0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
3008 Views

Vorsicht bei der Gestaltung von Berufsausübungsgemeinschaften – Dr. Wieland Schinnenburg zu einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg

(c) Talaj/Shutterstock.com

Fast alle selbstständigen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland arbeiten mit einer „Kassenzulassung“, da sie nur dann Patienten zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung behandeln dürfen. Diese Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung verlangt aber auch, die damit verbundenen Pflichten einzuhalten. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat die Entziehung der Zulassung eines Vertragszahnarzts bestätigt. Ihm war unter anderem vorgeworfen worden, andere Zahnärzte als angebliche Partner einer Berufsausübungsgesellschaft (BAG) geführt zu haben, die in Wirklichkeit angestellt waren (Az.: L 7 KA 4/20, Entscheidung vom 21. September 2022)

Nach Paragraf 95 (6) Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ist die vertragszahnärztliche Zulassung zu entziehen, wenn der Vertragszahnarzt seine vertragszahnärztlichen Pflichten gröblich verletzt. Eine solche gröbliche Verletzung liegt unter anderem vor, wenn angestellte Zahnärzte als Partner einer Berufsausübungsgemeinschaft (früher: Gemeinschaftspraxis) geführt werden.

Eigenes wirtschaftliches Risiko tragen

Ob bei einem angeblichen Partner in Wirklichkeit eine abhängige Beschäftigung (so genannte Scheinselbstständigkeit) vorliegt, ist in einer Gesamtschau aller Umstände zu bewerten. Wesentliche Kriterien sind: Der Betreffende muss ein eigenes wirtschaftliches Risiko tragen und eben nicht ein Festgehalt erhalten – es nützt nichts, wenn dieses als „feste monatliche Ausschüttung“ oder Ähnliches bezeichnet wird. Ebenso muss er nach einer gewissen Zeit am immateriellen Wert der gemeinsamen Praxis beteiligt werden. Weiter darf er keinen Weisungen unterliegen, wann und wie er seine zahnärztlichen Leistungen erbringt.

Das LSG hat noch eine weitere Anforderung formuliert: Der Vertragszahnarzt muss dem Zulassungsausschuss alle Verträge und sonstigen Vereinbarungen vorlegen und diese müssen den Anforderungen des Vertragszahnarztrechts entsprechen. Hierzu müsse der Vertragszahnarzt fachkundigen juristischen Rat einholen.

Drastische Folgen der Scheinselbstständigkeit

Die Folgen einer Scheinselbstständigkeit sind drastisch: Die von Scheinselbstständigen erbrachten GKV-Leistungen werden nicht bezahlt, den Beteiligten droht ein Disziplinarverfahren und dem Initiator kann die Zulassung entzogen werden. Deshalb ist bei Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft dringend zu empfehlen, bei der Vertragsgestaltung spezialisierten fachkundigen Rat einzuholen und keineswegs einfach einen Mustervertrag zu verwenden. Ebenso sollten bestehende Verträge regelmäßig überprüft werden.

Dr. Wieland Schinnenburg, Zahnarzt und Rechtsanwalt, Hamburg

Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg
Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg
Foto: Stephan Trapp
Dr. Wieland Schinnenburg studierte Zahnmedizin und Jura und war bis Ende 2017 als Zahnarzt in eigener Praxis in Schleswig-Holstein tätig. Parallel arbeitete er als Rechtsanwalt und Mediator in Hamburg und ist in diesem Bereich weiter aktiv.

Schinnenburg ist FDP-Mitglied und war unter anderem Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft. Nach der Bundestagswahl 2017 war er für eine Legislaturperiode bis Oktober 2021  Mitglied des Deutschen Bundestags und in dieser Zeit Mitglied des Gesundheits- und des Rechtsausschusses und Drogenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

Reference: Studium & Praxisstart Praxisführung Praxis Wirtschaft

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
17. Jun 2025

„Akademische/r Experte/in“ als neues postgraduales Weiterbildungsangebot

Die Danube Private University (DPU) in Krems erweitert das Angebot postgradualer Weiterbildungen – bekannte Studiengänge zum Master of Science (Continuing Education) starten im Herbst 2025
16. Jun 2025

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Juni 2025
16. Jun 2025

Sachsen-Anhalt setzt auf Quote und Stipendien gegen den Zahnarztmangel

Landzahnarztgesetz verabschiedet – Land finanziert zehn weitere Studienplätze in Ungarn
13. Jun 2025

Die Gewinnerinnen und Gewinner des Green Dental Award 2025

Welche nachhaltigen Produktideen, Serviceleistungen und Logistiklösungen die Jury der Initiative „Die Grüne Praxis“ überzeugten
12. Jun 2025

Neuer Dentista-Vorstand: bekannte und neue Gesichter

Dr. Rebecca Otto bleibt Präsidentin, Dr. Juliane von Hoyningen-Huene übernimmt Bereich Standespolitik
12. Jun 2025

„Man kann viel erreichen, wenn man gegenüber dem Prüfgremium sachlich agiert“

Folge #27 will dem Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung den Schrecken nehmen
12. Jun 2025

Perfekter Sommer-Boost für Praxis und Implantologie

ITI Summit meets Ostsee-Vibes in Travemünde am 4. und 5. Juli 2025
11. Jun 2025

Sachsen: finanzielle Unterstützung für Zahnärztinnen

Förderprogramm: Niedergelassenen Zahnärztinnen können nach Geburt eines Kindes einmalige Zahlung erhalten

Related books

  
Andrea Faggian

The Lean Dental Office

Run your practice like the best companies in the world
Andrea Faggian

Il dentista lean

Gestisci il tuo studio come le migliori aziende al mondo
Alessandro Agnini / Andrea Mastrorosa Agnini

La rivoluzione digitale 2.0

Applicazioni clinico-tecniche nella pratica quotidiana
Aynur Durali

Meine Zahnarztpraxis läuft

Tipps und Tricks zur Gewinnsteigerung
Christian Henrici / Bernd Halbe (Editor)

Mein Beruf – meine Zukunft

Kriterien einer Entscheidungsfindung – angestellt oder selbstständig?