0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
2147 Aufrufe

Regelung gilt ab 19. Oktober 2020 – Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen

Ärzte können Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege ab 19. Oktober 2020 wieder nach telefonischer Anamnese krankschreiben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 15. Oktober 2020 angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens und der bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison beschlossen. Die Regelung gilt zunächst bis Jahresende.

Mit der Sonderregelung ist es möglich, dass Ärzte Patienten für bis zu sieben Kalendertage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen können, ohne dass diese dafür in die Praxis kommen müssen. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen, heißt es dazu beim G-BA. Eine Verlängerung um weitere bis zu sieben Kalendertage ist im Wege der telefonischen Anamnese einmalig möglich.

Ärzte drängten auf Wiedereinführung der Regelung

Die Regelung hatte es bereits zu Beginn der Pandemie gegeben. Sie war befristet und lief angesichts sinkender Infektionszahlen zum 31. Mai 2020 aus. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte sich im G-BA für eine Wiedereinführung der bundesweiten Regelung eingesetzt und einen entsprechenden Beschlussantrag eingebracht. „Die Sonderregelung zur telefonischen AU-Bescheinigung stellt eine wirksame Maßnahme zur Pandemiebekämpfung dar“, betonte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen.

Infektpatienten trennen, unnötige Wege vermeiden

„Damit werden unnötige Wege potenziell infektiöser Menschen im öffentlichen Raum vermieden“, sagte Vizevorstandschef Dr. Stephan Hofmeister. Außerdem könne eine Vermischung von Infektpatienten mit anderen oft chronisch kranken Patienten vermieden und die Praxen entlastet werden. Hofmeister: „Diese sind durch die gestiegenen Hygieneanforderungen ohnehin am Limit ihrer Kapazitäten.“

Regelung gilt auch für Krankheit der Kinder

Die Ausstellung einer „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes“ (Formular 21) ist ebenfalls wieder telefonisch möglich. Die KBV hat dazu eine entsprechende Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband getroffen.

Grippale Infekte und Infektionen mit Sars-CoV-2

Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, erläuterte die neue Regelung so: „Wir haben aktuell eine sich beschleunigende Infektionsdynamik mit dem COVID-19-Virus, zeitgleich aber auch vermehrt grippale Infekte. Diese parallele Entwicklung ist besorgniserregend. Wir müssen sie unbedingt unterbrechen, ohne dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten darunter leidet. Hier brauchen wir eine bundesweite robuste Lösung, um Vertrauen aufzubauen“.

Volle Wartezimmer vermeiden

Klar sei, so Hecken: „Wir erleben eine erschreckende Entwicklung der Neuinfektionen. Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer. Denn allein durch mögliche Kontakte auf dem Weg in die Praxis oder beim Warten in geschlossenen Räumen steigt das Risiko, sich anzustecken. Mit der Krankschreibung per Telefon gibt es für Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen eine gute Alternative zum Praxisbesuch. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr mit der Krankschreibung per Telefon haben gezeigt, wie umsichtig Versicherte damit umgehen.“

Ältere und Risikopatienten sollen Arztbesuche wahrnehmen können

Von der räumlichen Trennung der Fälle werden vor allem auch viele ältere und multimorbide Risikopatienten ohne Atemwegsprobleme profitieren, so Hecken: „Ihnen wollen wir die Angst nehmen. Sie können notwendige Arztbesuche und Behandlungen trotz eines aktiven Pandemiegeschehens nutzen, ohne sich einer erhöhten Ansteckungsgefahr auszusetzen oder Krankheiten zu verschleppen. Und diesen älteren und kranken Risikopatientinnen und Risikopatienten können wir nicht zumuten, täglich die 7-Tage-Inzidenz zu überprüfen, um eine Entscheidung über einen Arztbesuch zu treffen. Hier würden regional unterschiedliche Regelungen nur Verunsicherung schaffen. Als Verantwortliche in der Gesundheitsversorgung müssen wir uns daran messen lassen, wie wir jene Menschen schützen, die besonders hilfebedürftig sind. Das muss der Gradmesser unseres Handelns sein, natürlich auch in der Pandemie.“

Der G-BA werde rechtzeitig vor dem Auslaufen über eine Anpassung der zeitlichen Befristung beraten. „Wie schnell Entscheidungen im Pandemiefall überholt sein können und angepasst werden müssen, haben wir alle in diesem Jahr gelernt“, so Hecken.

Quellen: Pressemitteilungen des G-BA und der KBV

Titelbild: Sheff/Shutterstock.com
Quelle: Quintessence News Team Nachrichten Praxis

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
11. März 2025

Alles easy? Oder was?

Füllung (Restauration) versus direkte Rekonstruktion bei den Befunden c, pw, ww (3)
11. März 2025

Medikamenten-induzierte Gingivahyperplasien

Anamnese: Gezielt Erkrankungen abfragen, die als Indikation für bestimmte Medikamentengruppen infrage kommen
11. März 2025

„Angebot völlig indiskutabel“

ZFA-Tarifverhandlung: Stellungnahmen des vmf und der AAZ – weitere Streikmaßnahmen geplant
11. März 2025

Empfehlungen für ein pünktliches Terminmanagement

Sybille David-Hebgen: Weniger Wartezeiten für Patienten – weniger Stress für das gesamte Praxisteam
7. März 2025

Selbst in „Frauenberufen“ bekommen Männer oft mehr

Equal Pay Day: Bewertung frauendominierter Berufe muss grundlegend neu erfolgen
7. März 2025

Studis, Meisterschüler und Azubis: am Samstag kostenfrei auf die IDS

Tickets vorab online buchen – aktuelle Entwicklungen, Innovationen und Branchenkontakte
7. März 2025

Mundflora in Balance halten

PerioTrap Pharmaceuticals: Mikrobiom erhalten bei gleichzeitigem Schutz vor Karies und Zahnfleischerkrankungen
6. März 2025

Multifunktionsgerät soll den Praxisalltag optimieren

Zyris: Isolite auf der IDS live erleben und praxisnahe Tipps zur effizienten Integration erhalten