0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
2012 Views

Regelung gilt ab 19. Oktober 2020 – Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen

Ärzte können Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege ab 19. Oktober 2020 wieder nach telefonischer Anamnese krankschreiben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 15. Oktober 2020 angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens und der bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison beschlossen. Die Regelung gilt zunächst bis Jahresende.

Mit der Sonderregelung ist es möglich, dass Ärzte Patienten für bis zu sieben Kalendertage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen können, ohne dass diese dafür in die Praxis kommen müssen. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen, heißt es dazu beim G-BA. Eine Verlängerung um weitere bis zu sieben Kalendertage ist im Wege der telefonischen Anamnese einmalig möglich.

Ärzte drängten auf Wiedereinführung der Regelung

Die Regelung hatte es bereits zu Beginn der Pandemie gegeben. Sie war befristet und lief angesichts sinkender Infektionszahlen zum 31. Mai 2020 aus. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte sich im G-BA für eine Wiedereinführung der bundesweiten Regelung eingesetzt und einen entsprechenden Beschlussantrag eingebracht. „Die Sonderregelung zur telefonischen AU-Bescheinigung stellt eine wirksame Maßnahme zur Pandemiebekämpfung dar“, betonte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen.

Infektpatienten trennen, unnötige Wege vermeiden

„Damit werden unnötige Wege potenziell infektiöser Menschen im öffentlichen Raum vermieden“, sagte Vizevorstandschef Dr. Stephan Hofmeister. Außerdem könne eine Vermischung von Infektpatienten mit anderen oft chronisch kranken Patienten vermieden und die Praxen entlastet werden. Hofmeister: „Diese sind durch die gestiegenen Hygieneanforderungen ohnehin am Limit ihrer Kapazitäten.“

Regelung gilt auch für Krankheit der Kinder

Die Ausstellung einer „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes“ (Formular 21) ist ebenfalls wieder telefonisch möglich. Die KBV hat dazu eine entsprechende Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband getroffen.

Grippale Infekte und Infektionen mit Sars-CoV-2

Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, erläuterte die neue Regelung so: „Wir haben aktuell eine sich beschleunigende Infektionsdynamik mit dem COVID-19-Virus, zeitgleich aber auch vermehrt grippale Infekte. Diese parallele Entwicklung ist besorgniserregend. Wir müssen sie unbedingt unterbrechen, ohne dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten darunter leidet. Hier brauchen wir eine bundesweite robuste Lösung, um Vertrauen aufzubauen“.

Volle Wartezimmer vermeiden

Klar sei, so Hecken: „Wir erleben eine erschreckende Entwicklung der Neuinfektionen. Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer. Denn allein durch mögliche Kontakte auf dem Weg in die Praxis oder beim Warten in geschlossenen Räumen steigt das Risiko, sich anzustecken. Mit der Krankschreibung per Telefon gibt es für Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen eine gute Alternative zum Praxisbesuch. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr mit der Krankschreibung per Telefon haben gezeigt, wie umsichtig Versicherte damit umgehen.“

Ältere und Risikopatienten sollen Arztbesuche wahrnehmen können

Von der räumlichen Trennung der Fälle werden vor allem auch viele ältere und multimorbide Risikopatienten ohne Atemwegsprobleme profitieren, so Hecken: „Ihnen wollen wir die Angst nehmen. Sie können notwendige Arztbesuche und Behandlungen trotz eines aktiven Pandemiegeschehens nutzen, ohne sich einer erhöhten Ansteckungsgefahr auszusetzen oder Krankheiten zu verschleppen. Und diesen älteren und kranken Risikopatientinnen und Risikopatienten können wir nicht zumuten, täglich die 7-Tage-Inzidenz zu überprüfen, um eine Entscheidung über einen Arztbesuch zu treffen. Hier würden regional unterschiedliche Regelungen nur Verunsicherung schaffen. Als Verantwortliche in der Gesundheitsversorgung müssen wir uns daran messen lassen, wie wir jene Menschen schützen, die besonders hilfebedürftig sind. Das muss der Gradmesser unseres Handelns sein, natürlich auch in der Pandemie.“

Der G-BA werde rechtzeitig vor dem Auslaufen über eine Anpassung der zeitlichen Befristung beraten. „Wie schnell Entscheidungen im Pandemiefall überholt sein können und angepasst werden müssen, haben wir alle in diesem Jahr gelernt“, so Hecken.

Quellen: Pressemitteilungen des G-BA und der KBV

Titelbild: Sheff/Shutterstock.com
Reference: Quintessence News Team Nachrichten Praxis

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
17. May 2024

Wie Elternschaft das Gehirn verändert

Eltern haben stärkere neuronale Netzwerke, die auch mit erhöhter Wachsamkeit für Bedrohungen verbunden sind
17. May 2024

Praxen müssen für die neuen ZFA sichtbar sein

Sylvia Gabel (vmf) gibt Tipps, wie ZFA nach ihrer Abschlussprüfung für die Praxis gewonnen und gebunden werden können
17. May 2024

Anhaltende Schmerzlinderung bei 87 Prozent der Befragten

Elmex Sensitive Professional sorgt für eine sofortige und dauerhafte Linderung bei Dentinhypersensibiliät
16. May 2024

Mit wenigen Klicks zur Weiterbildung

Orientierung über Möglichkeiten der staatlichen Förderung und Beratung zu Weiterbildungsmöglichkeiten
16. May 2024

Umstellung von individueller Produktfarbe auf transparente Farbidentität

Lege Artis: Neuerungen sollen einen modernen Ansatz signalisieren und die Identität der Marke unterstreichen
15. May 2024

Patientenakte-Herausgabe in erster Kopie unentgeltlich

Auskunftsansprüche inklusive aller Behandlungsunterlagen sollten binnen eines Monats erfüllt werden
14. May 2024

Inklusiver Zahnputzplan für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung

Neues Serviceangebot der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
13. May 2024

Ein Jahr voller Gewinne

Miniliu feiert ihren 15. Geburtstag – Party findet am 13. und 14. September 2024 in Düsseldorf statt