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31 zahnärztliche und kieferorthopädische Fachgesellschaften, Verbände und Institutionen aus 25 Ländern positionieren sich zu Fernbehandlung mit Alignern

(c) chainarong06/Shutterstock.com

Mit großer Sorge beobachten Zahnärzte und Kieferorthopäden in ganz Europa die zunehmenden Aktivitäten von Start-up-Unternehmen, die kieferorthopädische Behandlungen mit Alignern per Post, ohne ordnungsgemäße Diagnostik und ohne regelmäßige klinische Überwachung bewerben und verkaufen.
Diese Unternehmen preisen ihre Dienstleistungen oft als erschwinglich, schnell und sicher an, obwohl sie nicht den erforderlichen zahnmedizinischen Standards entsprechen. Eine kieferorthopädische Behandlung ohne ordnungsgemäße Diagnostik und regelmäßige klinische Überwachung birgt erhebliche Risiken für die Gesundheit der Patienten.

Grundlegende Anforderungen an Behandlung

Deshalb haben sich unter Koordination der EFOSA, der European Federation of Orthodontic Specialists Associations 31 zahnärztliche und kieferorthopädische Fachgesellschaften, Verbände und Institutionen aus 25 Ländern zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Erklärung über die fragwürdige Fernbehandlung von Zahnfehlstellungen zu unterzeichnen und uneingeschränkt zu unterstützen. In dieser Gemeinsamen Erklärung werden die grundlegenden Anforderungen an jede kieferorthopädische Behandlung dargestellt. Auch die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie, der BDK und das German Board of Orthodontics and Orofacial Orthopedics haben sich dieser Erklärung angeschlossen. Die Gemeinsame Erklärung zur Fernbehandlung von Zahnfehlstellungen ist in dreizehn Sprachen verfügbar.

Behandlungen ohne gründliche klinische Untersuchung des Patienten vor Ort, Röntgenaufnahmen und regelmäßige klinische Überwachung sind potenziell gesundheitsgefährdend. Die ausschließliche Selbst- und Fernbehandlung ist aus medizinischer Sicht nicht zu rechtfertigen und stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die medizinischen und zahnmedizinischen Standards dar.

Jeder Patient sollte auf Grundanforderungen achten

„Die Einstimmigkeit der europäischen Kieferorthopäden macht deutlich, dass Kieferorthopädie mehr ist als nur das Ausrichten der Frontzähne, es geht um einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem das Wohl des Patienten im Mittelpunkt unserer Behandlungen steht“, sagt Prof. Dr. Dr. Christian Scherer, der das Projekt für die EFOSA koordiniert hat. „Jeder Patient sollte darauf achten, dass die in der Gemeinsamen Erklärung formulierten Grundanforderungen auch bei seiner Behandlung beachtet werden, damit die Behandlung sicher durchgeführt werden kann.“

Zur Fernbehandlung von Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen

Verschiedene Unternehmen bieten die Behandlung von Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen in der Form an, dass aufgrund von durch den Patienten selbst erstellten Zahnabdrücken eine Behandlung geplant, Behandlungsgeräte (insbesondere sog. Aligner) gefertigt und an den Patienten versandt werden und der Fortgang der Behandlung im Übrigen ohne unmittelbare Kontakte zwischen dem Patienten und dem Behandelnden mittels Telemedien durch Übermittlung von Bild- oder Videodateien überwacht wird.

Hierzu stellen wir fest:

  1. Jede Behandlung von Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen stellt einen Eingriff in das stomatognathe System dar und sollte deshalb dem Zahnarzt vorbehalten sein.
  2. Jede Behandlung von Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen setzt eine klinische Untersuchung des Patienten und in aller Regel die Erhebung bildgebender Befunde voraus, um die Behandlung adäquat zu planen und Kontraindikationen auszuschließen oder besondere Risikokonstellationen zu erkennen.
  3. Jede Behandlung von Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen setzt eine regelmäßige klinische Behandlungskontrolle voraus, um nicht nur den Behandlungsfortschritt zu beurteilen, sondern auch, um mögliche Komplikationen wie unerwünschte Zahnbewegungen aber auch sonstige intraorale Pathologien frühzeitig zu erkennen.
  4. Eine Selbstbehandlung durch den Patienten sowie eine ausschließliche Fernbehandlung ist daher als für den Patienten potenziell gesundheitsgefährdend zurückzuweisen und ist aus zahnmedizinischer Sicht nicht zu verantworten. Eine ausschließliche Fernbehandlung stellt sich deshalb als gravierender Verstoß gegen den zahnmedizinischen Standard dar.

Die Gemeinsame Erklärung in der mehrsprachigen Fassung steht auch auf der Homepage des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden zum Download bereit.

Quelle: BDK/DGKFO/GBO Kieferorthopädie Politik Patientenkommunikation Praxis Zahnmedizin Nachrichten

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