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DGKFO unterstützt Bemühungen für eine bessere Studienlage – Kieferorthopädie in die DMS VI aufnehmen

Nach dem Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) reagiert nun auch die wissenschaftliche Fachgesellschaft auf die am Anfang dieser Woche erhobene Kritik des Bundesrechnungshofs zur kieferorthopädischen Behandlung. Die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie e.V. unterstützt die Forderung nach mehr Versorgungsforschung in der Kieferorthopädie, weise aber fehlerhafte und unverständliche Aussagen des Bundesrechnungshofs zurück, so die Stellungnahme der DGKFO.

Der Bundesrechnungshof hatte dem Bundesministerium für Gesundheit vorgeworfen, in Sachen Transparenz untätig geblieben zu sein. Es mangele unter anderem an Versorgungsforschung in der Kieferorthopädie, der medizinische Nutzen der zulasten der Versichertengemeinschaft erbrachten kieferorthopädischen Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung sei unklar.

Man unterstütze ausdrücklich alle Bemühungen zur Verbesserung der Studienlage zu Nutzen und Wirksamkeit kieferorthopädischer Behandlungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen – eine qualitativ hochwertige Versorgungsforschung gehöre dazu. Darum begrüße die DGKFO, dass der Bundesrechnungshof das Bundesgesundheitsministerium dazu auffordert, „eine Versorgungsforschung im Bereich Kieferorthopädie anzustoßen“.

Studien auf höchsten Evidenzniveau

Die Gesellschaft widerspreche jedoch der pauschalen Behauptung, dass der Nutzen der kieferorthopädischen Therapie nicht gesichert sei. „Publikationen auf höchstem Evidenzniveau belegen beispielsweise, dass Fehlstellungen – vergrößerte sagittale Frontzahnstufen – unbehandelt derzeit weltweit für über 200 Millionen Verletzungen pro Jahr mit entsprechenden Folgekosten verantwortlich sind. Ebenso belegen Untersuchungen, dass sich die Wahrscheinlichkeit eines Frontzahntraumas bei dieser Form der Fehlstellung verdoppelt“, heißt es.

Leitfaden zur Qualitätssicherung kommt

Eine Voraussetzung für erfolgreiche Untersuchungen im Rahmen der Versorgungsforschung ist auch die Qualität der langfristigen kieferorthopädischen Behandlungsdokumentation. Aus diesem Grund hat die DGKFO bereits vor einiger Zeit einen Leitfaden zur Qualitätssicherung in der kieferorthopädischen Behandlung auf den Weg gebracht, der sich in der finalen Abstimmungsphase befindet.

Fragen der KfO in die DMS VI

Darüber hinaus plant die DGKFO, kieferorthopädische Fragestellungen als Bestandteil der kommenden 6. Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS VI) zu etablieren. Nicht zuletzt arbeiten Expertinnen und Experten der Gesellschaft bereits seit einiger Zeit daran, Stellungnahmen und Leitlinien zu verschiedenen Fragestellungen zu erstellen bzw. zu aktualisieren.

Nicht nachvollziehen kann die Gesellschaft Aussagen des Bundesrechnungshofes über eine angebliche Erhöhung der Fallkosten, da sich weder BEMA noch Punktwerte seit 2008 nennenswert erhöht haben. Die allgemeinen Preisanpassungen im Rahmen der Punktwerterhöhung erklären eine angebliche Verdoppelung der Fallkosten nicht.

Mehr Transparenz scheitert am Datenschutz

Die ebenfalls vom Bundesrechnungshof kritisierte Situation bei Selbstzahlerleistungen sei 2016 durch eine Stellungnahme des BDK, der DGKFO und der KZBV kommentiert worden. Eine Übernahme von oftmals wünschenswerten Selbstzahlerleistungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird darin nicht empfohlen. Die ebenfalls geforderte Transparenz über Selbstzahlerleistungen wäre nach Auffassung der DGKFO unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten höchst problematisch und nur dann zu akzeptieren, wenn diese generell auf alle Selbstzahlerleistungen im Bereich der Medizin ausgedehnt würde. Aufgrund des privaten Charakters eines solchen Dienstvertrages müssten dann jedoch die gesetzlichen Rahmenbedingungen massiv geändert werden. In ähnlicher Richtung hatte sich auch der BDK in dieser Frage geäußert.

Lesen Sie zu den Perspektiven der Kieferorthopädie im Zeitalter der Digitalisierung auch den Kommentar: „Die Digitalisierung der KfO wird nicht nur die KfO verändern“.

Titelbild: Shutterstock/Liukov
Quelle: DGKFO/Quintessence News Kieferorthopädie Nachrichten Politik

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