0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1508 Aufrufe

BDK: Verbraucherzentrale NRW lässt es bei Bericht über erstrittenes Urteil an Transparenz fehlen

„Ratenzahlungsvereinbarungen und Vereinbarungen über einmalige Vorschusszahlung vor Beginn der Behandlungen sind unwirksam.“ So fasst die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein von ihr gegen einen Kieferorthopäden erstrittenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zusammen. Erst im Fließtext wird klargestellt, dass sich das Urteil um „vorformulierte Vereinbarungen“ drehte und es nicht generell um individuelle Zahlungsvereinbarungen mit Patienten ging, wie die Aufmachung des Textes nahelegt.

Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale heißt es: „Raten- und komplette Vorauszahlungen für kieferorthopädische Zusatzleistungen durch vorformulierte Vereinbarungen sind daher vielfach unzulässig, da sie Patienten unangemessen benachteiligen. Diese Rechtsposition hat die Verbraucherzentrale NRW inzwischen vor dem Oberlandesgericht Hamm erfolgreich erstritten (AZ.: I-4 U 145/16).“

Tatsächlich ging es nur um ganz bestimmte Formulierungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) feststellt. „Die Frage, ob dies auch für sogenannte Individualvereinbarungen gelte, also dann, wenn die Zahlungsmodalitäten zwischen Zahnarzt und Patient ausgehandelt werden, hat das OLG ausdrücklich und wohl bewusst offengelassen. Hiergegen hatte sich die Verbraucherzentrale auch nicht gewandt“, so der BDK.

Abweichende Vereinbarungen sind möglich

Nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird der Honoraranspruch fällig, wenn eine Rechnung gestellt wird. Dann aber ist der Patient auch, will er nicht in Verzug geraten, verpflichtet, die Rechnung auszugleichen. Eine Abkehr von diesem Modell mag problematisch sein. Stehen die Zahlungsmodalitäten aber zwischen Zahnarzt und Patient zur Disposition, kann auch etwas Abweichendes vereinbart werden, so der BDK.

Die von der Verbraucherzentrale NRW verbreitete Information, jede Vereinbarung über Vorschüsse oder Raten sei unzulässig, diene auch nicht dem Schutz der Patienten, da bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit ansonsten nur die Ablehnung der Behandlung bliebe, so der BDK. Dies sei außerhalb von Notfällen ohne Weiteres zulässig.

Die Verbraucherzentrale NRW betreibt seit einigen Jahren das nicht unumstrittene Projekt „Kostenfalle-Zahn“. Dass dieses Angebot nicht der Verbraucheraufklärung diene, sondern eher einen Internetpranger darstelle, habe die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag bereits 2016 geäußert, so der BDK.

Titelbild: Marina Lorbach/Shutterstock.com
Quelle: BDK Praxisführung Nachrichten

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
16. Juli 2025

„Entwicklungen im Gesundheitswesen aktiv mitgestalten“

BFS-Kampagne: „André taucht ein“ soll offenen Dialog über die Zukunft der Zahnmedizin fördern
15. Juli 2025

BDIZ EDI: Neuer Kombikurs DVT/Strahlenschutz

Zweiteiliger Kurs startet ab 23. August 2025 an der Universität Köln mit Aktualisierung der Fachkunde
9. Juli 2025

Künstliche Intelligenz erhält Einzug in Labor und Praxis

Ein Team: Zahntechniker und Zahnärzte zwischen Handwerk und Digitalisierung
8. Juli 2025

Neuer Vergütungstarifvertrag für ZFA und Auszubildende

vmf: Gültig seit 1. Juli 2025 – „Passable prozentuale Erhöhung“ gilt für alle im Tarifvertrag ziehenden Tätigkeitsgruppen
8. Juli 2025

Dentalhygienekongress 2.0 – Ein Kongress von #dhsfürdhs

Möglichkeiten des berufspolitischen Engagements – Stärkung der Professionalisierung von DHs in Deutschland
1. Juli 2025

Praxisgründung: Wer die richtigen Fragen stellt, gewinnt

Sven Thiele gibt Tipps, wie man sich gedanklich gut auf seine eigene Praxis vorbereiten kann
30. Juni 2025

Neue Anforderungen an Cookie-Banner auf Praxisseiten

Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover macht detaillierte Vorgaben und erfordert Anpassungen – eine Einordnung von RA Dr. Tobias Witte
27. Juni 2025

Wandel durch Wissen – wenn Lernen zum Teil des Alltags wird

Oliver Schumacher mit Tipps, wie innovative Lernansätze die Unternehmenskultur verändern

Verwandte Bücher

  
Andrea Faggian

The Lean Dental Office

Run your practice like the best companies in the world
Andrea Faggian

Il dentista lean

Gestisci il tuo studio come le migliori aziende al mondo
Alessandro Agnini / Andrea Mastrorosa Agnini

La rivoluzione digitale 2.0

Applicazioni clinico-tecniche nella pratica quotidiana
Aynur Durali

Meine Zahnarztpraxis läuft

Tipps und Tricks zur Gewinnsteigerung
Christian Henrici / Bernd Halbe (Hrsg.)

Mein Beruf – meine Zukunft

Kriterien einer Entscheidungsfindung – angestellt oder selbstständig?