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Wer kann das Weiterbildungsstipendium nutzen – Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg gibt Auskunft

(c) Ground Picture/shutterstock.com

Nach den aktuellen Richtlinien und besonderen Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) durch das Programm „Weiterbildungsstipendium“ der Bundesregierung sollen herausragende berufliche Begabungen gefördert werden. Für die Weiterbildung der ZFA gibt die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hierzu nachstehende Informationen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Personen, die die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten oder zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) abgeschlossen und die ihre Abschlussprüfung „besser als gut“ bestanden haben (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser). Die Bewerberinnen oder Bewerber dürfen bei Beginn der Förderung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (Zu Anrechnungsmöglichkeiten von Erziehungszeiten, Grundwehr- oder Zivildienst etc. siehe Richtlinien der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung SBB)

Was wird gefördert?

Das Spektrum förderungsfähiger Maßnahmen ist breit: neue Technologien, besondere Arbeitstechniken, berufliche Aufstiegsfortbildungen fachkundliche Nachweise, ZMF, ZMP, ZMV, DH oder Fachwirtin, Fachwirt, Auslandspraktikum, Management, Rhetorik, Präsentationstechniken und vieles mehr.

Was kann nicht gefördert werden?

Nicht förderfähig sind Umschulungen und Zweitausbildungen, zum Beispiel die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen. Auch Bildungsmaßnahmen, die erkennbar auf einen Berufswechsel gerichtet sind (beispielsweise Ausbildung zur Heilpraktikerin oder zum Heilpraktiker) sind nicht förderfähig. Nicht bezuschusst werden auch Bildungsmaßnahmen, die der Vorbereitung auf allgemeinbildende Bildungsabschlüsse dienen (Mittlere Reife, Fachhochschulreife usw).

Wie hoch ist die Förderung

Pro Stipendiatin und Stipendiat stehen bis zu 8.700 Euro in drei aufeinanderfolgenden Förderjahren zur Verfügung (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre).

Jede Stipendiatin und jeder Stipendiat trägt einen Eigenanteil; die Höhe des Eigenanteils ist in den aktuellen Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.

Wie bewirbt man sich?

Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter der Rufnummer (07 11) 2 28 45 26 (hierzu soll das Prüfungszeugnis bereitgehalten werden) oder per Mail an teuber@lzk-bw.de mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Prüfungsdatum, Prüfungsergebnis.

Quelle: Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Team Fortbildung aktuell Praxis

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