0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
2714 Aufrufe

Wer kann das Weiterbildungsstipendium nutzen – Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg gibt Auskunft

(c) Ground Picture/shutterstock.com

Nach den aktuellen Richtlinien und besonderen Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) durch das Programm „Weiterbildungsstipendium“ der Bundesregierung sollen herausragende berufliche Begabungen gefördert werden. Für die Weiterbildung der ZFA gibt die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hierzu nachstehende Informationen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Personen, die die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten oder zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) abgeschlossen und die ihre Abschlussprüfung „besser als gut“ bestanden haben (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser). Die Bewerberinnen oder Bewerber dürfen bei Beginn der Förderung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (Zu Anrechnungsmöglichkeiten von Erziehungszeiten, Grundwehr- oder Zivildienst etc. siehe Richtlinien der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung SBB)

Was wird gefördert?

Das Spektrum förderungsfähiger Maßnahmen ist breit: neue Technologien, besondere Arbeitstechniken, berufliche Aufstiegsfortbildungen fachkundliche Nachweise, ZMF, ZMP, ZMV, DH oder Fachwirtin, Fachwirt, Auslandspraktikum, Management, Rhetorik, Präsentationstechniken und vieles mehr.

Was kann nicht gefördert werden?

Nicht förderfähig sind Umschulungen und Zweitausbildungen, zum Beispiel die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen. Auch Bildungsmaßnahmen, die erkennbar auf einen Berufswechsel gerichtet sind (beispielsweise Ausbildung zur Heilpraktikerin oder zum Heilpraktiker) sind nicht förderfähig. Nicht bezuschusst werden auch Bildungsmaßnahmen, die der Vorbereitung auf allgemeinbildende Bildungsabschlüsse dienen (Mittlere Reife, Fachhochschulreife usw).

Wie hoch ist die Förderung

Pro Stipendiatin und Stipendiat stehen bis zu 8.700 Euro in drei aufeinanderfolgenden Förderjahren zur Verfügung (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre).

Jede Stipendiatin und jeder Stipendiat trägt einen Eigenanteil; die Höhe des Eigenanteils ist in den aktuellen Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.

Wie bewirbt man sich?

Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter der Rufnummer (07 11) 2 28 45 26 (hierzu soll das Prüfungszeugnis bereitgehalten werden) oder per Mail an teuber@lzk-bw.de mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Prüfungsdatum, Prüfungsergebnis.

Quelle: Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Team Fortbildung aktuell Praxis

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
19. Feb. 2025

Patientengerechte Erklärung des oralen Mikrobioms

ProDente: Viele Faktoren können das mikrobielle Gleichgewicht im Mund aus der Balance bringen
19. Feb. 2025

Vom Netz ins Herz

Praxisknigge-Tipp: Die Kraft der Emotionen nutzen, um Patienten von der Praxis zu begeistern
18. Feb. 2025

Blog zur IDS 2025 – Wegweiser, Menschen, Trends

Vom 25. bis 29. März 2025 trifft sich die internationale Dentalbranche in Köln zur 41. Internationalen Dental-Schau
18. Feb. 2025

Anfärbetabletten in der Mundhygiene von Kindern

Gemeinnützige Studienförderung des Vereins für Zahnhygiene e. V. geht in diesem Jahr nach Greifswald
18. Feb. 2025

Bewährtes Fluoridgel mit neuem Geschmack

Elmex Gelée jetzt in der Geschmacksrichtung Pfirsich-Minze erhältlich – Adhärenz soll erhöht werden
17. Feb. 2025

Bundesweiter Start der ePA laut BMG frühestens im April

Kassen melden, dass für alle Versicherten eine ePA angelegt worden sei – Praxen erst mit offiziellem Rollout zum Befüllen verpflichtet
17. Feb. 2025

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Februar 2025
17. Feb. 2025

Vollständig optimiertes Systemkonzept für die Hygiene

Neue Miele-Lösungen für die Zahngesundheit – vernetzbar, effizient und live präsentiert auf der IDS