfügung stünden. (Quelle: Ärzte Zeitung/QN)
 

ePA: Jeder Fünfte will Widerspruch einlegen

Die elektronische Patientenakte kommt ab 2025 verpflichtend für alle gesetzlich Versicherten – mit einer Opt-out-Regelung: Wer sie nicht möchte, muss aktiv widersprechen. Laut einer aktuellen Online-Befragung im Auftrag der AOK unter 10.000 Personen von Ende November finden 62,9 Prozent der Befragten diese Opt-out-Regelung zur elektronischen Patientenakte gut. 21,1 Prozent lehnen die Regelung ab, 12,4 Prozent sind unentschieden.

Die Befragung zeigt außerdem, dass aktuell etwa jeder fünfte Befragte (21,3 Prozent) Widerspruch gegen das Anlegen der persönlichen Patientenakte einlegen will. Knapp die Hälfte der Befragten (49,3 Prozent) will dies nicht tun, sehr viele Menschen (18,7 Prozent) sind noch unentschieden oder geben an, die neue Regelung noch nicht zu kennen (10,7 Prozent). „Diese Ergebnisse machen deutlich, dass viel Informations- und Überzeugungsarbeit vor uns liegt. Viele Menschen reagieren noch skeptisch und wissen zu wenig über die Vorteile der elektronischen Patientenakte“, so Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands. Um Unsicherheiten auszuräumen, brauche es im kommenden Jahr eine breit angelegte Informationskampagne, an der sich auch die AOK aktiv beteiligen werde. (Quelle: AOK)
 

Rechengrößen der Sozialversicherung 2024

Zum 1. Januar 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung: In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt sie bundesweit einheitlich auf jährlich 62.100 Euro beziehungsweise 5.175 Euro im Monat (2023: 59.850 Euro oder 4.987,50 Euro/Monat).
Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf jährlich 69.300 Euro beziehungsweise monatlich 5.775 Euro (2023: 66.600 Euro oder 5.550 Euro im Monat).

Der allgemeine Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2024 unverändert 14,6 Prozent, die Beiträge werden hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen erheben können und der nur vom Arbeitnehmer gezahlt wird, steigt um 0,1 Prozentpunkt auf 1,7 Prozent. Ebenfalls von den Krankenkassen eingezogen wird der paritätisch finanzierte Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Er beträgt für Versicherte mit Kind weiter 3,4 Prozent.

Wer mit seinem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich privat kranken- und pflegeversichern. Bei Arbeitnehmern zahlt dann der Arbeitgeber einen Zuschuss bis zur Höhe des gesetzlich festgelegten maximalen Zuschusses. Dieser beträgt 2024 für private Kranken- und Pflegeversicherung zusammen 509,74 Euro. Das gilt auch für Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Grenze liegt und die in der GKV freiwillig gesetzlich versichert sind.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt: in den neuen Bundesländern auf 7.450 Euro im Monat (2023: 7.100/Monat), in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro im Monat (2023: 7.300 Euro/Monat). (Quelle: Bundesregierung/PKV/QN)
 

Ulrich Kelber bleibt vorläufig Bundesdatenschutzbeauftragter

Eigentlich sollte zum 1. Januar 2024 jemand anderes auf den streitbaren Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, folgen. Aber noch haben sich die Parteien der Ampel-Koalition nicht auf einen Nachfolger/eine Nachfolgerin einigen können. Daher hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas Kelber darum gebeten, die Geschäfte vorerst weiterzuführen. Das kann er für maximal sechs Monate.

Kelber hatte sich immer wieder kritisch zu den von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach geplanten Digitalvorhaben im Gesundheitswesen geäußert, so zur Ausgestaltung der Elektronischen Patientenakte. In der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und in den neuen Digitalisierungsgesetzen, die am 14. Dezember 2023 vom Bundestag beschlossen werden sollen, wurde die Rolle des Bundesdatenschutzbeauftragten deutlich zurückgefahren. (Quelle: Deutscher Bundestag/QN)
 

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Für eine Krankschreibung müssen Patientinnen und Patienten seit 7. Dezember 2023 nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen: Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Dabei gilt jedoch: Die Patientin oder der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Ärztin oder der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu fünf Kalendertage ausstellen. Die Details für eine telefonische Krankschreibung beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 7. Dezember 2023 in seiner öffentlichen Sitzung.

Besteht die telefonisch festgestellte Erkrankung fort, muss die Patientin oder der Patient für die Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit die Arztpraxis aufsuchen. Im Fall, dass die erstmalige Bescheinigung anlässlich eines Praxisbesuchs ausgestellt wurde, sind Feststellungen einer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit auch per Telefon möglich. Ein Anspruch der Versicherten auf eine Anamnese und Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon besteht nicht.

Mit dem Beschluss setze der G-BA das in eine dauerhafte Regelung um, so Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen. Man gehe davon aus, dass das Bundesministerium für Gesundheit noch am 7. Dezember das Ergebnis seiner rechtlichen Prüfung zukommen lasse. „Für den G-BA steht im Vordergrund, dass die medizinische Sorgfalt bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit immer gewährleistet sein muss – das gilt selbstverständlich auch für die telefonische Anamnese. Und bei Bedarf müssen die Symptome durch eine unmittelbar persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Diese stellt nach wie vor den Standard in der ärztlichen Versorgung dar.“

Der Beschlusstext mit den Regelungsdetails wird nach Zustimmung des BMG dann hier veröffentlicht. (Quelle: G-BA)
 

Dentsply Sirona ernennt Kevin Boyle zum Chief Technology Officer

Kevin Boyle ist mit Wirkung vom 4. Dezember 2023 zum Senior Vice President, Chief Technology Officer und Mitglied des Management Committee von Dentsply Sirona ernannt wurde. In dieser Funktion berichtet er an den CEO Simon Campion.

Kevin Boyle verfügt über mehr als 20 Jahre Führungserfahrung in Forschung und Entwicklung (F&E) bei MedTech-Unternehmen. Er wechselt zu Dentsply Sirona von Becton Dickinson and Company (BD), wo er zuletzt als Senior Vice President Research and Development, Interventional Segment, tätig war.

„Kevin bringt einen ergebnisorientierten, innovativen und strategischen Führungsansatz mit und verfügt über umfassende Erfahrung in der funktionsübergreifenden Zusammenarbeit zur Maximierung des Geschäftserfolgs. Sein starkes Engagement für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Gesundheitswesens durch die Lösung unerfüllter klinischer und prozessualer Anforderungen durch tiefe Kundennähe, gepaart mit seinem Fokus auf die Entwicklung vielfältiger Teams, passt hervorragend zu unseren Werten", sagte Simon Campion, President & Chief Executive Officer von Dentsply Sirona. „Innovation ist und bleibt ein Eckpfeiler unserer Strategie, und Kevins Ernennung stellt sicher, dass unsere Fortschritte in diesem Bereich von Bedeutung sind.“

Kevin Boyle hat einen Master-Abschluss in Biomedizintechnik von der Texas A&M sowie einen Master-Abschluss in Management Information Systems von der Michael Smurfit Business School, UCD, in Irland. (Quelle: Dentsply Sirona)
 

FVDZ Bayern kritisiert AOK Bayern: Prävention bleibt auf der Strecke

Als falsche Entscheidung kritisiert der FVDZ Bayern die Weigerung der AOK, ausreichend finanzielle Mittel für die zahnmedizinische Versorgung ihrer Versicherten bereitzustellen. Damit gefährdet die „Gesundheitskasse“ die Mundgesundheit ihrer 4,6 Millionen Versicherten in Bayern. Damit sei die AOK, obwohl die größte gesetzliche Krankenversicherung in Bayern, die einzige große Krankenkasse, die nicht genug Mittel zur Verfügung stellt, um die zahnmedizinische Versorgung ihrer eigenen Versicherten zu sichern. Die Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) und AOK wurden ohne positives Ergebnis abgebrochen. Das angerufene Schiedsamt folgte der AOK.

Für die beiden stellvertretenden Landesvorsitzenden Dr. Thomas Sommerer und Dr. Romana Krapf ist insbesondere die zahnärztliche Prävention gefährdet. „Dass sich ausgerechnet die größte bayerische Krankenkasse als Sparfuchs erweist und damit ihre Versicherten, die vorwiegend aus dem ländlichen Bereich stammen, im Regen stehen lässt, ist unverantwortlich“, so Krapf. Sommerer verweist auf die nicht mehr finanzierten Behandlungen nach der neuen PAR-Richtlinie.
Mit einer Plakataktion in den bayerischen Zahnarztpraxen informiert die KZVB über die Misere. „Wir behandeln Sie trotzdem, solange wir noch können“, heißt es auf dem Plakat, das sich an die Patientinnen und Patienten richtet. „AOK-Patienten müssen aber möglicherweise mit längeren Wartezeiten für einen Termin rechnen.“ (Quelle: FVDZ Bayern)


Aera-Online wird Pate von Dentista e.V.

Die Zahnmedizin wird weiblicher: In den vergangenen Jahren legten mehr Frauen als Männer das Staatsexamen im Fach Zahnmedizin ab. Die Zahl wächst weiter und sie wird die Zahnmedizin verändern. Der Dentista e.V. verleiht der weiblichen Expertise in der Dentalwelt eine Stimme. Im Mittelpunkt des Verbands steht das Ziel, eine moderne zahnmedizinische Versorgung, gesunde Rahmenbedingungen und die Freude am Beruf zu fördern. Der Austausch mit Fachgesellschaften, Verbänden und Unternehmen ist dabei ein zentrales Element. Ab sofort unterstützt Aera-Online, nach eigenen Angaben Deutschlands größte Preisvergleichs- und Bestellplattform für Dentalprodukte, den Dentista e.V. mit einer Verbandspatenschaft.

„Anders als viele unserer männlichen Kollegen stehen wir Zahnärztinnen oftmals einer besonderen Herausforderung gegenüber: Dem Spagat zwischen unserem Beruf und unserer Familie“, so Dr. Rebecca Otto, Präsidentin des Dentista e.V. „Damit beides miteinander vereinbar ist und wir sowohl unseren PatientInnen, unserem Team als auch unseren Familien gerecht werden, müssen wir eine gute Work-Life-Balance finden und unsere Ressourcen sorgfältig managen. Dafür sind wir auch auf Lösungen aus der Branche angewiesen, wie sie beispielsweise Aera-Online bietet.“

Aera-Vertriebsleiter Steffen Schütz ergänzt abschließend: „Die Arbeit des Dentista e.V. ist absolut unterstützenswert, da sie langfristig zum Erhalt einer guten zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland beiträgt. Auch bei der Anzahl der weiblichen NutzerInnen auf unserer Plattform ist ein deutlicher Wachstumstrend zu erkennen. Es ist uns wichtig, mit einfachen, zeitsparenden Funktionen eine effiziente Materialwirtschaft zu ermöglichen und so mehr Raum für wesentliche Dinge zu schaffen. Wir freuen uns, die wertvolle Arbeit des Dentista e.V. mit einer Patenschaft zukünftig unterstützen zu können.“ (Quelle: Aera/Dentista)
 

Deutscher Pflegerat und BZÄK: Mehr interdisziplinäre Kooperationen!

Mundgesundheit und Allgemeingesundheit stehen in engem Zusammenhang. Eine schlechte Mundhygiene kann gesundheitliche Probleme nach sich ziehen. Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit beeinträchtigen oft die Zahnpflege. Die Förderung der Mundgesundheit in der Pflege für Menschen mit Behinderung und pflegerischem Unterstützungsbedarf ist Aufgabe professionell Pflegender, jedoch auch eine interdisziplinäre. Deutscher Pflegerat (DPR) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sehen dabei Verbesserungspotenzial, dargelegt in ihrem aktuell vorgestellten gemeinsamen Schnittstellenpapier „Mundgesundheit bei pflegerischem Unterstützungsbedarf“.

Unter den benannten Schnittstellen werden Probleme kurz skizziert, Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, zu mehr Kooperation und besserer Wissensvermittlung aufgerufen sowie konkrete Forderungen an die Politik eingebracht. (Quelle: BZÄK)
 

7,6 Prozent weniger Leistungen im Bereich Kons/Chir

Bessere Mundgesundheit, weniger Behandlungen, weniger Kosten für die GKV: In der Altersgruppe zwischen 20 und 60 Jahren ist im laufenden Jahr 2023 der Leistungsbedarf im konservierend-chirurgischen Bereich je behandeltem Versicherten gegenüber dem Jahr 2015 um 7,6 Prozent zurückgegangen. Das meldet die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Dies sei ein Erfolg des bereits seit vielen Jahren vollzogenen Wandels von einer kurativen hin zur präventionsorientierten Zahnmedizin. Die konsequent präventionsorientierte Behandlung durch die Zahnärztinnen und Zahnärzte führe aber nicht nur zu einer deutlichen Verbesserung der Mundgesundheit der Versicherten; „sie spiegelt sich auch in substantiellen Einsparungen bei den GKV-Finanzen wider“, so die KZBV.
Umso unverständlicher sei es, dass die Politik mit der wieder eingeführten Budgetierung die neue, präventionsorientierte Parodontitistherapie nach der neuen PAR-Richtlinie massiv gefährdet – mit katastrophalen Folgen für die Mund- und Allgemeingesundheit der Patientinnen und Patienten, so die KZBV. Ganz zu schweigen von den Folgekosten im zahnärztlichen und ärztlichen Sektor sowie den indirekten Krankheitskosten, die durch unbehandelte Parodontitis entstehen. (Quelle: KZBV)
 

BMG hält an der elektronischen Patientenakte ab 2025 fest

Das Bundesgesundheitsministerium hält an der Einführung der elektronischen Patientenakte Anfang 2025 fest. Das erklärte die Abteilungsleiterin Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Susanne Ozegowski, am 30. November 2023 auf einer Veranstaltung in Berlin. In der Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Digitalisierungsgesetz hatte unter anderem der GKV-Spitzenverband einen Aufschub bis Mitte 2025 gefordert.
Damit auch unstrukturierte Daten in der ePA genutzt werden können, wolle man Änderungen an der Sicherheitsstruktur der ePA vornehmen, damit die Daten in der ePA mit Hilfe von KI analysiert und in strukturierte Daten umgewandelt werden können.

Auch am Vorhaben, dass die Krankenkassen ihre Mitglieder auf der Grundlage von Datenauswertungen auf Gesundheitsrisiken, Impfungen etc. ansprechen sollen, wird festgehalten. „Die Kassen sollen nur einen Hinweis geben, die Entscheidung liegt beim Versicherten. Wir wollen damit die Menschen empowern.“ Dies sei eine moralische Verpflichtung der Digitalisierung, zitiert die Ärzte-Zeitung in ihrem Bericht aus der Veranstaltung. (Quellen: Ärztenachrichtendienst/Ärzte-Zeitung)


Neues KZBV-Jahrbuch: Zahlen, Daten und Fakten zur vertragszahnärztlichen Versorgung

Das von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erarbeitete Jahrbuch liefert umfangreiche Informationen zur vertragszahnärztlichen Versorgung und ist damit seit Jahrzehnten eine fundierte Basis für politische Diskussionen und wissenschaftliche Untersuchungen im Bereich der Zahnmedizin.
Die jetzt erschienene aktuelle Ausgabe des Jahrbuches zeigt, dass der Leistungsbedarf im konservierend-chirurgischen Bereich je behandeltem Versicherten in der Altersgruppe zwischen 20 und 60 Jahren zurückgegangen ist – ein Erfolg des bereits seit vielen Jahren vollzogenen Wandels von einer kurativen hin zur präventionsorientierten Zahnmedizin. Die konsequent präventionsorientierte Behandlung spiegelt sich auch in substanziellen Einsparungen bei den GKV-Finanzen wider.

Umso unverständlicher ist es, dass die als Meilenstein gewertete neue, präventionsorientierte Therapie zur Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis infolge der Kostendämpfungspolitik nach einer positiven Entwicklung nun durch die Budgetierung massiv gefährdet ist. Im Jahr 2022 – etwa ein Jahr nach ihrer Einführung – war die Behandlungsstrecke erfolgreich in der Versorgungsrealität angekommen. Das lässt sich an der deutlichen Zunahme von Neubehandlungsfällen in Höhe von 37 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ablesen.

Die Begeisterung des Nachwuchses sei noch ungebrochen: Mit mehr als 2.500 Approbationen im Jahr 2022 lasse sich ein neuer Höchststand konstatieren, und auch die Zahl der vertragszahnärztlich behandelnd tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte ist mit 62.759 beinahe unverändert hoch. Die Einzelpraxis ist nach wie vor das Erfolgsmodell: Mit 31.273 Praxen hat sie nicht nur einen Anteil von rund 80 Prozent an den 39.114 Praxen aller Praxisformen. Von insgesamt 17.514 angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten arbeiten 9.230 und damit mehr als die Hälfte in einer Einzelpraxis.

Das aktuelle Jahrbuch enthält Tabellen, Grafiken, Erläuterungen und Analysen unter anderem aus den Bereichen gesetzliche Krankenversicherung, zahnärztliche Versorgung, Zahnarztzahlen sowie Praxisentwicklung und kann für 10 Euro zuzüglich Versandkosten über die Website der KZBV im Printformat bestellt werden. Eine PDF-Datei zum Download ist kostenfrei verfügbar. (Quelle: KZBV)
 

MedTech-Verbände Austromed, BVMed und Swiss Medtech: Engere Zusammenarbeit vereinbart

Die drei deutschsprachigen Medizintechnik-Branchenverbände Austromed aus Österreich, BVMed aus Deutschland und Swiss Medtech aus der Schweiz wollen künftig noch enger zusammenarbeiten, sich bei politischen Themen eng verzahnen und ihren Mitgliedern gemeinsame Services anbieten. Das vereinbarten die Verbände in einer Kooperationsvereinbarung, die auf einer gemeinsamen Vorstandssitzung Ende November in Berlin unterzeichnet wurde.

Unterzeichneten die Vereinbarung (von links): Die Verbandspräsidenten Dr. Meinrad Lugan (BVMed), Dr. Beat Vonlanthen (Swiss Medtech) und Gerald Gschlössl (Austromed)
Unterzeichneten die Vereinbarung (von links): Die Verbandspräsidenten Dr. Meinrad Lugan (BVMed), Dr. Beat Vonlanthen (Swiss Medtech) und Gerald Gschlössl (Austromed)
BVMed

„Die DACH-Region ist einer der globalen Marktführer in der Medizintechnik-Branche. Viele MedTech-Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben weltweit einen herausragenden Ruf und sind Vorreiter in ihren spezialisierten Bereichen. Wir haben deshalb ein gemeinsames Interesse an der Förderung und Stärkung der Branche in der DACH-Region und wollen bei unseren Zielen enger kooperieren“, sagten die drei Verbandspräsidenten Gerald Gschlössl (AUSTROMED), Dr. Meinrad Lugan (BVMed) und Dr. Beat Vonlanthen (Swiss Medtech). Zu den gemeinsamen Zielen gehört der Erhalt einer hochwertigen Versorgung der Patientinnen und Patienten, die Herstellung und Bewahrung eines innovationsfreundlichen Rechtsrahmens für die MedTech-Branche, die Stärkung des DACH-Wirtschaftsstandorts, die Positionierung der Medizinprodukte-Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber für Fachkräfte oder die Unterstützung der Mitgliedsunternehmen bei Nachhaltigkeitsstrategien.

Vorteile einer engeren Zusammenarbeit sehen die drei Verbandsvertreter Mag. Philipp Lindinger (AUSTROMED), Dr. Marc-Pierre Möll (BVMed) und Dr. Daniel Delfosse (Swiss Medtech) vor allem im stärkeren Austausch von Fachwissen, der Vertretung von politischen Interessen, der Entwicklung von gemeinsamen Initiativen und der Förderung von Best Practices: „Gemeinsam können wir unseren Mitgliedern einen noch besseren Service bieten und unseren politischen Initiativen mehr Kraft verleihen. Unser Ziel ist es, förderliche Rahmenbedingungen für die MedTech-Branche zu schaffen und politische Entscheidungsprozesse aktiv mitzugestalten.“ (Quelle: BVMed)
 

Telefonische Krankschreibung soll schnell wiederkommen

Zur Entlastung der Arztpraxen soll die telefonische Krankschreibung wieder eingeführt werden, und zwar früher, als zunächst angekündigt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll sich ab 7. Dezember damit befassen, die Regelung dann möglichst sofort wieder greifen. Sowohl Hausärzte- und Ärzteverbände als auch Krankenkassen hatten gefordert, die in der Corona-Pandemie bewährte Regelung angesichts der hohen Zahl von Atemwegserkrankungen schnell wieder einzuführen, um die Praxen und Ärzte zu entlasten und weitere Ansteckungen durch Patienten, die die Praxis nur wegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufsuchen müssten, zu vermeiden. (Quellen: QN/G-BA)

 

Quelle: Quintessence News Nachrichten Praxis Politik Wirtschaft Telematikinfrastruktur Dokumentation

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